Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist ein grundlegendes Konzept in der Buchhaltung.
- Die Bewertung erfolgt in der Regel zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt wurden.
Diese Kosten werden im Laufe der Zeit durch Abschreibungen oder Wertberichtigungen angepasst, um den tatsächlichen Wertverlust oder -gewinn der Vermögensgegenstände und Schulden widerzuspiegeln.
- Grundsätzlich werden bei der Bewertung diverse Vermögensträger in einem Unternehmen begutachtet und letztlich in einem Geldwert ausgedrückt.
Um den Gewinn durch Vermögensvergleiche ermitteln zu können, ist es notwendig, zum Bilanzstichtag das Vermögen (und die Schulden) festzustellen und zu bewerten.
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Die für die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung maßgebenden Bewertungsvorschriften sind im Einkommensteuergesetz (ESTG) in den §§ 4 bis 7 geregelt.