Werkvertrag

Werkvertrag ⇒ einfach erklärt

Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich jemand gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, eine vertraglich abgestimmte Tätigkeit – also ein Werk – gegen ein Honorar herzustellen. Ein Werkvertrag ist eine Sonderform der selbstständigen Tätigkeit.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Werkvertrag – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Werkvertrag

Beschäftigungsart:
Voraussetzungen: Meldung innerhalb eines Monats bei der SVS
Steuerrechtliche Bestimmungen:
  • Gelten steuerlich als Selbstständige
  • Unterliegen dem GSVG
Branchen:

Bauunternehmen, Handwerker, Schriftsteller, Veranstaltungsplaner, Künstler etc.

Werkvertrag: Definition


Jemand, der im Rahmen eines Werkvertrags handelt, ist verpflichtet, dem Auftraggeber ein spezifisches Werk zu liefern oder zu vollenden.

  • Beim Werkvertrag liegt kein „Dauerschuldverhältnis“ wie beim freien Dienstvertrag vor, sondern ein werkbezogenes „Zielschuldverhältnis“.

  • Das heißt, man verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Lieferung eines bestimmten Werks gegen ein bestimmtes Honorar.

  • Damit schuldet man im Rahmen des Werkvertrags die Lieferung bzw. Erfüllung und steht dadurch im angeführten „Zielschuldverhältnis“.

  • Bei Autoren kann das beispielsweise ein dem Verlag zu lieferndes Buch sein.

  • Im Rahmen des Werkvertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer gegen Entgelt für den Auftraggeber zu einem bestimmten Erfolg, also zur Herstellung oder Lieferung eines Werks.

  • Somit zielt ein Werkvertrag immer auf die Lieferung und das Ergebnis ab und nicht den fortlaufenden Arbeitsprozess.

Der Auftragnehmer ist typischerweise ein selbstständiger Unternehmer, der seine vertragliche Verpflichtung in persönlicher Unabhängigkeit erbringt.

  • Daraus ergibt sich auch, dass die Fertigstellung bzw. Lieferung des vereinbarten Werks oder der Eintritt des Erfolges für den Auftraggeber auch die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses bedeutet.

Zusammengefasst: Merkmale bei gewerblich tätigen Werkvertragsnehmern

Die zentralen Merkmale bei Werkvertragsnehmern mit Gewerbeberechtigung, welche sich im Wesentlichen auch mit jenen der neuen Selbstständigkeit decken, sind:

  • Der Werkvertragsnehmer befindet sich in persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber.

  • Die Tätigkeit muss in der Regel nicht persönlich ausgeübt werden – es besteht dabei ein Vertretungsrecht durch Dritte.

  • Der Werkvertragsnehmer ist nicht weisungsgebunden.

  • Der Auftragnehmer verfügt im Regelfall selbst über unternehmerische Struktur(en) – beispielsweise Büro, Betriebsmittel etc.

  • Fertigstellung bzw. Lieferung des Werkes oder Eintritt des Erfolges bedeutet die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses gegenüber dem Auftraggeber.

  • Als selbstständig Erwerbstätige unterliegen Werkvertragsnehmer nicht den arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.

Merkmale eines Werkvertrags

Die zentralen Merkmale bei Werkvertragsnehmern mit Gewerbeberechtigung, welche sich im Wesentlichen auch mit jenen der neuen Selbstständigkeit decken, sind:

  • Der Werkvertragsnehmer befindet sich in persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber.

  • Die Tätigkeit muss in der Regel nicht persönlich ausgeübt werden – es besteht dabei ein Vertretungsrecht durch Dritte.

  • Der Werkvertragsnehmer ist nicht weisungsgebunden.

  • Der Auftragnehmer verfügt im Regelfall selbst über unternehmerische Struktur(en) – beispielsweise Büro, Betriebsmittel etc.

  • Fertigstellung bzw. Lieferung des Werkes oder Eintritt des Erfolges bedeutet die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses gegenüber dem Auftraggeber.

  • Als selbstständig Erwerbstätige unterliegen Werkvertragsnehmer nicht den arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.

Werkvertrag und Steuern

Arbeitsleistungen aufgrund von vertraglicher Arbeitsverpflichtung, die im Zuge von einem Werkvertrag getätigt werden, sind sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch steuerrechtlich selbstständige Einkünfte.

Daher gelten Personen, die aufgrund eines Werkvertrages tätig sind, steuerlich als Selbstständige:

Werkvertrag und Versicherung

Werkvertragsnehmer unterliegen dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) hinsichtlich gewerblicher Wirtschaftstätigkeit.

Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich prinzipiell nach den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit.

  • Da diese Einkünfte immer erst im Nachhinein feststehen, kommt es zur Bemessung anhand einer vorläufigen Beitragsgrundlage.

Werkvertragsnehmer müssen ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme dieser selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) melden.

Werkvertrag: Vorlage

Um Ihnen das Schreiben des Werkvertrags so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Werkvertragsvorlage (im Word-Format) nutzen und verwenden.

  • Achten Sie stets darauf, dass alle notwendigen Angaben auf dem Werkvertrag gemacht und alle Formvorschriften eingehalten werden!

Werkvertrag Vorlage: Download

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Fragen und Antworten

Bei einem Werkvertrag geht ein Werkvertragsnehmer gegenüber einem Auftraggeber die Verpflichtung ein, ein bestimmtes Werk herzustellen oder eine Leistung zu erbringen.

  • Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer eine vereinbarte Vergütung dafür zu zahlen.

Werkvertragsnehmer gelten steuerlich als Selbstständige und müssen ihre Tätigkeit bei der SVS melden.

Ein Werkvertrag bezieht sich auf die Herstellung eines bestimmten Werks oder Produkts. Der Dienstvertrag hingegen bezieht sich auf die Erbringung einer Dienstleistung, wobei sich der Dienstleister verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, ohne dass ein konkretes Werk entsteht.

  • Bei einem Werkvertrag wird die Vergütung meist pauschal oder nach dem erzielten Ergebnis festgelegt.

  • Beim Dienstvertrag wird die Vergütung häufig auf Stundenbasis oder nach vereinbarten Konditionen berechnet.

Es unterscheidet sich auch die Haftung:

  • Der Werkvertragsnehmer haftet für das fertige Werk.

  • Beim Dienstvertrag beschränkt sich die Haftung auf die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung.

Quellen