Passiva

Was versteht man unter Passiva?

Die Passiv-Seite der Unternehmensbilanz bildet die Mittelherkunft des Unternehmens ab. Vereinfacht gesprochen wird aus den Passiva abgelesen, woher das Kapital für die Aktiva gekommen ist. Die Passiva finden sich auf der rechten und somit der Haben-Seite der Bilanz.

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  1. Passiva: Übersicht
  2. Siehe auch

Passiva: Übersicht

Die zentralen Bestandteile der Passiva in einer Bilanz sind die Positionen:

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

Im Detail gliedert sich die Passivseite der Bilanz in:

Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklage, dem Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag zusammen. 

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. die Stammeinlage einer GmbH. Dieses muss bei Gründung eingebracht werden. 

Kapitalrücklage 

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Rücklage, die bei einer GmbH von den Gesellschaftern eingebracht werden kann, die aber nicht zur Stammeinlage zählt. 

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage ist ein bestimmter Anteil des erwirtschafteten Unternehmensgewinns, der sich wiederum in drei Bereiche unterteilen lässt:

  • Gesetzliche Rücklagen: Muss in Österreich mindestens 5 % betragen. Das ist aber nur der Fall, solange die Summen der gesetzlichen Rücklagen noch nicht 10 % der Stammeinlage erreicht haben.
  • Satzungsmäßige Rücklagen: Es kann sein, dass sich Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil des Unternehmensgewinns im Unternehmen zu behalten.
  • Freie Rücklagen: Können ebenfalls im Einvernehmen durch die Gesellschafter bestimmt werden.  

Gewinnvortrag, bzw. Verlustvortrag

Hier lassen sich Kapitalpositionen zusammenfassen, die beispielsweise nicht durch die Gewinnrücklage abgedeckt sind.
So lässt sich z.B. über den Verlustvortrag der erwirtschaftete Verlust des Unternehmens über mehrere Jahre aufteilen.

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Dabei handelt es sich um die Differenz von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens, die über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt wird.
Je nachdem, ob das Ergebnis positiv oder negativ ist, spricht man von einem Gewinn- oder Verlustvortrag.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für drohende Aufwendungen gebildet (z.B. Rechtsstreit), für die zum Bilanzstichtag aber noch keine konkrete Rechnung vorhanden ist. Rückstellungen müssen also für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus nicht abgeschossenen Geschäften (schwebende Geschäfte) gebildet werden.

Wann eine Rückstellung zu bilden ist, ist gesetzlich geregelt.

Verbindlichkeiten

Im Gegensatz zu Rückstellungen sind bei Verbindlichkeiten die Summe und die Fälligkeit der Zahlung bekannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Glossar-Beitrag zu den Verbindlichkeiten.

Rechnungsabgrenzungsposten (Passiva)

Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten entsteht, wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Dienstleistung im laufenden Geschäftsjahr konsumiert oder Waren zukauft, die Bezahlung dafür aber erst zu einem Zeitraum erfolgt, der nach dem Bilanzstichtag anberaumt ist.

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Siehe auch

Quellen:

Schneck, Ottmar. Lexikon der Betriebswirtschaft. Beck-Wirtschaftsberater im dtv. Deutsche Edition. dtv Verlagsgesellschaft. C.H.Beck im dtv. Kindle-Version. ISBN: 978-3-406-72647-7 (10. Auflage, Hardcover).