Herstellungskosten ⇒ einfach erklärt

Herstellungskosten umfassen die gesamten Kosten, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstands anfallen. Die Gesamtkosten setzen sich aus direkten (Material- und Fertigungskosten) und indirekten Kosten (Gemeinkosten) zusammen.

 

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Herstellungskosten – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu Herstellungskosten

 Definition:

Alle Kosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen

Unterscheidung: 
  • Unternehmensrechtlicher Höchst- und Mindestansatz
  • Steuerrechtlicher Höchst- und Mindestansatz 
Bestandteile der Herstellungskosten:
Ausnahmen:

Verwaltungs- und Vertriebskosten

Herstellungskosten: Definition

Herstellungskosten sind die Gesamtkosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen. Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung von Herstellungskosten unterschiedliche Gemeinkosten zugerechnet werden können.

  • Diese Kosten umfassen alle direkten und indirekten Ausgaben, die mit der Produktion oder dem Betrieb in Verbindung stehen.

Die Herstellungskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Kostenrechnung und dienen dazu, den finanziellen Aufwand für die Produktion eines Vermögensgegenstands zu ermitteln und beeinflussen somit den Verkaufspreis eines Produkts.

  • Es ist wichtig, die Herstellungskosten genau zu ermitteln, um die Rentabilität eines Produkts zu analysieren und Entscheidungen in Bezug auf Preisbildung und Produktionsprozesse zu treffen.

Bestandteile der Herstellungskosten

Die Herstellungskosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Materialkosten: Die Kosten für die Rohstoffe oder Materialien, die direkt in das Produkt eingehen.

  • Fertigungskosten: Die Kosten für die Arbeit und die damit verbundenen Aufwendungen, die zur Herstellung des Produkts erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Löhne und Gehälter der Mitarbeiter und Maschinenkosten.

  • Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Mietkosten für Produktionsräume.

Berechnung der Herstellungskosten

Die Berechnung der Herstellungskosten umfasst die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Produktion von Waren anfallen.

Bei den Herstellungskosten unterscheidet man zwischen dem unternehmensrechtlichen Mindest- und Höchstansatz und dem steuerrechtlichen Mindest- und Höchstansatz.

Mindestansatz:

  Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
+ Sonderkosten der Fertigung
= Einzelkosten
+ variable Materialgemeinkosten
+ variable Fertigungsgemeinkosten
= Herstellungskosten

Höchstansatz:

  Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
+ Fremdkapitalzinsen
+ Sozialaufwendungen
= Herstellungskosten

Zusammenfassung Mindest- und Höchstansatz:

  Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
= unternehmensrechtlicher Mindestansatz
+ angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
(nach § 6 Z 2 EStG)
= steuerrechtlicher Mindestansatz
+ fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten
+ Fremdkapitalzinsen
+ Sozialaufwand
= unternehmens- und steuerrechtlicher Höchstsatz

Ausnahme:

Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen nicht berücksichtigt werden.

  • Gemäß § 206 Abs. 3 UGB gibt es eine Ausnahme für langfristige Fertigungsaufträge im Umlaufvermögen.

Dabei gibt es folgende Bedingungen:

  • Die Ausführung des Auftrags beträgt mehr als 12 Monate.
  • Es liegt eine Kostenrechnung vor.
  • Aus der Auftragsabwicklung drohen keine Verluste.

Herstellungskosten: Begriffsbestimmungen

Herstellungskosten umfassen direkte Kosten wie Material- und Arbeitskosten sowie indirekte Kosten wie Gemeinkosten, die mit der Produktion in Verbindung stehen.

Materialeinzelkosten:

Direkte Kosten, die mit der Beschaffung, Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen oder Materialien eines bestimmten Produkts verbunden sind.

Materialgemeinkosten:

Indirekte Kosten, die mit der Materialverwaltung und -beschaffung verbunden sind, jedoch nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können.

  • Diese Kosten umfassen Ausgaben wie Lagerhaltung, Materialverwaltung, Bestandsführung, Einkaufsabteilung, Warenannahme, Material- und Rechnungsprüfung.

Fertigungseinzelkosten:

Direkte Kosten, die unmittelbar mit der Fertigung eines Produkts verbunden sind.

  • Diese Kosten umfassen direkte Arbeitskosten, wie zum Beispiel Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter, die direkt an der Fertigung beteiligt sind, sowie direkte Betriebskosten für Maschinen und Ausrüstungen.

Fertigungsgemeinkosten:

Indirekte Kosten, die mit dem Fertigungsprozess verbunden sind, jedoch nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können.

  • Beispiele: Nichtleistungslöhne, Lohnnebenkosten, Energiekosten, Reparatur und Instandhaltung, Sachversicherungen, Grundsteuer der Fertigungsanlagen, Fertigungsstellenverwaltung, Abschreibungen auf Fertigungsanlagen, Fertigungskontrolle

 

Sonderfertigungskosten:

Spezielle Kosten, die durch die Herstellung eines individuellen oder maßgeschneiderten Produkts anfallen. Diese Kosten sind einzigartig für bestimmte Sonderanfertigungen und können neben den üblichen Herstellungskosten zusätzliche Aufwendungen umfassen.

  • Sonderfertigungskosten entstehen zum Beispiel durch spezielle Anpassungen an Kundenwünsche, besondere Materialanforderungen oder individuelle Fertigungsprozesse.

Verwaltungsgemeinkosten:

Indirekte Kosten, die mit der allgemeinen Verwaltung eines Unternehmens verbunden sind.

Diese Kosten umfassen Ausgaben wie Gehälter und Löhne des Verwaltungspersonals, Abschreibungen, Büromieten, Telefonkosten, Büromaterial und andere Kosten, die im Verwaltungsbereich anfallen.

  • Verwaltungsgemeinkosten werden nicht direkt in die Herstellungskosten eines Produkts einbezogen.

Vertriebsgemeinkosten:

Indirekte Kosten, die mit den allgemeinen Vertriebsaktivitäten eines Unternehmens verbunden.

Kosten, die den Bereich nach der Produktion betreffen, insbesondere Kosten der Verkaufs- und Versandabteilung. Beispiele sind Vertriebs- und Marketingaktivitäten, Vertriebsmitarbeitergehälter, Werbung, Vertriebsreisen, Lagerhaltung für Vertriebsprodukte und ähnliche Kosten.

  • Diese Kosten werden auch nicht direkt in die Herstellungskosten eines bestimmten Produkts einbezogen.

Die Buchhaltung für alle Branchen

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Mobiles Fahrtenbuch: GPS-Tracking, Fuhrparkverwaltung synchronisiert mit der Buchhaltung: manumeter
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Herstellungskosten sind die Gesamtkosten, die bei der Produktion von Vermögensgegenständen anfallen. Diese Kosten umfassen alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Produkten in Verbindung stehen. 

  • Die Gesamtkosten umfassen direkte Material- und Fertigungskosten sowie anteilige Gemeinkosten.

Verwaltungs- und Vertriebskosten gelten nicht als Herstellungskosten, sondern werden separat in der Kostenrechnung erfasst.

Die Berechnung der Herstellungskosten erfolgt durch die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Produktion von Waren anfallen:

  • Fertigungsmaterial
  • Fertigungslöhne
  • Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten 
  • Sonderkosten der Fertigung
  • Fremdkapitalzinsen
  • Sozialaufwendungen

Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht zu den Herstellungskosten hinzugerechnet.

Bei der Berechnung unterscheidet man zwischen Mindest- und Höchstansatz:

  Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
= unternehmensrechtlicher Mindestansatz
+ angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
(nach § 6 Z 2 EStG)
= steuerrechtlicher Mindestansatz
+ fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten
+ Fremdkapitalzinsen
+ Sozialaufwand
= unternehmens- und steuerrechtlicher Höchstsatz

 

Quellen