Versandkosten ⇒ einfach erklärt

Versandkosten sind die Ausgaben, die beim Transport von Waren zu den Kunden entstehen. Diese Kosten umfassen Porto, Verpackungsmaterial, Frachtgebühren und Versicherungen.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Versandkosten – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu Versandkosten

Definition

Kosten, die beim Versand von Waren an Kunden entstehen

Unterscheidung
  • Bezugskosten
  • Entstehen beim Einkauf von Waren
  • Transportkosten, Zölle und Verpackungskosten
  • Werden den Anschaffungskosten zugerechnet 
Buchhaltung
Beispiele
  • Postgebühren
  • Verpackungsmaterialkosten
  • Transportversicherungen
  • Frachtkosten

Versandkosten: Definition

Versandkosten haben einen direkten Einfluss auf die Kostenstruktur eines Unternehmens. Unter Versandkosten versteht man alle Kosten, die durch den Transport von Waren entstehen.

  • Dazu zählen Porto, Verpackungsmaterial, Versicherung, Ausgangsfrachten, Provisionen und Frachtkosten.

Versandkosten entstehen, wenn die Ware an einen Kunden geliefert werden muss. Wer die Kosten trägt, ist abhängig von diversen Verträgen und Abmachungen.

  • Der Preis wird dem Kunden jedoch extra ausgewiesen und ist nicht im eigentlichen Produkt eingepreist.

Diese Kosten müssen in der Buchhaltung korrekt erfasst und zugeordnet werden, um eine präzise Kostenrechnung und Kalkulation zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass sie vollständig, richtig und zeitnah verbucht werden müssen. Versandkosten werden in der Regel als Betriebsausgaben behandelt und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens.

  • Sie werden meist in einem separaten Konto innerhalb der Kostenrechnung geführt, um eine klare Trennung und Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Die korrekte Erfassung der Versandkosten ist auch aus steuerlicher Sicht von Bedeutung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Belege aufbewahren und die Kosten nachvollziehbar dokumentieren.

Besondere steuerliche Regelungen betreffen internationale Versandkosten, da hier unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen können.

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die korrekten Steuersätze anwenden und die notwendigen Nachweise für den Vorsteuerabzug führen.

Zudem kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Versandkosten: Verbuchung

Grundlage für die Verbuchung bilden die Rechnungen der Frachtführer, der Spediteure und der Post.

  • Diese Dokumente enthalten detaillierte Informationen zu den angefallenen Versandkosten und dienen als Beleg für die Buchung.

Wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt, stellen sie einen Aufwand dar und müssen auf dem entsprechenden Konto verbucht werden.

  • In der Praxis erfolgt die Buchung der Versandkosten häufig über spezielle Buchungskonten, wie „Paketgebühren“ oder „Ausgangsfrachten“.

Diese Kosten werden dann den entsprechenden Aufträgen oder Projekten zugeordnet, um eine präzise Kostenkontrolle zu ermöglichen.

Beispiele für Buchungen

Versandkosten für Warenlieferungen im Inland werden folgendermaßen verbucht:

  • Soll: Ausgangsfrachten
  • Soll: Vorsteuer (VSt)
  • Haben: Kassa

Versandkosten für Pakete werden folgendermaßen verbucht:

  • Soll: Paketgebühren
  • Soll: Vorsteuer (VSt)
  • Haben: Kassa

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Fragen und Antworten

Versandkosten sind die Ausgaben, die beim Transport von Waren an Kunden entstehen. Dazu gehören Kosten für Porto, Verpackungsmaterial, Versicherungen und Fracht. 

  • Sie werden in der Regel als Betriebsausgaben behandelt und mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Versandkosten entstehen beim Versand von Waren an Kunden und umfassen Ausgaben wie Porto, Verpackungsmaterial und Frachtkosten.

  • Sie werden extra ausgewiesen und sind nicht im Produktpreis enthalten.

Bezugskosten hingegen entstehen beim Einkauf von Waren oder Materialien und beinhalten Transportkosten, Zölle und Verpackungskosten, die den Anschaffungskosten zugerechnet werden.

  • Während Versandkosten betriebsbedingte Ausgaben sind, erhöhen Bezugskosten den Wert des Lagerbestands oder der eingekauften Materialien.

Quellen