Gelangensbestätigung ⇒ einfach erklärt

Die Gelangensbestätigung ist ein zentrales Dokument im EU-Handel, das den Nachweis erbringt, dass Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt sind und hinsichtlich Regelungen zur Umsatzsteuer (USt) für die Umsatzsteuerbefreiung.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Gelangensbestätigung - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Gelangensbestätigung
Definition

Es handelt sich um ein Nachweisdokument, das bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist.

Funktion
  • Dient bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU als möglicher Nachweis, dass die Lieferung in einen anderen EU-Staat erfolgt ist, und kann damit die Umsatzsteuerbefreiung unterstützen.
  • Andere Nachweismöglichkeiten (z. B. Lieferscheine, Frachtpapiere) sind ebenfalls zulässig.
Form
  • Kann sowohl in physischer Papierform als auch elektronisch vorliegen, muss jedoch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Inhalt
  • Enthält wesentliche Informationen wie Name und Anschrift des Empfängers, Menge und Art des Gegenstands, Ort und Monat des Erhalts sowie die Unterschrift des Abnehmers.
Bestimmungen

Basiert auf den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere auf § 7 UStG 1994, der den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen regelt.

Eine Gelangensbestätigung ist ein Nachweis, dass eine Ware tatsächlich im Bestimmungsland angekommen ist, insbesondere für steuerliche Zwecke im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Sie wird in der Regel vom Empfänger ausgestellt und kann als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung dienen.

 

Was ist eine Gelangensbestätigung?

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU verwendet werden kann.

  • Sie bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen gelangt ist.

Dieser Nachweis ist für Unternehmer wichtig, die Waren ins EU-Ausland liefern, da er als Grundlage für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung dienen kann.

  • Die rechtliche Grundlage für die Nachweispflicht findet sich in § 7 UStG 1994.
  • Ohne einen solchen Nachweis wäre die Lieferung nicht von der Umsatzsteuer (USt) befreit, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben könnte.

Es gibt verschiedene Methoden, um den Nachweis zu erbringen, dass Waren ins EU-Ausland geliefert wurden.

  • Die Gelangensbestätigung ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten.

  • Alternativen sind beispielsweise Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder Tracking-and-Tracing-Protokolle.

Insgesamt dient die Gelangensbestätigung somit als ein Instrument, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen und Unternehmen vor möglichen steuerlichen Nachteilen zu schützen.

Warum ist die Gelangensbestätigung wichtig?

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU. Sie dient als Nachweis, dass eine Ware tatsächlich von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen gelangt ist, und kann als einer der möglichen Nachweise für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen dienen.

  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Wenn ein Unternehmer Waren von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefert, spricht man von einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Diese Lieferungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Gelangensbestätigung ist dabei eine der anerkannten Nachweismöglichkeiten.

  • Nachweispflichten: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmer den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung erbringen müssen, um die Umsatzsteuerbefreiung geltend machen zu können. Dieser Nachweis kann durch die Gelangensbestätigung oder durch andere Unterlagen wie Lieferscheine, Frachtpapiere oder Spediteursbescheinigungen erbracht werden.

Gelangensbestätigung vs. -bescheinigung

Während die Gelangensbestätigung den Erhalt der Ware im EU-Ausland bestätigt, dient die Gelangensbescheinigung als spezifischer Beleg für den Transportweg der Ware.

Beide Dokumente sind im Kontext der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen relevant, jedoch gibt es Unterschiede in ihrer Anwendung und den Anforderungen:

  • Gelangensbestätigung: Dieses Dokument bestätigt, dass die Ware tatsächlich in einem anderen EU-Land angekommen ist. Es wird oft von den Empfängern der Ware ausgestellt und vom Lieferanten als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung verwendet.

  • Gelangensbescheinigung: Dies ist ein detaillierter Beleg über den Transportweg der Ware. Es kann Informationen über den Spediteur, die Route, die Lieferdaten und andere relevante Details enthalten. Es dient als zusätzlicher oder alternativer Nachweis für den Transport der Ware ins EU-Ausland.

Pflichtangaben in der Gelangensbestätigung

Für die Gelangensbestätigung sind folgende Angaben erforderlich, um sie als gültigen Nachweis für das Finanzamt zu verwenden:

  • Name und Anschrift des Abnehmers: Der Kunde oder Empfänger der Ware muss mit vollständiger Adresse aufgeführt sein.
  • Menge und Art des Liefergegenstandes: Es muss klar ersichtlich sein, welche Ware in welcher Menge geliefert wurde. Handelt es sich z. B. um ein Fahrzeug, kann die Fahrzeug-Identifikationsnummer als zusätzliche Information zur handelsüblichen Bezeichnung angegeben werden.
  • Ort und Ausstellungsdatum der Bestätigung: Dies gibt an, wann und wo der Kunde die Ware erhalten hat.
  • Unterschrift des Abnehmers: Die Bestätigung, dass die Ware tatsächlich erhalten wurde, erfolgt durch die Unterschrift des Abnehmers.
  • Weitere Angaben: Je nach Art der Lieferung und den spezifischen Anforderungen können weitere Angaben erforderlich sein, wie z. B. Rechnungsnummer, Tracking-and-Tracing-Protokoll oder spezifische Angaben zur Beförderung.

Unterscheidung: Versendung und Beförderung

Die Unterscheidung zwischen Versendung und Beförderung hat steuerliche Relevanz, da sie bestimmt, welche Art von Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlich ist:

  • Versendung: Hier wird die Ware durch einen Dritten transportiert. Dies kann ein Spediteur, ein Kurierdienst oder ein anderer Transportdienstleister sein.  Als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung dienen in der Praxis insbesondere Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder vergleichbare Transportdokumente.

  • Beförderung: Wenn der Lieferant oder der Abnehmer die Ware selbst ins EU-Ausland transportiert, spricht man von einer Beförderung. In diesem Fall kann die Gelangensbestätigung oder ein anderer geeigneter Nachweis (z. B. Lieferschein, Empfangsbestätigung) verwendet werden.

Weitere Nachweismöglichkeiten

Neben der Gelangensbestätigung gibt es diverse andere Möglichkeiten, den Nachweis für eine Lieferung ins EU-Ausland zu erbringen:

  • Formlose Bestätigung: In einigen Fällen kann der Erhalt der Ware im EU-Ausland auch durch eine formlose Bestätigung des Warenempfängers belegt werden. Dies ist beispielsweise bei der Versendung eines Gegenstands durch eine Spedition möglich.

  • Belege: Je nach Situation können unterschiedliche Belege als Nachweis dienen. Dazu gehören handelsrechtliche Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder auch Tracking-and-Tracing-Protokolle.

  • Elektronische Überwachung: Wenn der Sendungsverlauf elektronisch überwacht wird, kann das erstellte Protokoll, welches den Transportweg lückenlos dokumentiert, als Nachweis dienen. Bei Postsendungen kann eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters ausreichen.

5 Tipps für die effektive Nutzung der Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung ist ein wichtiges Instrument im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU.

Hier sind fünf Tipps, um ihre Nutzung effizient und reibungslos zu gestalten:

  1. Vorab-Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden im Voraus über die Notwendigkeit einer Gelangensbestätigung. Dies stellt sicher, dass sie sich des Prozesses bewusst sind und die erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellen können.

  2. Vorausgefülltes Dokument: Senden Sie Ihren Kunden ein bereits ausgefülltes Gelangensbestätigungsformular per E-Mail. Dies erleichtert ihnen den Prozess, da sie nur noch das Empfangsdatum und andere spezifische Details ergänzen müssen.

  3. Rechnungsnummer integrieren: Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, sollten Sie die Rechnungsnummer in die Gelangensbestätigung aufnehmen. Dies erleichtert die Zuordnung in der Buchhaltung und Nachverfolgung der Lieferung.

  4. Digitalisierung nutzen: Überlegen Sie, ob Sie digitale Tools oder Software verwenden können, um den Prozess der Erstellung und Verwaltung von Gelangensbestätigungen zu automatisieren und zu vereinfachen.

  5. Aufbewahrungspflicht: Die Gelangensbestätigung sowie zugehörige Nachweise müssen gemäß § 132 BAO für einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bestätigung ausgestellt wurde.

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Fragen und Antworten

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das bestätigt, dass eine Ware tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist. Sie wird im Rahmen von Lieferungen innerhalb der EU verwendet und ist insbesondere in Sachen Umsatzsteuer (USt) für die Umsatzsteuerbefreiung relevant.

Nein, die Gelangensbestätigung ist in Österreich nicht verpflichtend. Für innergemeinschaftliche Lieferungen, die von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, muss der Unternehmer jedoch geeignete Nachweise erbringen, dass die Ware tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt ist. Neben der Gelangensbestätigung können auch andere Dokumente wie Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen, Lieferscheine oder Tracking-Protokolle als Nachweis dienen

In der Regel wird die Gelangensbestätigung vom Empfänger der Ware, also dem Kunden, ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Ware tatsächlich im angegebenen EU-Land angekommen ist. Der Lieferant bewahrt die Gelangensbestätigung anschließend als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung auf.

Quellen