Grundlagen der Bewertung

Was ist Bewertung in einem Unternehmen?

Bewerten heißt, den Wert eines Gutes, einer Leistung etc. in Geldeinheiten festzustellen (bzw. auszudrücken).

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Bewertung: Grundlagen

Bei der Bewertung werden diverse Vermögensträger in einem Unternehmen begutachtet und letztendlich in einem Geldwert ausgedrückt.

Um den Gewinn durch Vermögensvergleich ermitteln zu können, ist es z.B. notwendig, zum Bilanzstichtag das Vermögen (und die Schulden) gestzustellen und zu bewerten.

Die für die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung maßgebenden Bewertungsvorschriften sind im Einkommensteuergesetz enthalten.

Die in den genannten Gesetzen enthaltenen Bewertungsvorschriften sind nicht gleich lautend. Es muss daher jeweils geprüft werden, welche Vorschriften anzuwenden sind. Grundsätzlich gilt Folgendes:

Die Vorschriften des EStG sind zu beachten (insbesondere für die Errechnung des steuerpflichtigen Gewinnes).

Für die Errechnung des steuerpflichtigen Gewinnes gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, demzufolge die zwingenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften auch für die Berechnung des steuerrechtlichen Gewinnes beachtet werden müssen, wenn ihnen keine zwingenden steuerlichen Vorschriften entgegenstehen.

Für Minderkaufleute (und Unternehmen, die keine Kaufmannseigenschaft haben, zum Beispiel kleiner Handwerksbetriebe), die aufgrund der Bestimmungen der BAO (§125, Buchführungsgrenze) zur Führung von Büchern verpflichtet sind oder solche freiwillig führen.

Ein allgemeiner Bewertungsgrundsatz ist der Grundsatz der Einzelbewertung, das heißt, jedes Wirtschaftsgut ist für sich zu bewerten. Geringwertige, zusammengehörige Gegenstände (zum Beispiel Werkzeuge in einem Industriebetrieb) können jedoch auch pauschal bewertet werden.

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