Gewinnvortrag ⇒ einfach erklärt

Der Gewinnvortrag ist der nicht ausgeschüttete Teil des Vorjahresgewinns, der ins nächste Geschäftsjahr übertragen und dem ausschüttungsfähigen Gewinn hinzugerechnet wird. Er muss in der Bilanz als eigener Posten ausgewiesen werden.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Gewinnvortag – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Gewinnvortrag
Definition

Nicht ausgeschütteter Teil des Vorjahresgewinns, der ins nächste Geschäftsjahr übertragen wird

Bedeutung
  • Ermöglicht die Ansammlung von Eigenkapital
  • Erhöht die finanzielle Flexibilität des Unternehmens
  • Verhindert sofortige Ausschüttungen an Gesellschafter
  • Unterstützt zukünftige Investitionen und Reservebildung

Buchhaltung

  • Wird auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen
  • Gehört zum Eigenkapital des Unternehmens
  • Eigener Posten in der Bilanz
Finanzierung
  • Ermöglicht die Nutzung finanzieller Mittel für Investitionen
  • Reduziert die Abhängigkeit von externen Finanzierungen

Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag bezeichnet den nicht verwendeten Teil des Vorjahresgewinns, der ins nächste Geschäftsjahr übertragen und in der Bilanz separat ausgewiesen wird.

Gewinnvortrag: Übersicht

Der Gewinnvortrag wird durch die Bilanzierung im Unternehmen ermittelt und ergibt sich daher aus der Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Diese kann zu einem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag führen - das ist die Differenz aus den Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für das betreffende Geschäftsjahr.

Wenn das Ergebnis dieser Bilanzierung positiv ist, also ein erwirtschafteter Überschuss vorliegt, ermöglicht das den Gewinnvortrag.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist ein erwirtschafteter Unternehmensgewinn anhand des Gewinnverteilungsbeschlusses zu verteilen. Dieser Beschluss ist im Gesellschaftsvertrag der Firma festgeschrieben.

  • Wenn durch den Beschluss und die Gewinnverteilung noch ein Restgewinn verbleibt, der entsprechend nicht ausgeschüttet wird, dann kommt es zum Gewinnvortrag ins nächstfolgende Geschäftsjahr.

Der Restgewinn wird als eigener Bilanzposten in die Bilanzierung des Unternehmens für das folgende Jahr aufgenommen, als Gewinnvortrag ausgewiesen und der Ausschüttungsbasis des Folgejahres, sprich dem Bilanzgewinn der Firma, hinzugerechnet.

Der Gewinnvortrag spielt auch eine wichtige Rolle bei der Finanzierung zukünftiger Investitionen und Projekte im Unternehmen. Er ermöglicht es, Eigenkapital aufzubauen und finanzielle Flexibilität zu erhalten, ohne sofortige Ausschüttungen an die Gesellschafter vorzunehmen.

  • Dies ist besonders relevant in Phasen, in denen das Unternehmen plant, strategische Investitionen zu tätigen oder eine finanzielle Reserve für wirtschaftlich unsichere Zeiten aufzubauen.

Durch die Bildung eines Gewinnvortrags kann das Unternehmen langfristig wachsen und seine finanzielle Stabilität stärken, ohne auf externe Finanzierungsquellen angewiesen zu sein.

Gewinnvortrag: Gesondertes Ausweisen in der Bilanz

Zu beachten: Der Gewinnvortrag wird als übrig gebliebener Betrag aus Gewinnausschüttung oder Gewinnrücklage gemäß der Regelung im Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft in das nächste Geschäftsjahr übernommen - er muss aber in der Bilanz gesondert deklariert werden!

Gewinnvortrag: Buchhaltung

Der Gewinnvortrag wird auf der Passiv-Seite der Unternehmensbilanz ausgewiesen und verbucht.

Diese Seite bildet die Mittelherkunft des Unternehmens ab, sprich aus den Passiva des Unternehmens wird abgelesen, woher das Kapital für die Aktiva gekommen ist.

  • Die Passiva finden sich auf der rechten und somit der Haben-Seite der Bilanz.

Die Passiva umfassen Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der Gewinnvortrag gehört dabei zum Eigenkapital und repräsentiert den nicht ausgeschütteten Gewinn, der ins nächste Geschäftsjahr übertragen wird.

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Fragen und Antworten

Ein Gewinnvortrag ist der nicht ausgeschüttete Teil des Gewinns eines Unternehmens aus dem Vorjahr, der in die Bilanz des folgenden Geschäftsjahres übertragen wird.

  • Der Gewinnvortrag wird auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen und gehört zum Eigenkapital des Unternehmens. Er wird als eigener Posten in die Bilanz des folgenden Jahres aufgenommen.

Der Gewinnvortrag ermöglicht es Unternehmen, Eigenkapital aufzubauen und finanzielle Flexibilität zu erhalten, ohne sofortige Ausschüttungen vorzunehmen.

  • Dies ist nützlich für zukünftige Investitionen und die Bildung von Reserven.

Der Gewinnvortrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erwirtschafteten Jahresüberschuss und dem ausgeschütteten Gewinn.

Quellen