Eröffnungsbilanz ⇒ einfach erklärt
Die Eröffnungsbilanz gibt Auskunft über das Vermögen eines Unternehmens zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Sie wird aufgrund der Schlussbilanz bzw. den Anfangsbeständen der Bestandskonten der vorherigen Periode erstellt.
Zum Inhalt dieses Artikels
Eröffnungsbilanz – auf einen Blick
Definition: |
Eröffnungsbilanz vergleicht zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres Vermögenswerte (Aktiva) mit Eigen- und Fremdkapital (Passiva) |
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Buchhaltung: |
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Bedeutung: |
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Eröffnungsbilanz: Übersicht
Unter Bilanz versteht man die Gegenüberstellung des Vermögens und des Eigen- und Fremdkapitals in Kontenform.
- Die Eröffnungsbilanz enthält die Anfangsbestände der Bestandskonten für ein neues Geschäftsjahr.
Eine Eröffnungsbilanz besteht typischerweise aus zwei Hauptabschnitten: der Aktivseite und der Passivseite.
- Die Aktivseite enthält alle Vermögenswerte des Unternehmens, wie Bargeld, Forderungen, Vorräte und Anlagen.
- Die Passivseite hingegen umfasst die Schulden und das Eigenkapital, einschließlich Verbindlichkeiten, Rückstellungen und das gezeichnete Kapital.
Der Zweck der Eröffnungsbilanz liegt darin, einen klaren Überblick über die finanzielle Position des Unternehmens zu geben, bevor die Geschäftstätigkeit des neuen Jahres beginnt.
- Die Eröffnungsbilanz dient als Ausgangspunkt für die Buchhaltung und ermöglicht es, wichtige finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Eröffnungsbilanz: Eröffnungsbilanzkonto
Die Eröffnungsbilanz wird aufgrund der Schlussbilanz der Vorperiode erstellt.
Diese Schlussbilanz zeigt die finanzielle Position des Unternehmens zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und dient als Ausgangspunkt für die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres.
- Die Anfangsbestände der Bestandskonten werden aus den Abschlusszahlen der Vorperiode abgeleitet und bilden somit die Grundlage für die Eröffnungsbuchungen.
Das Eröffnungsbilanzkonto dient als Gegenkonto für die Eröffnungsbuchungen auf den Bestandskonten und ermöglicht eine geordnete Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapitalpositionen zum Beginn des neuen Geschäftsjahres.
- Dabei werden die Vermögenswerte im Haben und das Fremdkapital sowie das Eigenkapital im Soll erfasst, was einer gestürzten Bilanz entspricht.
Die Eröffnungsbuchungen auf den Bestandskonten werden durchgeführt, um die Anfangsbestände gemäß den Abschlusszahlen der Vorperiode zu erfassen.
- Das bedeutet, dass die Salden der Bestandskonten aus dem Vorjahr in das Eröffnungsbilanzkonto übertragen werden.
Durch diese Übertragung wird sichergestellt, dass die Eröffnungsbilanz die korrekten Anfangsbestände aufweist und somit eine konsistente und genaue Abbildung der finanziellen Position des Unternehmens zum Beginn des neuen Geschäftsjahres ermöglicht.
- Das Eröffnungsbilanzkonto fungiert daher als Bindeglied zwischen den Abschlusszahlen der Vorperiode und der Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres.
Die Eröffnungsbilanz ermöglicht eine ordnungsgemäße Erfassung der Anfangsbestände und bildet somit die Grundlage für eine zuverlässige und aussagekräftige Finanzberichterstattung im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres.
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Fragen und Antworten
Was ist eine Eröffnungsbilanz?
Eine Eröffnungsbilanz ist eine Momentaufnahme der finanziellen Situation eines Unternehmens zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres, die das Vermögen und das Eigen- und Fremdkapital gegenüberstellt.
- Zur Erfassung der Anfangssalden der Bestandskonten wird ein Eröffnungsbilanzkonto verwendet.
Es dient als Gegenkonto für die Eröffnungsbuchungen auf den Bestandskonten und ermöglicht eine ordnungsgemäße Übertragung der Anfangsbestände der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus der Vorperiode.
Warum braucht man eine Eröffnungsbilanz?
Eine Eröffnungsbilanz ist wichtig, um zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres einen klaren Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens zu erhalten und die Buchhaltung zu starten.
- Sie wird zum Eröffnen von Bestandskonten einer neuen Periode verwendet, aber auch am Ende der Periode zum Vergleich mit der Schlussbilanz desselben Jahres.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS