Die Rückstellung aus dem Vorjahr wird im nächsten Jahr aufgelöst. Mit dem Anfangsbestand werden die Rückstellungen ins nächste Jahr übernommen und befindetn sich auf den Rückstellungskonten.
Der tatsächliche Aufwand kommt als Rechnung und wird als Eingnagsrechnung verbucht:
Zum Auflösen von Rückstellung gibt es grundlegend zwei Varianten:
a. Auflösung der Rückstellung durch direkte Bebuchung des Rückstellungskontos in der Eingangsrechnung:
Buchungsart |
Belegart |
Bezahlt mit |
Betrag |
Eingangsrechnung |
3... Rückstellung für ...
Mit entsprechender Vorsteuer
|
Bank |
positiver Betrag |
Achtung auf den tatsächlichen Aufwandsbetrag im Vergleich zur Rückstellung (siehe unten).
b. Auflösung der Rückstellung durch Abschlussbuchung - die Eingangsrechnung wird normal gebucht:
1. Die Eingangsrechnung wird ganz normal mit dem Aufwandskonto verbucht:
Buchungsart |
Belegart |
Bezahlt mit |
Betrag |
Eingangsrechnung |
Aufwandskonto
Mit entsprechender Vorsteuer
|
Bank |
positiver Betrag |
In dem Fall wird dann die gebildete Rückstellung durch Umkehrung der Rückstellungsbuchung mit negativem Betrag aufgelöst werden:
Buchungsart |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
Aufwandskonto |
3... Rückstellung für ... |
negativer Betrag |
Diese Buchung kann auch durch die Buchungen des folgenden Abschnitts ersetzt werden.
Wie hoch war die Rückstellung im Vergleich zum tatsächlich erhaltenen Aufwand?
Wie die Auflösung der Rückstellung aussieht hängt vom Betrag und der Höhe des tatsächlichen Aufwandes ab:
- Wurde die Rückstellung mit genau dem gleichen Betrag, wie der tatsächliche Aufwand im Folgejahr, gebildet, wird dieser Betrag verwendet und es sind keine weiteren Buchungen nötig.
- Wurde die Rückstellung mit niedrigerem Betrag als der tatsächliche Aufwand gebildet, wird der Betrag des tatsächlichen Aufwandes für die Buchung herangezogen – weiter Buchungen im folgenden Abschnitt.
- Wurde die Rückstellung mit höherem Betrag als der tatsächliche Aufwand gebildet, wird der Betrag der Rückstellung für die Buchung herangezogen – weiter Buchungen im zweit-folgenden Abschnitt