Bilanzierung | Bestimmungen für Unternehmen
Alle Unternehmen, die unter die Rechnungslegungspflicht gemäß § 189 bis 200 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) fallen, müssen in den ersten neun Monaten eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen.
Das gilt somit für alle Unternehmen mit betrieblicher Gewinnermittlung anhand der Doppelten Buchhaltung (Bilanzierung durch Betriebsvermögensvergleich), weil die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht gemäß UGB auch eine steuerliche Buchführungspflicht (Gewinnermittlung) gemäß § 124 Bundesabgabenordnung (BAO) nach sich zieht.