Einkommensteuervorauszahlung

Einkommensteuervorauszahlung ⇒ einfach erklärt

Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Vorabzahlung der ans Finanzamt abzuführenden Einkommensteuer. Durch diese ist für Selbstständige eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast gewährleistet.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Einkommensteuervorauszahlung - auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Einkommensteuervorauszahlung

Definition: Vorabzahlung der Einkommensteuer für eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast, die von Selbstständigen geleistet werden muss.
Höhe der Einkommensteuer: Abhängig vom Gewinn der Vorjahre, bei steigenden Einkünften steigt die Höhe der Vorauszahlung.
Bestimmungen: Das EStG dient als Rechtsgrundlage.
Tipps zur Einkommensteuervorauszahlung: Herabsetzungsantrag bei geringerem Gewinn, Vorauszahlungen erhöhen bei steigendem Gewinn, Steuervorteile nutzen.

Was ist eine Einkommensteuervorauszahlung?


Die Einkommensteuervorauszahlungen sind ein zentrales Konzept im österreichischen Steuersystem. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich dabei um eine vorab getätigte Zahlung der Einkommensteuer für das laufende Geschäftsjahr.

Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten einen Nettobezug. Die Lohnsteuer selbst wird dann vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Bei Selbstständigen gestaltet sich die Steuerzahlung anders. Sie erhalten keine monatlichen Zahlungsaufforderungen, sondern erfahren erst nach Abschluss des Geschäftsjahres, wie hoch die tatsächliche Steuerschuld ist. Dies ergibt sich aus der Berechnung des Gewinns in der Jahresbuchhaltung für die Steuererklärung. Infolgedessen ist es Selbstständigen oft erst im Nachhinein klar, wie viel Steuer sie zahlen müssen.

Damit das Finanzamt nicht bis zum Geschäftsjahresende auf die Steuern warten muss, gibt es die Vorauszahlung der Einkommensteuer. Dabei schätzt das Finanzamt den zu erwartenden Gewinn des Unternehmens für das laufende Jahr und berechnet auf dieser Grundlage die geschätzte Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen.

Selbstständige müssen dann gemäß § 45 EStG quartalsweise – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – ein Viertel der geschätzten Einkommensteuer an das Finanzamt überweisen.

Die eigentliche Endabrechnung erfolgt erst nach Einreichung der Steuererklärung.

  • Wenn zu viel Einkommensteuervorauszahlung geleistet wurde, erfolgt eine Rückerstattung des überschüssigen Betrags.

  • Bei zu geringen Vorauszahlungen ergibt sich eine Nachzahlung.

  • Nachdem der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, legt das Finanzamt auch die Vorauszahlung für die laufende Jahressteuer fest.

Zusammengefasst ist die Einkommensteuervorauszahlung eine vorab geschätzte Zahlung, die erst später zu einer abschließenden Abrechnung führt – ähnlich den Vorauszahlungen für Betriebskosten oder Strom. Dieser Prozess der Einreichung einer Steuererklärung zur finalen Abrechnung wird als Veranlagung bezeichnet.

So wird die Höhe der Einkommensteuer festgelegt

Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung wird auf Basis einer Schätzung des zu erwartenden Gewinns für das laufende Geschäftsjahr berechnet. Dies erfolgt durch das Finanzamt, indem es Informationen aus vergangenen Geschäftsperioden sowie aktuelle geschäftliche Entwicklungen berücksichtigt.

  • Der genaue Betrag wird den Unternehmen über einen Vorauszahlungsbescheid mitgeteilt, der die festgelegte Steuer für das laufende Jahr angibt.

Einkommensteuervorauszahlung bei Neugründungen

Bei Neugründungen gibt es jedoch keine Vorjahresdaten, nach denen sich das Finanzamt richten könnte und deshalb auch keinen Vorauszahlungsbescheid.

Daher ist es notwendig, im Betriebseröffnungsfragebogen – einem Formular zur Meldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt – den geschätzten Gewinn der ersten beiden Jahre anzugeben.

Mit dem Betriebseröffnungsfragebogen ermittelt und setzt das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlung fest. Dieser Prozess gewährleistet, dass auch Unternehmen ohne bisherige steuerliche Erfahrungen angemessene Vorauszahlungen leisten können.

Tipps für die Einkommensteuervorauszahlungen

Unternehmer und Selbstständige, die Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, sollten ihre Vorauszahlungen sorgfältig planen, um ihre Liquidität zu sichern und unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.

Das Finanzamt orientiert sich dabei an den Gewinnen der Vorjahre. Hier sind einige Tipps, um die Einkommensteuervorauszahlungen optimal anzupassen.

Herabsetzungsantrag bei niedrigeren Gewinnerwartungen

Falls die Geschäfte im aktuellen Jahr nicht so gut laufen wie zuvor, könnten die Vorauszahlungen auf Grundlage vergangener Gewinne zu hoch sein.

Dies kann die Liquidität des Unternehmens belasten. Um das zu verhindern, kann ein formloser Herabsetzungsantrag gestellt werden.

  • Darin sollte kurz erklärt werden, warum mit einem geringeren Gewinn zu rechnen ist.

  • Gegebenenfalls werden unterstützende Zahlen wie Höhe der Einkünfte bzw. Umsatzentwicklung oder Forderungsausfälle verlangt.

Der Antrag auf Herabsetzung kann am einfachsten über FinanzOnline gestellt werden. Um die Änderung noch für das laufende Jahr zu berücksichtigen, sollte der Antrag bis spätestens 30. September eingereicht werden.

  • Danach ist eine Anpassung des Vorauszahlungsbescheids für das laufende Jahr nicht mehr möglich.

Liquidität beachten

Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ist die Liquidität. Wer nicht gut im Sparen ist, sollte seine Vorauszahlungen unbedingt laufend anpassen.

  • Denn falls im laufenden Geschäftsjahr ein deutlich höherer Gewinn erwartet wird, könnten die Vorauszahlungen zu niedrig sein. Zu niedrige Vorauszahlungen führen nach Einreichung der Steuererklärung zu saftigen Nachzahlungen, die Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen können.

  • Um dies zu vermeiden, können die Vorauszahlungen bis zum 30. September des laufenden Jahres erhöht werden.

Steuervorteile nutzen

Ein weiterer Tipp ist, mögliche Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Denn damit lässt sich die Steuerschuld im laufenden Jahr möglicherweise reduzieren.

  • Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für berufliche Fortbildung, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Diese Möglichkeiten sollte man nutzen, um die Steuerlast zu senken und die eigene Liquidität zu stärken.

FreeFinance Logo

Buchhaltung mit FreeFinance

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Angebot bis Z wie Zeitersparnis:

  • Für alle Branchen
  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Digital, sicher und jederzeit alles im Blick
  • Vollständige E/A oder Doppelte Buchhaltung
  • Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung:
    komfortabel & sicher
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Einkommensteuervorauszahlungen müssen von Selbstständigen geleistet werden, um ihre Steuerschuld im Voraus zu decken. Die genauen Termine und Fristen variieren je nach den österreichischen Steuervorschriften. In der Regel werden die Vorauszahlungen quartalsweise – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – fällig.

Es ist wichtig, die festgelegten Termine einzuhalten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Ja, das Finanzamt kann Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich an den Gewinnen der Vorjahre. Wenn das Finanzamt aufgrund der vorliegenden Daten erkennt, dass mit höheren Einkünften zu rechnen ist, kann es entsprechend höhere Vorauszahlungen festsetzen. Die Vorauszahlungen dienen dazu, eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast über das Jahr sicherzustellen und sollen unerwartete Steuernachzahlungen am Jahresende verhindern.

Quellen