Bezugskalkulation: Erklärung & Berechnung

Die Bezugskalkulation ist im Unternehmen die Basis für die Berechnung der Verkaufspreise von Gütern des Unternehmens. Zweck ist die Errechnung des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenen Anschaffungskosten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Bezugskalkulation – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zur Bezugskalkulation
Definition Anhand der Bezugskalkulation berechnet ein Unternehmen die Verkaufspreise von Gütern, die durch das Unternehmen hergestellt oder gehandelt und folglich verkauft werden.
Ziel Durch die Bezugskalkulation berechnet ein Unternehmen den maximal zulässigen Rechnungspreis eigener Güter bei gegebenem Einstandspreis.
Bedeutung & Funktion Bei gegebenen Anschaffungskosten der benötigten Materialien wird unter Berücksichtigung der Listeneinkaufspreise dieser Materialien, potenzieller Preisnachlässe sowie der Bezugskosten der Bruttorechnungspreis, der für den Verkauf der Ware anzusetzen ist, ermittelt.
Berechnungsart Diese Art der Kalkulation wird auch retrograde Bezugskalkulation genannt – weil „rückläufig“ vom Einstandspreis unter Berücksichtigung der weiteren Preisfaktoren zum Rechnungspreis berechnet wird.
Rabatte Wenn in der Bezugskalkulation mehrere Rabatte zu berücksichtigen sind, wird das in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen.
Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer (USt), die als Vorsteuer abziehbar ist, wird nicht berücksichtigt.

Bezugskalkulation: Erklärung

Mithilfe der Bezugskalkulation ermitteln Unternehmen sowohl die genauen Bezugspreise von Gütern als auch die maximalen Rechnungspreise von eigenen Gütern. Das geschieht einerseits, um Angebote zu vergleichen und andererseits, um die Verkaufspreise der eigenen Erzeugnisse oder Handelsartikel kalkulieren zu können.

Der Bezugspreis, auch Einstandspreis genannt, sind die endgültigen Anschaffungskosten, die einem Unternehmen beim Bezug, das heißt im Zuge der Anschaffung, von bestimmten Materialien, Gütern oder Dienstleistungen entstehen.

Für die Ermittlung des konkreten Bezugspreises wird der Listeneinkaufspreis mit allen Arten von Preisminderungen und Kosten sowie Nebenkosten der Anschaffung gegengerechnet.

Basierend auf dieser Kalkulation berechnet das Unternehmen dann auch den maximalen Rechnungspreis, das heißt den maximal zulässigen Bruttopreis, der für den Verkauf der Ware oder Leistung in Rechnung gestellt wird.

Berechnung

Die Berechnung der Bezugskalkulation geschieht nach dem folgenden Schema:

Der maximal zulässige Rechnungspreis bei gegebenem Einstandspreis wird retrograd unter Berücksichtigung der weiteren Faktoren berechnet.

  Einstandspreis
- Bezugsspesen
= Nettorechnungspreis
+ Rabatt (in Prozent des Bruttorechnungspreises)
= Bruttorechnungspreis


Wenn mehrere Rabatte zu berücksichtigen sind, werden diese stufenweise in folgender Reihenfolge abgezogen:

  • Einzelhandelsrabatt
  • Großhandelsrabatt
  • Sonderrabatt
  • Mengenrabatt

Bei Rechnungen, die auf Ziel erstellt sind, wird bei Ausnutzung des Skontos dieser in der Bezugskalkulation meist nicht abgezogen, sondern als Finanzierungsgewinn betrachtet.

Eine Ausnahme bilden zum Beispiel jene Fälle, in denen aus Konkurrenzgründen besonders knapp kalkuliert werden muss. Dann wird jede vom Lieferanten gewährte Vergütung, also auch der Skonto, berücksichtigt.

Das Kalkulationsschema lautet dann:

  Einstandspreis
- Bezugsspesen
= Kassapreis
+ Skonto
= rabattierter Preis (Zielpreis)
+ Rabatt
= Bruttorechnungspreis


Enthält eine Rechnung Fakturenspesen, beispielsweise gesondert zu den Verpackungsspesen verrechnet, so sind diese entweder vor oder nach der Zurechnung des Skontos zu berücksichtigen.

Einstandspreis:

Die gekauften Waren sind mit dem Einstandspreis, das heißt dem Einkaufspreis zuzüglich sämtlicher Bezugskosten, zu erfassen.

Es müssen daher die Bezugskosten, soweit sie die eingekauften Waren betreffen, ebenfalls auf dem Konto HW-Vorrat verbucht werden. Die Bezugskosten müssen dabei aktiviert werden.

Umsatzsteuer:

Soweit die Umsatzsteuer (USt) als Vorsteuer abziehbar ist, wird die Umsatzsteuer bei Bezugskalkulationen nicht berücksichtigt.

Bezugsspesen:

Zu den Bezugsspesen zählen die sowohl Fakturenspesen wie gesondert verrechnete Verpackung, vom Verkäufer für den Käufer bezahlte Fracht, usw. als auch die vom Käufer direkt bezahlten Bezugsspesen, also eigene Bezugsspesen.

Eigene Bezugsspesen:

Zu den eigenen Bezugsspesen zählen unter anderem:

  • Courtage (Maklergebühr) und Auktionsgebühr (beide Posten werden vom Warenpreis gerechnet)
  • Frachtkosten
  • Hafen- und Kaigebühren
  • Kosten der Lagerung
  • Verladen und Umladen
  • Speditionsprovision und -nebenspesen, etc.
  • Eingangsabgaben wie Zoll und Verbrauchssteuern
  • Devisenankaufsspesen
  • Versicherungskosten
  • Spesen und Provisionen eines Handelsvertreters oder Einkaufskommissionärs, der den Einkauf besorgt hat
  • Übernahmespesen

Für die Berechnung des Einstandspreises pro Mengeneinheit ist der Einstandspreis durch die tatsächliche Menge (beispielsweise Nettogewicht bei Ankunft der Ware) zu dividieren.

BUCHHALTUNG ENDLICH EINFACH

Mit FreeFinance wird die Buchhaltung wesentlich einfacher und Sie sparen damit auch wertvolle Zeit.

30 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Im Rechnungswesen eines Unternehmens ist die Bezugskalkulation die Basis für die Berechnung der Verkaufspreise von Gütern des Unternehmens. Zweck ist die Errechnung des maximal zulässigen Rechnungspreises bei gegebenen Anschaffungskosten.

Dabei werden die Bezugskosten, also die im Zuge der Anschaffung von Material oder Güter entstehenden Kosten, sowie sämtliche Preisnachlässe mit dem Einstandspreis (Listeneinkaufspreis seitens der Lieferanten) verrechnet, um den Bruttorechnungspreis, den das Unternehmen stellen kann, zu berechnen.