Vetragsverhältnis | Schuldverhältnisse
In einem sogenannten Schuldverhältnis können sich natürliche Personen (z.B. Privatpersonen in der Rolle als Kundschaft) und juristische Personen (z.B. geschäftliche Personen/Unternehmen in ihrer Rolle als Leistungs- oder Lieferungserbringer im Kundenauftrag) befinden.
Schuldner - sowohl als private als auch geschäftliche - sind somit rechtliche Personen, die sich in einem Schuldverhältnis mit dem bzw. einem Gläubiger gegenüber befinden.
In der Praxis bedeutet das, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit aus Dienstleistung(en) oder Lieferung(en), die vom Gläubiger erbracht und ausgeführt werden, hat und dadurch verpflichtet ist, die Verbindlichkeit (Schuld) zu begleichen. Der Gläubiger wird auch als Kreditor bezeichnet - er gibt sozusagen in Form von Leistung oder Lieferung Kredit, der zu begleichen ist.
In diesem vertraglichen Verhältnis stehen Schuldner in einer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger - sie muss dem jeweiligen Gläubigern gegenüber dieser Verpflichtung nachkommen, um das Vertragsverhältnis zu erfüllen und dadurch das existierende Schuldverhältnis sozusagen aufzulösen - wie bei einer Rechnung für empfangene Leistung oder Ware, die schlussendlich gemäß Vorgaben bezahlt wird und so das Schuldverhältnis aufgelöst wird.