Schuldner

Was ist ein Schuldner bzw. was bedeutet Schuldner?

Als Schuldner werden immer jene natürlichen oder juristischen Personen, gegen die sich der Anspruch eines Gläubigers richtet, bezeichnet. Der Gläubiger hat dabei als ebenso natürliche oder juristische Person also offene Geldforderungen gegenüber dem Schuldner. Dieses Verhältnis besteht im Regelfall zwischen leistendem oder lieferndem Unternehmen und dem Auftraggeber dieser Leistung oder Lieferung, sprich der Kundschaft.

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Schuldner: Übersicht
  2. Schuldverhältnis: Rechtliche Aspekte
  3. Siehe auch

Schuldner: Übersicht

Vetragsverhältnis | Schuldverhältnisse
 

In einem sogenannten Schuldverhältnis können sich natürliche Personen (z.B. Privatpersonen in der Rolle als Kundschaft) und juristische Personen (z.B. geschäftliche Personen/Unternehmen in ihrer Rolle als Leistungs- oder Lieferungserbringer im Kundenauftrag) befinden.

Schuldner - sowohl als private als auch geschäftliche - sind somit rechtliche Personen, die sich in einem Schuldverhältnis mit dem bzw. einem Gläubiger gegenüber befinden.
In der Praxis bedeutet das, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit aus Dienstleistung(en) oder Lieferung(en), die vom Gläubiger erbracht und ausgeführt werden, hat und dadurch verpflichtet ist, die Verbindlichkeit (Schuld) zu begleichen. Der Gläubiger wird auch als Kreditor bezeichnet - er gibt sozusagen in Form von Leistung oder Lieferung Kredit, der zu begleichen ist.

In diesem vertraglichen Verhältnis stehen Schuldner in einer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger - sie muss dem jeweiligen Gläubigern gegenüber dieser Verpflichtung nachkommen, um das Vertragsverhältnis zu erfüllen und dadurch das existierende Schuldverhältnis sozusagen aufzulösen - wie bei einer Rechnung für empfangene Leistung oder Ware, die schlussendlich gemäß Vorgaben bezahlt wird und so das Schuldverhältnis aufgelöst wird.

 

Schuldverhältnis: Rechtliche Aspekte

Schuldverhältnis | Bestimmungen
 

Um ein Schuldverhältnis aufzulösen bzw. damit ein solches erlöschen kann/erlischt, ist es nicht ausreichend, wenn alles zur Erbringung der dafür vorgsehenen Leistung unternommen wird - diese Unternehmung und Bemühung bzw. Anstrengung zur Auflösung des Schuldverhätlnisses ist eine reine Leistungshandlung, deren (erwartetes, gefordertes) Ergebnis noch nicht daraus hervorgeht.

Gläubigern (Kreditoren) steht nicht nur die Leistungshandlung zum Auflösen des Schuldverhältnisses zu, sondern auch der Leistungserfolg, der schlussendlich das Schuldverhältnis beendet.
 

In der Praxis bedeutet das, dass die Schuld und damit Verbindlichkeiten erst dann erlöschen, wenn dieser Leistungserfolg als Ergebnis der Leistungshandlung eintritt - erst mit diesem Zeitpunkt kann das Schuldverhältnis als aufgelöst und die Verbindlichkeit bzw. Forderung als erfüllt angesehen werden.
Wichtig ist dabei auch, dass die gemäß dem Vertragsverhältnis richtige Leistung am richtigen Ort und zur vereinbarten Zeit vollständig erbracht wird.

In der Praxis heißt das beispielsweise, dass nach korrekter Leistungs- oder Warenlieferung durch den Gläubiger, die vollständige Rechnungssumme zum ausgewiesenen Zahlungsziel, also Stichtag der Rechnungsfälligkeit, durch den Schuldner bezahlt ist. Damit ist die Schuld beglichen und Forderung ordnungsgemäß erfüllt.

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