Umbau ⇒ einfach erklärt
Umbau bezeichnet die Veränderung oder Erweiterung eines bestehenden Anlageguts, bei der die Gebrauchsmöglichkeit wesentlich verändert wird. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der verbleibenden Restnutzungsdauer.
Zum Inhalt dieses Artikels
Umbau – auf einen Blick
Definition |
Veränderung oder Erweiterung einer bestehenden Anlage |
Unterscheidung |
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Buchhaltung |
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Beispiele |
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Umbau: Definition
In der Buchhaltung werden Umbauten als Investitionen betrachtet, die den Wert und die Nutzbarkeit von Gebäuden oder anderen langfristigen Vermögenswerten erhöhen.
- Umbauten können die Erweiterung, Modernisierung oder Anpassung bestehender Anlagen umfassen.
Beim Umbau wird eine Anlage so verändert, dass sich auch die Gebrauchsmöglichkeit dieser im Wesentlichen ändert. Umbauten unterscheiden sich von einfachen Instandhaltungen, die lediglich den aktuellen Zustand erhalten.
- Die Kosten für Umbauten werden als Anlagevermögen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Erfassung von Umbauten erfordert eine genaue Dokumentation der Kosten und eine klare Abgrenzung zu Instandhaltungskosten.
- Während Instandhaltungskosten direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, erhöhen die Ausgaben für Umbauten den Buchwert des betreffenden Vermögenswerts.
Die Aufwendungen, die für den Umbau der Anlage ausgegeben werden, sind auf die Restnutzungsdauer des Anlageguts verteilt abzuschreiben.
- Das heißt, sie werden nicht in der Rechnungsperiode des Umbaus als Aufwand geltend gemacht, sondern auf das entsprechende Anlagenkonto gebucht.
Neben dem Umbau gibt es noch die Erweiterung von Anlagen, die fast identisch zu behandeln ist. Weitere Details rund um das Thema finden Sie direkt hier:
Erweiterung von AnlagenUmbau: Abschreibung
Umbau oder Erweiterung führen entweder zu einer Vermehrung der Substanz eines Anlageguts oder zu einer wesentlichen Änderung seiner Nutzung.
- Darunter versteht man den Herstellungsaufwand, der aktiviert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben wird.
Beispiele sind der Anbau oder Umbau von Gebäuden, der Ausbau des Dachbodens sowie der erstmalige Einbau einer Zentralheizung.
- Die Abschreibung von Umbauten erfolgt entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer der umgebauten Anlage oder der verbleibenden Restnutzungsdauer.
Üblicherweise wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden.
- Die Nutzungsdauer eines Gebäudes könnte durch aktivierungspflichtige Ausgaben möglicherweise verlängert werden.
Dies setzt voraus, dass die Investitionen den Restbuchwert des Gebäudes am Ende des vorherigen Geschäftsjahres übersteigen und die verbleibende Nutzungsdauer des ursprünglichen Gebäudes kürzer ist als die für die Investition berechnete Nutzungsdauer.
- Zusätzlich können bestimmte Förderungen und steuerliche Anreize für Investitionen in Umbauten in Anspruch genommen werden.
Sanierungen oder Modernisierungen, die zu einer verbesserten Energieeffizienz führen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten.
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter einem Umbau?
Ein Umbau beinhaltet die Anpassung oder Erweiterung eines vorhandenen Anlageguts, wodurch die Nutzungsmöglichkeiten wesentlich verändert werden.
- Dies kann die Umgestaltung von Räumen, die Modernisierung von Gebäuden oder die Installation neuer Ausstattungen umfassen.
Wie unterscheidet sich ein Umbau von einer einfachen Instandhaltung?
Im Gegensatz zu einer einfachen Instandhaltung, die darauf abzielt, den aktuellen Zustand eines Anlageguts zu erhalten, zielt ein Umbau darauf ab, die Nutzung oder Funktionalität wesentlich zu ändern oder zu erweitern.
- Die Instandhaltung umfasst Maßnahmen zur Pflege, Wartung und Reparatur von Anlagen, um ihre Betriebsfähigkeit und Effizienz zu erhalten.
Ein Umbau kann eine Vermehrung der Substanz oder eine bedeutende Änderung der Nutzung mit sich bringen.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS