Anfangsbestand verständlich erklärt
Der Anfangsbestand sind die ersten Werte der Aktivkonten und Passivkonten der Buchhaltung zu Beginn eines Geschäftsjahres. Bei Aktivkonten wird dieser immer auf der Soll-Seite und bei Passivkonten auf der Haben-Seite ausgewiesen.
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Definition: | Der Anfangsbestand sind die ersten Werte der Aktivkonten und Passivkonten der Buchhaltung zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei einer Unternehmensgründung. Darin erfasst sind alle Anlagegüter, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Vermögenswerte (Eigenkapital und Fremdkapital), über die das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt verfügt. |
Funktion: | Er dient als Ausgangspunkt für die Berechnung des Endbestands am Ende des Geschäftsjahres nach Berücksichtigung von Käufen und Verkäufen. |
Bedeutung: | Der Anfangsbestand hilft Unternehmen, ihren Warenfluss zu verwalten, Kosten zu kontrollieren und den Lagerumschlag zu berechnen. |
Ermittlung: | Er wird in der Regel durch eine physische Zählung der Lagerbestände und eine Bewertung zu den Kosten oder dem Marktwert ermittelt. |
Buchhaltung: | In der Buchhaltung wird der Anfangsbestand in der Bilanz festgehalten und dient als Ausgangspunkt für das kommende Geschäftsjahr. Er ist entscheidend für die Berechnung von Unternehmensleistungen und finanziellen Veränderungen. |
Anfangsbestand: Definition
Der Anfangsbestand repräsentiert die Ausgangswerte eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei seiner Gründung. Dabei werden die Werte je nach Rahmenbedingung aus einer der folgenden Bilanzart herangezogen:
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Bei einer Unternehmensgründung werden die Werte der Eröffnungsbilanz in die Bestandskonten übertragen.
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Handelt es sich nicht um eine Unternehmensgründung, werden die Werte aus der Abschlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres in die Bestandskonten der Buchhaltung übertragen.
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Dabei wird der Anfangsbestand für Aktivkonten immer auf der Soll-Seite und für Passivkonten auf der Haben-Seite ausgewiesen.
Diese Werte umfassen Vermögenswerte, darunter Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge, aber auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in der Produktion oder der Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden.
Ebenfalls berücksichtigt werden finanzielle Vermögenswerte, die sich sowohl auf das Eigenkapital als auch auf das Fremdkapital des Unternehmens beziehen.
Der Anfangsbestand ist ein zentraler Aspekt der Buchhaltung und bildet den finanziellen Ausgangspunkt für das Unternehmen. Seine korrekte Erfassung und Handhabung sind entscheidend für die Finanzplanung und das Controlling im Laufe des Geschäftsjahres.
Unternehmen, die ihren Anfangsbestand genau kennen und verwalten, sind in der Lage, ihre finanzielle Entwicklung besser zu verfolgen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen zu ergreifen.
Hinweise:
Wenn Sie den Jahresabschluss und die Bilanz vorbereiten, sollten Sie die Anfangsbestände Ihrer Konten sorgfältig prüfen:
Nach der Einbuchung aller Anfangsbestände sollte das Anfangsbestandskonto bzw. Eröffnungsbilanzkonto einen Saldo von null (0) aufweisen. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass alle Anfangsbestände korrekt verbucht wurden.
Anfangsbestand bei Unternehmensgründung
Wenn ein neues Unternehmen gegründet wird, stehen keine Endbestände aus einem vorangegangenen Geschäftsjahr zur Verfügung, die in den Anfangsbestand für das neue Geschäftsjahr übernommen werden können.
- In diesem Fall wird bei der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, eine Eröffnungsbilanz erstellt.
Die Eröffnungsbilanz ist im Wesentlichen eine Übersicht über alle Werte, die bei der Gründung in das Unternehmen einfließen. Sie bildet die finanzielle Ausgangslage des Unternehmens ab und setzt damit den Grundstein für alle zukünftigen buchhalterischen Tätigkeiten.
Erfasst in der Eröffnungsbilanz sind alle Anlagegüter, die dem Unternehmen als Grundlage für seine operativen Tätigkeiten dienen.
Dazu können beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Ausrüstungsgegenstände gehören. Auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zur Herstellung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden, werden in der Eröffnungsbilanz aufgeführt.
Neben diesen materiellen und immateriellen Gütern berücksichtigt die Eröffnungsbilanz auch finanzielle Vermögenswerte. Hierzu zählen das Eigenkapital, das die finanziellen Beiträge der Eigentümer des Unternehmens repräsentiert, und das Fremdkapital, das aus geliehenen Mitteln besteht.
Diese Werte aus der Eröffnungsbilanz werden dann in die entsprechenden Bestandskonten der Buchhaltung übertragen und bilden somit den Anfangsbestand.
Hinweise:
Es ist wichtig zu beachten, dass es bei Erlöskonten in der Buchhaltung keine Anfangsbestände gibt. Der Begriff „Anfangsbestand“ wird ausschließlich im Zusammenhang mit Bestandskonten verwendet.
Die genaue Erfassung und Handhabung des Anfangsbestands sind von entscheidender Bedeutung, da dieser den finanziellen Ausgangspunkt für das neu gegründete Unternehmen darstellt und die Basis für seine zukünftige finanzielle Planung und Entwicklung bildet.
Vorschriften für Anfangsbestände
Der Anfangsbestand muss den allgemeinen Grundsätzen der Buchführung und Bilanzierung gemäß Bestimmungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) entsprechen. Diese sind in den §§ 189–224 UGB geregelt.
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Fragen und Antworten
Was ist ein Anfangsbestand?
Der Anfangsbestand ist die Erfassung der Werte auf den Aktivkonten und Passivkonten in den Bestandskonten der Buchhaltung eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei der Gründung eines Unternehmens.
Diese Werte umfassen alle Anlagegüter, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Vermögenswerte (Eigenkapital und Fremdkapital), über die das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt verfügt. Der Anfangsbestand bildet den finanziellen Ausgangspunkt für das Unternehmen und ist entscheidend für die Finanzplanung und das Controlling im Laufe des Geschäftsjahres.
Wie berechne ich den Anfangsbestand?
Der Anfangsbestand wird nicht im eigentlichen Sinne berechnet, sondern er resultiert aus der Erfassung aller vorhandenen Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt – entweder bei der Unternehmensgründung oder am Anfang eines neuen Geschäftsjahres.
- Bei einem bestehenden Unternehmen entspricht der Anfangsbestand in der Regel dem Endbestand des vorherigen Geschäftsjahres, wie er in der Abschlussbilanz im Zuge des Jahresabschlusses ausgewiesen ist.
- Bei einem neu gegründeten Unternehmen werden alle bei der Gründung eingebrachten Vermögenswerte und aufgenommenen Schulden in der Eröffnungsbilanz erfasst und bilden so den Anfangsbestand.
Es ist wichtig, alle Positionen sorgfältig zu erfassen und korrekt in den entsprechenden Bestandskonten der Buchhaltung zu verbuchen. Jede Fehlbuchung oder Auslassung kann zu falschen Zahlen in der Bilanz und in den Finanzberichten führen und somit das Unternehmensergebnis verfälschen.
Wo steht der Anfangsbestand?
Der Anfangsbestand wird in der Buchhaltung auf den entsprechenden Bestandskonten verzeichnet. Hierbei handelt es sich um die Konten, die das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) eines Unternehmens repräsentieren. Auf der Soll-Seite der Aktivkonten und auf der Haben-Seite der Passivkonten wird der Anfangsbestand ausgewiesen.
Darüber hinaus basiert der Anfangsbestand jedes neuen Geschäftsjahres auf der Abschlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei einem neu gegründeten Unternehmen wird der Anfangsbestand in der allerersten Bilanz, der sogenannten Eröffnungsbilanz, ausgewiesen. Diese Eröffnungsbilanz ist im Wesentlichen eine Übersicht über alle Werte, die bei der Gründung in das Unternehmen einfließen.
Wie lautet die Eröffnungsbuchung?
Die Eröffnungsbuchungen in der Buchhaltung dienen dazu, die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz auf die entsprechenden Konten zu übertragen. Diese Buchungen erfolgen zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres oder bei der Gründung eines Unternehmens.
Für Aktivkonten erfolgen die Buchungen auf der Soll-Seite und lauten beispielsweise:
- Soll: Anlagevermögen (oder eine spezifische Anlagekontenart wie Maschinen, Immobilien etc.)
- Haben: Eröffnungsbilanzkonto
Für Passivkonten erfolgen die Buchungen auf der Haben-Seite und lauten beispielsweise:
- Soll: Eröffnungsbilanzkonto
- Haben: Eigenkapital (oder eine spezifische Passivkontenart wie Rückstellungen, Verbindlichkeiten etc.)
Das Eröffnungsbilanzkonto wird so lange mit Buchungen belastet und entlastet, bis alle Anfangsbestände auf die richtigen Konten verteilt sind. Am Ende sollte das Eröffnungsbilanzkonto einen Saldo von null (0) aufweisen, da alle Werte auf die Einzelkonten übertragen wurden.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS