Passiva ⇒ einfach erklärt

In einer Bilanz spiegelt die Passiv-Seite die Herkunft der Mittel eines Unternehmens wider und gibt Aufschluss darüber, woher das Kapital für die Aktiva stammt. Die Passiva werden auf der rechten Seite der Bilanz, der Haben-Seite, dargestellt.

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Passiva – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu Passiva

Definition: Passiva repräsentieren die finanziellen Verpflichtungen und die Herkunft der finanziellen Mittel
Bilanz:
  • Auf der rechten Seite der Bilanz
  • Haben-Seite
Unterteilung:
  • Eigenkapital
  • Fremdkapital
Beispiele:
  • Eigenkapital: Bareinlagen, Sacheinlagen
  • Fremdkapital: Darlehen, Anleihen, Hypotheken

Passiva: Übersicht

Die Passivseite einer Bilanz stellt die Herkunft der finanziellen Mittel eines Unternehmens dar. Sie repräsentiert die Verpflichtungen, die ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber externen Parteien und seinen Eigentümern hat.

  • Passiva gliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital.

Das Eigenkapital umfasst die Investitionen der Eigentümer sowie kumulierte Gewinne oder Verluste des Unternehmens.

Das Fremdkapital hingegen besteht aus Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern und anderen externen Parteien, wie z.B. Darlehen, Lieferantenkrediten und ausstehenden Rechnungen.

Passiva: Gliederung

Die zentralen Bestandteile der Passiva in einer Bilanz sind die Positionen:

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

Im Detail gliedert sich die Passivseite der Bilanz in:

Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklage, dem Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag zusammen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. die Stammeinlage einer GmbH. Dieses muss bei Gründung eingebracht werden. 

Kapitalrücklage 

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Rücklage, die bei einer GmbH von den Gesellschaftern eingebracht werden kann, die aber nicht zur Stammeinlage zählt. 

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage ist ein bestimmter Anteil des erwirtschafteten Unternehmensgewinns, der sich wiederum in drei Bereiche unterteilen lässt:

  • Gesetzliche Rücklagen: Muss in Österreich mindestens 5 Prozent betragen. Das ist aber nur der Fall, solange die Summen der gesetzlichen Rücklagen noch nicht 10 Prozent der Stammeinlage erreicht haben.
  • Satzungsmäßige Rücklagen: Es kann sein, dass sich Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil des Unternehmensgewinns im Unternehmen zu behalten.
  • Freie Rücklagen: Können ebenfalls im Einvernehmen durch die Gesellschafter bestimmt werden.  

Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag

Hier lassen sich Kapitalpositionen zusammenfassen, die beispielsweise nicht durch die Gewinnrücklage abgedeckt sind. So lässt sich z.B. über den Verlustvortrag der erwirtschaftete Verlust des Unternehmens über mehrere Jahre aufteilen.

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Dabei handelt es sich um die Differenz von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens, die über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt wird. Je nachdem, ob das Ergebnis positiv oder negativ ist, spricht man von einem Gewinn- oder Verlustvortrag.

Fremdkapital

Das Fremdkapital setzt sich aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten zusammen.

Rückstellungen

Ein Bestandteil des Fremdkapitals sind Rückstellungen. Sie werden angelegt, um zukünftige finanzielle Verpflichtungen abzudecken, die zum Bilanzstichtag zwar erwartet werden, für die jedoch noch keine konkreten Beträge vorliegen.

  • Sie dienen der Absicherung gegenüber potenziellen Ausgaben, wie Rechtsstreitigkeiten oder ungewissen Verlusten aus schwebenden Geschäften.

Die Bildung von Rückstellungen erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben, die festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe sie gebildet werden müssen.

Verbindlichkeiten

Im Gegensatz zu Rückstellungen sind bei Verbindlichkeiten die Summe und die Fälligkeit der Zahlung bekannt. 

  • Verbindlichkeiten können verschiedene Formen annehmen, einschließlich Bankdarlehen, Lieferantenkredite, ausstehende Rechnungen und Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern.

Rechnungsabgrenzungsposten (Passiva)

Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten entsteht, wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung im laufenden Geschäftsjahr konsumiert oder Waren zukauft, die Bezahlung dafür aber erst zu einem Zeitraum erfolgt, der nach dem Bilanzstichtag anberaumt ist.

  • Es wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen und wird erst dann in der nächsten Periode, in der die Zahlung erfolgt, aufgelöst und als Aufwand erfasst.

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Fragen und Antworten

Passiva sind in der Buchhaltung die finanziellen Verpflichtungen und die Herkunft der finanziellen Mittel eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.

  • Sie repräsentieren, wem das Unternehmen Geld schuldet und woher es seine finanziellen Mittel bezogen hat.

Passiva lassen sich in Eigenkapital und Fremdkapital aufgliedern und stehen auf der rechten Seite (Haben-Seite) der Bilanz.

In einer Bilanz werden die finanzielle Lage und die Vermögenswerte eines Unternehmens dargestellt.

  • Diese Informationen werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Passiva und Aktiva.

Passiva repräsentieren die Herkunft der finanziellen Mittel eines Unternehmens und seine finanziellen Verpflichtungen. Dazu gehören das Eigenkapital, das die Investitionen widerspiegelt, sowie das Fremdkapital, das aus Verbindlichkeiten besteht.

Auf der anderen Seite zeigen die Aktiva die Ressourcen, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Dazu gehören liquide Mittel, Forderungen, Sachanlagen wie Gebäude und Ausrüstung sowie immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Markenrechte.

  • Passiva werden auf der rechten Seite der Bilanz, der sogenannten Haben-Seite, dargestellt, während Aktiva auf der linken Seite, der Soll-Seite, aufgeführt sind. 

Quellen