Werkvertrag

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine besondere Form einer selbstständigen Tätigkeit. Der Vertrag bildet den vertraglichen Rahmen für eine selbstständige Tätigkeit, im Zuge derer ein Zielschuldverhältnis besteht. Anhand des Werkvertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Ablieferung eines bestimmten Werks gegen ein bestimmtes Honorar.

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Zuletzt aktualisiert:
  1. Werkvertrag: Definition & Merkmale
  2. Werkvertrag: Steuern & Versicherung
  3. Siehe auch

Werkvertrag: Definition & Merkmale

Freie Dienstnehmer | Zielschuldverhältnis


Eine aufgrund eines Werkvertrags tätige Person schuldet dem Auftraggeber die Lieferung oder Erfüllung eines bestimmten Werkes.

Es liegt kein "Dauerschuldverhältnis" wie beim freien Dienstvertrag vor, sondern ein werkbezogenes "Zielschuldverhältnis". Das heißt man verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber ein bestimmtes Werk gegen ein bestimmtes Honorar abzuliefern. Bei Autoren kann das beispielsweise ein dem Verlag abzulieferndes Buch sein.

Im Rahmen des jeweiligen Werkvertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer gegen Entgelt für den Auftraggeber zu einem bestimmten Erfolg (Herstellung/Lieferung eines Werks).

Der Auftragnehmer ist typischerweise ein selbstständiger Unternehmer, der seine vertragliche Verpflichtung in persönlicher Unabhängigkeit erbringt.

Bei einem Werkvertrag schuldet die Lieferung bzw. Erfüllung - somit liegt beim Werkvertrag im Unterschied zum echten Dienstverhältnis (Dienstvertrag) kein "Dauerschuldverhältnis", sondern ein "Zielschuldverhältnis" vor - der Werkvertrag zielt auf die Lieferung und das Ergebnis ab und nicht den fortlaufenden Arbeitsprozess.

Daraus ergibt sich auch, dass die Fertigstellung bzw. Lieferung des vereinbarten Werks oder der Eintritt des Erfolges für den Auftraggeber auch die automatische Beendigung des (Ziel-) Schuldverhältnisses bedeutet!

Zusammengefasst: Merkmale bei gewerblich tätigen Werkvertragsnehmern

Die zentralen Merkmale bei Werkvertragsnehmern mit Gewerbeberechtigung, welche sich im Wesentlichen auch mit jenen der Neuen Selbstständigkeit decken, sind:

  • Der Werkvertragsnehmer befindet sich in persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber

  • Die Tätigkeit muss in der Regel nicht persönlich ausgeübt werden – es besteht dabei ein Vertretungsrecht durch Dritte

  • Die der Werkvertragsnehmer ist nicht weisungsgebunden

  • Der Auftragnehmer verfügt im Regelfall selbst über unternehmerische Struktur(en) - beispielsweise Büro, Betriebsmittel, etc.

  • Fertigstellung bzw. Lieferung des Werkes oder Eintritt des Erfolges bedeutet die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses gegenüber dem Auftraggeber

  • Als selbstständig Erwerbstätige unterliegen Werkvertragsnehmer nicht den arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen

Werkvertrag: Steuern & Versicherung

Arbeitsleistungen aufgrund von (vertraglicher) Arbeitsverpflichtung, die im Zuge von einem Werkvertrag getätigt werden, sind sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch steuerrechtlich selbstständige Einkünfte. Daher gelten Personen, die aufgrund eines Werkvertrages tätig sind, steuerlich als Selbstständige.


Werkvertrag & Steuern:

Werkvertragsnehmer müssen die Einkommensteuer (ESt) für die selbstständigen Einkünfte sowie die Umsatzsteuer (USt), sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind und nicht den Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung unterliegen, beachten.


Werkvertrag & Versicherung:

Werkvertragsnehmer unterliegen dem GSVG hinsichtlich gewerblicher Wirtschaft. Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich prinzipiell nach den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit. Da diese Einkünfte immer erst im Nachhinein feststehen, kommt es zur Bemessung anhand einer vorläufigen Beitragsgrundlage.
Werkvertragsnehmer müssen ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme dieser selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) melden.

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Siehe auch

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Weiterführendes & Funktionen:

Quellen: