Einwegpfand in Österreich: Neues Pfandsystem

Seit Jänner 2025 gilt in Österreich das neue Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen. Ziel des Pfandsystems ist es, Recyclingquoten zu erhöhen, Littering zu reduzieren und den Wertstoffkreislauf nachhaltig zu stärken.

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Einwegpfand – auf einen Blick

Was ist das Einwegpfand?Das Einwegpfand ist ein Pfandsystem für Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen, das Recycling fördern und Verpackungsmüll reduzieren soll.
Wie hoch ist das Pfand?In Österreich beträgt das Einwegpfand 25 Cent pro Einweg-Getränkeverpackung und wird beim Kauf zusätzlich zum Produktpreis verrechnet.
Welche Verpackungen sind betroffen?Betroffen sind Einweg-Plastikflaschen und Metalldosen für Getränke, die mit einem entsprechenden Pfandlogo gekennzeichnet sind.
Wo kann man das Pfand zurückgeben?Die Rückgabe ist in Supermärkten und Geschäften möglich, die pfandpflichtige Getränke verkaufen. Dort erhält man den Pfandbetrag zurück.
Muss das Einwegpfand versteuert werden?Das Pfand selbst gilt nicht als steuerpflichtiger Umsatz, da der Betrag bei der Rückgabe der Verpackung vollständig rückerstattet wird.
Einwegpfand

Das Einwegpfand in Österreich ist ein Pfandsystem für bestimmte Getränkeverpackungen, bei dem Verbraucher beim Kauf einen zusätzlichen Betrag bezahlen und diesen bei der Rückgabe zurückerhalten. Ziel des Systems ist es, die Sammelquote von Einwegflaschen und Dosen zu erhöhen sowie wertvolle Rohstoffe wieder in den Recyclingkreislauf zurückzuführen.

Was ist das Einwegpfand in Österreich?

Das Einwegpfand betrifft alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall, also insbesondere PET-Flaschen und Aluminiumdosen. Für jede betroffene Flasche oder Dose wird beim Kauf ein Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung eingehoben.

Zu den wichtigsten Merkmalen des Systems gehören:

  • 25 Cent Pfand pro Einwegflasche oder Dose
  • Gültig für Getränke in Kunststoffflaschen und Metallverpackungen
  • Einführung seit Jänner 2025
  • Rückgabe bei allen Rücknahmestellen möglich
  • Kennzeichnung durch ein einheitliches Pfandlogo

Das Pfandsystem wird zentral durch die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH organisiert, die als zentrale Stelle für Abwicklung, Logistik und Recycling fungiert.

Welche Verpackungen sind betroffen?

Das Einwegpfand gilt für eine Vielzahl an Getränkeverpackungen, insbesondere:

  • PET-Flaschen
  • Einweg-Kunststoffflaschen
  • Aluminiumdosen und Metalldosen
  • Getränkeverpackungen mit bestimmter Füllmenge

Nicht betroffen sind unter anderem Mehrwegflaschen, Glasflaschen, Milch und bestimmte Milchprodukte.

Wie funktioniert das Recycling-Pfand-System?

Das Recycling-Pfand-System basiert auf einem geschlossenen Kreislauf:

  1. Kauf: Kunden zahlen beim Erwerb von Getränken in Einwegverpackungen zusätzlich 25 Cent Pfand.
  2. Nutzung: Die Getränke werden konsumiert.
  3. Rückgabe: Leere Flaschen und Dosen werden bei einer Rücknahmestelle abgegeben.
  4. Recycling: Die Verpackungen werden gesammelt, sortiert und wiederverwertet.

Grundsätzlich erfolgt die Rücknahme von Einwegpfand-Verpackungen an allen Verkaufsstellen, an denen entsprechende Produkte angeboten werden.

  • Ausnahmen gelten teilweise für Getränkeautomaten sowie bestimmte Zustelldienste über Post- und Paketunternehmen.

Kleinere Verkaufsstellen müssen im Rahmen der Pfandpflicht nicht unbegrenzt alle Verpackungen zurücknehmen, sondern lediglich jene Mengen und Getränkearten, die üblicherweise auch im eigenen Geschäft verkauft werden.

  • Das betrifft vor allem Getränke-Einweg-Kunststoffflaschen sowie andere pfandpflichtige Verpackungen mit vergleichbarer Füllmenge.

Informationen zum Einwegpfand stellt unter anderem die Recycling Pfand Österreich gGmbH auf ihrer Seite bereit. Tipps zum richtigen Umgang mit dem Einwegpfand sowie weitere Inhalte finden sich häufig auch direkt auf den Verpackungen oder bei den jeweiligen Produkten der Marke X.

Beispiel

Ein Kunde kauft in einem Geschäft eine PET-Flasche Wasser.

  • Preis des Getränks: 1,50 €
  • zusätzliches Pfand: 25 Cent

Die Rechnung sieht steuerlich korrekt folgendermaßen aus:

  • Getränk: 1,50 € inkl. Umsatzsteuer
  • Pfandbetrag: 0,25 € ohne Umsatzsteuer
  • Gesamt: 1,75 €

Wird die Flasche später bei einer Rücknahmestelle zurückgegeben, erhält der Kunde die 25 Cent vollständig retour. Das Pfand dient also ausschließlich der Rückgabe und dem Recycling der Getränkeflaschen.

Pfand versteuern: Grundsatz in Österreich

Mit der Einführung des Einwegpfandsystems in Österreich seit Jänner 2025 stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie das neue Pfand steuerlich behandelt wird. 

Besonders Händler, Verkaufsstellen, Getränkeautomaten-Betreiber und Unternehmen, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen verkaufen, müssen den korrekten Umgang mit dem Pfandbetrag kennen.

  • Der wichtigste steuerliche Grundsatz lautet: Pfandbeträge für das Einwegpfand sind in Österreich grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig.

Laut dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) liegt den Einwegpfandbeträgen keine umsatzsteuerpflichtige Leistung zugrunde, weshalb sie steuerlich nicht als Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung gelten.

  • Das Einheben des Einwegpfands seit dem 1. Jänner 2025 erfolgt im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.

Der zusätzlich verrechnete Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung zählt daher steuerlich nicht zum eigentlichen Kaufpreis des Produkts. Damit stellt das Einwegpfand keinen Bestandteil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts dar und dient ausschließlich als Sicherheit für die Rückgabe der Verpackungen innerhalb des Pfandsystems.

Einwegpfand und Umsatzsteuer

Für Unternehmen ist vor allem die korrekte buchhalterische und steuerliche Behandlung des Einwegpfands entscheidend. Dabei spielen sowohl die getrennte Ausweisung des Pfandbetrags als auch die Behandlung als durchlaufender Posten eine wichtige Rolle.

Getrennte Ausweisung des Pfands

Der Pfandbetrag muss auf Rechnungen und Kassenbons separat ausgewiesen werden.

Beispiel:

  • Getränk: 2,00 €
  • Einwegpfand: 0,25 €
  • Gesamtbetrag: 2,25 €

Die Umsatzsteuer wird ausschließlich auf das Getränk berechnet – nicht auf das Pfand.

Behandlung als durchlaufender Posten

Das Einwegpfand wird steuerlich als durchlaufender Posten behandelt. Unternehmen vereinnahmen den Betrag nur vorübergehend und zahlen ihn bei Rückgabe wieder aus.

Das bedeutet:

Damit unterscheidet sich das Pfandsystem klar vom eigentlichen Verkauf der Getränke.

Unterschiede zwischen Einweg und Mehrweg

Ein wichtiger Unterschied im österreichischen Pfandsystem liegt zwischen Einweg und Mehrweg. Beim Einwegpfand steht vor allem das Recycling im Mittelpunkt. Dazu zählen unter anderem PET-Flaschen, Einweg-Kunststoffflaschen, Getränkedosen und Aluminiumdosen.

  • Nach der Rückgabe bei einer Rücknahmestelle werden die Verpackungen gesammelt, recycelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt.

Beim Mehrweg-System werden Flaschen hingegen mehrfach verwendet. Die Getränkeverpackungen werden nach der Rückgabe gereinigt und erneut befüllt, anstatt recycelt zu werden. Häufig betrifft das Glasflaschen oder bestimmte Mehrwegflaschen aus Kunststoff.

Sowohl Einweg als auch Mehrweg verfolgen das Ziel, Abfall zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Steuerlich gilt für beide Systeme dieselbe Regel: Der Pfandbetrag ist nicht umsatzsteuerpflichtig, da das Pfand lediglich als rückerstattbare Sicherheit für die Rückgabe der Verpackungen gilt.

Einwegpfand und Umwelt

Das Einwegpfand in Österreich ist nicht nur Teil einer gesetzlichen Verordnung, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für den Umwelt- und Klimaschutz. Seit dem Start des neuen Pfandsystems sollen weniger Flaschen und Dosen in der Natur oder im Restmüll landen.

Vor allem PET-Flaschen, Einweg-Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen sollen gezielt gesammelt und recycelt werden. Glasflaschen sind vom Einwegpfand derzeit ausgenommen und fallen meist unter bestehende Mehrweg-Systeme.

  • Ein zentrales Ziel des Einwegpfands ist die Reduktion von Umweltverschmutzung sowie die Erhöhung der Recyclingquote.

Durch die Rückgabe bei einer Rücknahmestelle gelangen Getränkeverpackungen zurück in den Wertstoffkreislauf und können wiederverwertet werden. Materialien wie Kunststoff, PET und Aluminium werden dadurch effizient recycelt und als Rohstoffe für neue Produkte genutzt.

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Fragen und Antworten

Das Einwegpfand ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der beim Kauf von Getränken in Einwegverpackungen (z. B. PET-Flaschen oder Getränkedosen) bezahlt wird.

  • Dieser Pfandbetrag dient als Anreiz, die leere Verpackung nicht wegzuwerfen, sondern zurückzugeben. Bei der Rückgabe erhält man das Geld wieder zurück.

Ziel ist es, Recycling zu fördern, Littering zu reduzieren und den Wertstoffkreislauf zu stärken.

Ja, Österreich hat seit Jänner 2025 ein verpflichtendes Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen eingeführt. Dieses gilt österreichweit und betrifft alle entsprechenden Verkaufsstellen sowie Unternehmen, die Getränke in Einwegverpackungen anbieten.

Seit der Einführung im Jahr 2025 gilt 25 Cent pro Einweggetränkeverpackung. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und aktuell einheitlich für PET-Flaschen und Aluminiumdosen.

Nein, das Einwegpfand in Österreich ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Der zusätzlich verrechnete Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung zählt steuerlich nicht zum eigentlichen Kaufpreis des Produkts. Damit stellt das Einwegpfand keinen Bestandteil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts dar und dient ausschließlich als Sicherheit für die Rückgabe der Verpackungen innerhalb des Pfandsystems.

Pfandpflichtige Verpackungen sind am offiziellen Pfandlogo erkennbar. Damit Kunden den Pfandbetrag für PET-Flaschen, Plastikflaschen oder Dosen zurückerhalten, müssen die Einweggetränkeverpackungen vollständig leer sein.

Außerdem darf die Verpackung nicht stark beschädigt oder zerdrückt werden, da das Etikett und das Pfandlogo weiterhin lesbar bleiben müssen. Nur so kann die Rückgabe bei einer Rücknahmestelle problemlos erfolgen.

Quellen