Als Erweiterung werden Aufwendungen bezeichnet, die zu einer Vermehrung der Substanz einer Anlage führen. Diese Aufwendungen werden dem Anlagenkonto hinzugerechnet und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben - im Gegensatz zur Instandhaltung.
Neben der Erweiterung gibt es noch den Umbau, der ganz ähnlich behandelt wird.