Gewinnvortrag

Was versteht man unter Gewinnvortrag?

Der Gewinnvortrag ist ein Posten in der Bilanz eines Unternehmens. Diese Bilanzposition enthält den nicht verwendeten Rest des Bilanzgewinns aus dem jeweiligen Vorjahr. Der Gewinnanteil wird in das nächste Unternehmensjahr vorgetragen und dem ausschüttungsfähigen Gewinn bei Kapitalgesellschaften hinzugerechnet, muss in der Bilanz aber als eigener Posten "Gewinnvortrag" ausgewiesen werden.

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Gewinnvortrag: Übersicht
  2. Gewinnvortrag: Buchhaltung
  3. Siehe auch
  4. Quellen

Gewinnvortrag: Übersicht

Bilanzierung | Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)


Der Gewinnvortrag wird durch die Bilanzierung im Unternehmen ermittelt und ergibt sich daher aus der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV. Diese kann zu einem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag führen - das ist die Differenz aus den Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für das betreffende Geschäftsjahr.
Wenn das Ergebnis dieser Bilanzierung positiv ist, also ein erwirtschafteter Überschuss vorliegt, ermöglicht das den Gewinnvortrag.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist ein erwirtschafteter Unternehmensgewinn anhand des Gewinnverteilungsbeschlusses zu verteilen - dieser Beschluss ist im Gesellschaftsvertrag der Firma festgeschrieben.

Wenn durch den Beschluss und die Gewinnverteilung noch ein Restgewinn verbleibt, der entsprechend nicht ausgeschüttet wird, dann kommt es zum Gewinnvortrag ins nächstfolgende Geschäftsjahr:

  • Der Restgewinn wird als eigener Bilanzposten in die Bilanzierung des Unternehmens für das folgende Jahr aufgenommen, als Gewinnvortrag ausgewiesen und der Ausschüttungsbasis des Folgejahres, sprich dem Bilanzgewinn der Firma, hinzugerechnet.

Gewinnvortrag: Gesondertes Ausweisen in der Bilanz

Zu beachten: Der Gewinnvortrag wird als übriggebliebener Betrag aus Gewinnausschüttung oder Gewinnrücklage gemäß der Regelung im Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft in das nächste Geschäftsjahr übernommen - er muss aber in der Bilanz gesondert deklariert werden!

Gewinnvortrag: Buchhaltung

Bilanzierung & Buchführung


Der Gewinnvortrag wird auf der Passiv-Seite der Unternehmensbilanz ausgewiesen und verbucht. Diese Seite bildet die Mittelherkunft des Unternehmens ab, sprich aus den Passiva des Unternehmens wird abgelesen, woher das Kapital für die Aktiva gekommen ist.

Die Passiva finden sich auf der rechten und somit der Haben-Seite der Bilanz.

Passiva in der Bilanzierung des Unternehmens:

Die Details zu den Passiva eines Unternehmens und der Verbuchung der einzelnen Bilanzposten auf der Haben-Seite der Unternehmensbilanz finden Sie direkt hier:

Passiva in der Bilanzierung von Unternehmen

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Siehe auch

Quellen