Rechnungslegung | Rechnungslegungspflicht | Buchhaltung
Wenn ein Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes rechnungslegungspflichtig ist, muss es für erbrachte Leistungen oder Lieferungen auch entsprechende Rechnungen an die jeweilige Kundschaft ausstellen. Diese Rechnungen sind aus Sicht des Leistung oder Lieferung beauftragenden Unternehmens sogenannte Eingangsrechnungen - sie gehen vom Auftragnehmer aus in das Unternehmen ein, weil dem Unternehmen vom Auftragnehmer für erbrachte Leistung oder Lieferung eine entprechende Geldsumme in Rechung gestellt wird.
Die Rechnungslegungspflicht ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Erbringt beispielsweise ein Unternehmen für ein anderes Unternehmem eine Lieferung oder Leistung, so muss eine Rechnung ausgestellt werden. Das ist ebenso der Fall, wenn Dienstleistungen in Verbindung mit einem Grundstück an Privatpersonen erbracht werden.
Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass eine Rechnung ausgestellt werden kann oder muss.
Liegt die Verpflichtung zur Rechnungslegung vor, so muss diese innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des betreffenden Umsatzes (sprich der Leistung oder Lieferung, die anhand der Rechnung ausgewiesen und verrechnet wird) nachkommen!