Der Anlagendeckungsgrad 1, auch als Deckungsgrad 1 oder Anlagedeckungsgrad I bezeichnet, ist ein Kontrollinstrument, dessen Inhalt die Überlegung ist, ob der Bestand des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt ist und betrifft die Themen Finanzierung und finanzielle Stabilität eines Unternehmens.
Er beschreibt das Verhältnis von Eigenkapital zum Anlagevermögen eines Unternehmens und zeigt, welcher Anteil der langfristig gebundenen Vermögenswerte durch Eigenmittel finanziert ist. Der Deckungsgrad 1 dient damit als Indikator für die finanzielle Stabilität und die Finanzierungsstruktur.
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Zum Anlagevermögen zählen gemäß § 224 Abs. 2 UGB langfristig gebundene Vermögensgegenstände wie Maschinen, Gebäude, technische Anlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt, ob das Anlagevermögen solide durch Eigenkapital gedeckt ist und das Unternehmen unabhängig von kurzfristigem Fremdkapital agieren kann. Eine ausreichende Anlagendeckung stärkt die Bonität gegenüber Banken und Investoren und reduziert das Risiko von Liquiditätsengpässen.