Bei der Instandhaltung handelt es sich um einen nicht regelmäßig jährlich anfallenden Erhaltungsaufwand, der zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit einer Anlage getätigt wird. Es handelt sich zumeist um kleine Reparaturen, Wartungen und Servicearbeiten, wie beispielsweise
- Laufende Wartungsarbeiten (Wartung von Maschinen)
- Reparaturen
- Erneuerung von Gebäudeteilen infolge von Sturm- und Hagelschäden
- Ausmalen von Stiegenhäusern und anderen Räumlichkeiten
Üblicherweise sind sie im Jahr der Aufwendungen voll absetzbar als Aufwand zu verbuchen.
Neben der Instandhaltung gibt es außerdem die Instandsetzung.
Weiters wird in Umbau und Erweiterung von Anlagen unterschieden, die sich wesentlich in der buchhalterischen Behandlung von Instandhaltung und Instandsetzung unterscheiden.