Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU verwendet werden kann.
- Sie bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen gelangt ist.
Dieser Nachweis ist für Unternehmer wichtig, die Waren ins EU-Ausland liefern, da er als Grundlage für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung dienen kann.
- Die rechtliche Grundlage für die Nachweispflicht findet sich in § 7 UStG 1994.
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Ohne einen solchen Nachweis wäre die Lieferung nicht von der Umsatzsteuer (USt) befreit, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben könnte.
Es gibt verschiedene Methoden, um den Nachweis zu erbringen, dass Waren ins EU-Ausland geliefert wurden.
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Die Gelangensbestätigung ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten.
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Alternativen sind beispielsweise Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder Tracking-and-Tracing-Protokolle.
Insgesamt dient die Gelangensbestätigung somit als ein Instrument, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen und Unternehmen vor möglichen steuerlichen Nachteilen zu schützen.