Einkommensteuervorauszahlung ⇒ Höhe & Tipps

Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Vorabzahlung der ans Finanzamt abzuführenden Einkommensteuer. Durch diese ist für Selbstständige eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast gewährleistet.

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Einkommensteuervorauszahlung – auf einen Blick

 Die 4 wichtigsten Fakten zur ESt-Vorauszahlung
Definition Vorabzahlung der Einkommensteuer für eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast, die von Selbstständigen geleistet werden muss.
Höhe der Einkommensteuer Abhängig vom Gewinn der Vorjahre, bei steigenden Einkünften steigt die Höhe der Vorauszahlung.
Bestimmungen Das Einkommensteuergesetz (EStG) dient als Rechtsgrundlage.
Tipps zur Einkommensteuervorauszahlung
  • Herabsetzungsantrag stellen bei geringerem Gewinn: Antrag auf Neufestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen
    (via FinanzOnline unter „Weitere Services ➔ Vorauszahlungen“).
  • Vorauszahlungen erhöhen bei steigendem Gewinn.
  • Steuervorteile nutzen.

Was ist eine Einkommensteuervorauszahlung?


Die Einkommensteuervorauszahlungen sind ein zentrales Konzept im österreichischen Steuersystem. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich dabei um eine vorab getätigte Zahlung der Einkommensteuer für das laufende Geschäftsjahr.

Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten einen Nettobezug. Die Lohnsteuer selbst wird dann vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Bei Selbstständigen gestaltet sich die Steuerzahlung anders. Sie erhalten keine monatlichen Zahlungsaufforderungen, sondern erfahren erst nach Abschluss des Geschäftsjahres, wie hoch die tatsächliche Steuerschuld ist. Dies ergibt sich aus der Berechnung des Gewinns in der Jahresbuchhaltung für die Steuererklärung. Infolgedessen ist es Selbstständigen oft erst im Nachhinein klar, wie viel Steuer sie zahlen müssen.

Damit das Finanzamt nicht bis zum Geschäftsjahresende auf die Steuern warten muss, gibt es die Vorauszahlung der Einkommensteuer. Dabei schätzt das Finanzamt den zu erwartenden Gewinn des Unternehmens für das laufende Jahr und berechnet auf dieser Grundlage die geschätzte Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen.

Selbstständige müssen dann gemäß § 45 EStG quartalsweise – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – ein Viertel der geschätzten Einkommensteuer an das Finanzamt überweisen.

Die eigentliche Endabrechnung erfolgt erst nach Einreichung der Steuererklärung.

  • Wenn zu viel Einkommensteuervorauszahlung geleistet wurde, erfolgt eine Rückerstattung des überschüssigen Betrags.

  • Bei zu geringen Vorauszahlungen ergibt sich eine Nachzahlung.

  • Nachdem der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, legt das Finanzamt auch die Vorauszahlung für die laufende Jahressteuer fest.

Zusammengefasst ist die Einkommensteuervorauszahlung eine vorab geschätzte Zahlung, die erst später zu einer abschließenden Abrechnung führt – ähnlich den Vorauszahlungen für Betriebskosten oder Strom. Dieser Prozess der Einreichung einer Steuererklärung zur finalen Abrechnung wird als Veranlagung bezeichnet.

So wird die Höhe der Einkommensteuer festgelegt

Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung wird auf Basis einer Schätzung des zu erwartenden Gewinns für das laufende Geschäftsjahr berechnet. Dies erfolgt durch das Finanzamt, indem es Informationen aus vergangenen Geschäftsperioden sowie aktuelle geschäftliche Entwicklungen berücksichtigt.

  • Der genaue Betrag wird den Unternehmen über einen Vorauszahlungsbescheid mitgeteilt, der die festgelegte Steuer für das laufende Jahr angibt.

Einkommensteuervorauszahlung bei Neugründungen:

Bei Neugründungen gibt es jedoch keine Vorjahresdaten, nach denen sich das Finanzamt richten könnte und deshalb auch keinen Vorauszahlungsbescheid.

Daher ist es notwendig, im Betriebseröffnungsfragebogen – einem Formular zur Meldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt – den geschätzten Gewinn der ersten beiden Jahre anzugeben.

Mit dem Betriebseröffnungsfragebogen ermittelt und setzt das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlung fest. Dieser Prozess gewährleistet, dass auch Unternehmen ohne bisherige steuerliche Erfahrungen angemessene Vorauszahlungen leisten können.

Einkommensteuer-Stufen 2024

Tarifstufen und Steuersätze in der Einkommensteuer für das Jahr 2024
Einkunft Einkommenshöhe Steuersatz
Bruttoeinkommen 12.816 EUR und weniger ► 0 %
Bruttoeinkommen 12.816 EUR bis 20.818 EUR ► 20 %
Bruttoeinkommen 20.818 EUR bis 34.513 EUR ► 30 %
Bruttoeinkommen 34.513 EUR bis 66.612 EUR ► 40 %
Bruttoeinkommen 66.612 EUR bis 99.266 EUR ► 48 %
Bruttoeinkommen 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR ► 50 %
Bruttoeinkommen ab 1.000.000 EUR ► 55 %¹⁾

¹⁾ Höchststeuersatz mit 55 % ist befristet bis 2025, danach gilt ein Steuersatz von 50 %. Quelle der Angaben: Bundesministerium für Finanzen

Einkommensteuer-Stufen 2025

Tarifstufen und Steuersätze in der Einkommensteuer für das Jahr 2025
Einkunft Einkommenshöhe Steuersatz
Bruttoeinkommen 13.308 EUR und weniger ► 0 %
Bruttoeinkommen 13.308 EUR bis 21.617 EUR ► 20 %
Bruttoeinkommen 21.617 EUR bis 35.836 EUR ► 30 %
Bruttoeinkommen 35.836 EUR bis 69.166 EUR ► 40 %
Bruttoeinkommen 69.166 EUR bis 103.072 EUR ► 48 %
Bruttoeinkommen 103.072 EUR bis 1.000.000 EUR ► 50 %
Bruttoeinkommen ab 1.000.000 EUR ► 55 %¹⁾

¹⁾ Höchststeuersatz mit 55 % ist befristet bis 2025, danach gilt ein Steuersatz von 50 %. Quelle der Angaben: Bundesministerium für Finanzen

Tipps für die Einkommensteuervorauszahlungen

Unternehmer und Selbstständige, die Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, sollten ihre Vorauszahlungen sorgfältig planen, um ihre Liquidität zu sichern und unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.

Das Finanzamt orientiert sich dabei an den Gewinnen der Vorjahre. Hier sind einige Tipps, um die Einkommensteuervorauszahlungen optimal anzupassen.

Herabsetzungsantrag bei niedrigeren Gewinnerwartungen:

Falls die Geschäfte im aktuellen Jahr nicht so gut laufen wie zuvor, könnten die Vorauszahlungen auf Grundlage vergangener Gewinne zu hoch sein.

Dies kann die Liquidität des Unternehmens belasten. Um das zu verhindern, kann ein formloser Herabsetzungsantrag (Antrag auf Neufestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen) gestellt werden.

  • Darin sollte kurz erklärt werden, warum mit einem geringeren Gewinn zu rechnen ist.

  • Gegebenenfalls werden unterstützende Zahlen wie Höhe der Einkünfte bzw. Umsatzentwicklung oder Forderungsausfälle verlangt.

Der Antrag auf Herabsetzung kann am einfachsten über FinanzOnline (unter „Weitere Services ➔ Vorauszahlungen“) gestellt werden.

  • Um die Änderung noch für das laufende Jahr zu berücksichtigen, sollte der Antrag bis spätestens 30. September eingereicht werden.

  • Danach ist eine Anpassung des Vorauszahlungsbescheids für das laufende Jahr nicht mehr möglich.

Liquidität beachten:

Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ist die Liquidität. Wer nicht gut im Sparen ist, sollte seine Vorauszahlungen unbedingt laufend anpassen.

  • Denn falls im laufenden Geschäftsjahr ein deutlich höherer Gewinn erwartet wird, könnten die Vorauszahlungen zu niedrig sein. Zu niedrige Vorauszahlungen führen nach Einreichung der Steuererklärung zu saftigen Nachzahlungen, die Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

  • Um dies zu vermeiden, können die Vorauszahlungen bis zum 30. September des laufenden Jahres erhöht werden.

Steuervorteile nutzen:

Ein weiterer Tipp ist, mögliche Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Denn damit lässt sich die Steuerschuld im laufenden Jahr möglicherweise reduzieren.

  • Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für berufliche Fortbildung, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Diese Möglichkeiten sollte man nutzen, um die Steuerlast zu senken und die eigene Liquidität zu stärken.

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Fragen und Antworten

Einkommensteuervorauszahlungen müssen von Selbstständigen geleistet werden, um ihre Steuerschuld in der Einkommensteuer (ESt) im Voraus zu decken. Die genauen Termine und Fristen variieren je nach den österreichischen Steuervorschriften. In der Regel werden die Vorauszahlungen quartalsweise – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – fällig.

Es ist wichtig, die festgelegten Termine einzuhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Ja, das Finanzamt kann Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich an den Gewinnen der Vorjahre. Wenn das Finanzamt aufgrund der vorliegenden Daten erkennt, dass mit höheren Einkünften zu rechnen ist, kann es entsprechend höhere Vorauszahlungen festsetzen. Die Vorauszahlungen dienen dazu, eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast über das Jahr sicherzustellen und sollen unerwartete Steuernachzahlungen am Jahresende verhindern.

Quellen