Erweiterung von Anlagen

Was ist Erweiterung einer Anlage?

Unter Erweiterung versteht man die Vermehrung der Substanz einer Anlage, beispielsweise die bauliche Vergrößerung einer Werkshalle.

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Erweiterung: Definition

Als Erweiterung werden Aufwendungen bezeichnet, die zu einer Vermehrung der Substanz einer Anlage führen. Diese Aufwendungen werden dem Anlagenkonto hinzugerechnet und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben - im Gegensatz zur Instandhaltung.

Neben der Erweiterung gibt es noch den Umbau, der ganz ähnlich behandelt wird.

Durch nachträglich aktivierungspflichtige Aufwendungen auf ein Betriebsgebäude kann sich auch die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängern. Dies ist der Fall, wenn der Investitionsaufwand den Restbuchwert am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigt und die Restnutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesondert für die Zusatzinvestition ermittelte Nutzungsdauer.

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