Bezugskosten

Bezugskosten: Definition & Erklärung

Als Bezugskosten bezeichnet man jene Kosten, die durch das Beschaffen von Waren für das Unternehmen entstehen.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Bezugskosten - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Im Zuge der Beschaffung von Material oder Fertigerzeugnissen entstehen einem Unternehmen Kosten - das betrifft insbesondere den Beschaffungsvorgang von Fertigerzeugnissen wie Anlagen und von Materialien wie Rohstoffen, Hilfsstoffen, etc. in Erzeugungsbetrieben.
  • Diese Kosten werden als Bezugskosten bezeichnet, da sie durch den Bezugsvorgang, also im Zuge der Anschaffung, von Waren entstehen.
  • Typische Bezugskosten sind Zoll- und Frachtkosten.
  • Versandkosten werden nicht als Teil der Bezugskosten behandelt.
  • Bei den gekauften Waren werden die Bezugskosten zum Einkaufspreis hinzugerechnet.

Bezugskosten: Erklärung

Unternehmenskosten | Definition


Muss etwas gezahlt werden, sodass Waren oder Ähnliches zum Unternehmen geliefert werden, spricht man von Bezugskosten.

Diese Kosten entstehen dem Unternehmen durch die Beschaffung der Materialien oder Waren, das heißt durch den Vorgang des Bezugs - der Vorgang der Heranschaffung von Material oder Ware ist mit Kosten verbunden.

Typische Bezugskosten sind daher:

  • Frachtkosten
  • Rollgeld
  • Kosten für Zoll
  • Sonstige Grenzabgaben
  • Provisionen und Prämien für die Transportversicherung

Bezugskosten: Erfassung in der Buchhaltung

Unternehmenskosten | Einordnung


Die gekauften Materialien oder Waren sind mit dem Einstandspreis zu erfassen. Das bedeutet, dass der Einkaufspreis zuzüglich sämtlicher Bezugskosten erfasst wird.

Daher müssen die Bezugskosten, soweit sie die eingekauften Materialien oder Waren betreffen, in der Buchhaltung ebenfalls auf dem Konto HW-Vorrat verbucht werden. Dafür müssen die Bezugskosten aktiviert werden.

Unterschied Bezugskosten und Versandkosten

Unternehmenskosten | Abgrenzung


Bezugskosten fallen beim Kauf von Waren oder ähnlichem durch ein Unternehmen an. Die Firma trägt diese Kosten zunächst selbst und preist sie letztendlich in den Fertigproduktpreis ein.

Versandkosten aber sind separat zu behandeln und werden nicht in den Produktpreis eingerechnet. Je nach Vertrag trägt sie der Käufer oder Verkäufer.

Die Versandkosten sind jene Kosten, die mit der Versendung von Waren an Kunden entstehen. Versandkosten sind unter anderem:

  • Ausgangsfrachten
  • Paketporti
  • Provisionen
  • Versicherungsprämien
  • Rollgeld (Transportkosten, die beim Transport vom Absender zum Haupt-Transportmittel oder von diesem zum Empfänger anfallen)

Verbuchung von Versandkosten

Die Grundlage für die Verbuchung bilden die Rechnungen der Frachtführer, der Spediteure und der Post.

Trägt der Verkäufer die Versandkosten, so stellen diese einen Aufwand dar und müssen auf dem entsprechenden Konto verbucht werden.

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Fragen und Antworten

Bezugskosten fallen beim Kauf von Waren oder ähnlichem durch ein Unternehmen. Die Firma trägt diese Kosten zunächst selbst und preist sie letztendlich in den Fertigproduktpreis ein.

Versandkosten werden separat behandelt und daher nicht in den Produktpreis eingerechnet. Je nach Vertrag trägt sie der Käufer oder Verkäufer.