Ein Frachtbrief dient bei Gütertransporten als gesetzlicher Nachweis dafür, dass zwischen einem Frachtführer und einem Absender ein Frachtvertrag abgeschlossen wurde.
Früher war es verpflichtend, jedes Frachtgeschäft mit einem Frachtbrief nachzuweisen. Heute kommen oft andere Formen der Warenbegleitpapiere, wie etwa Lieferscheine oder Ladelisten zum Einsatz.
Bei Gütertransporten sind Frachtbriefe heute nur noch dann verpflichtend, wenn die Fracht international transportiert wird und einer der betroffenen Staaten Teil des CMR-Abkommens ist. Daher spricht man in diesen Fällen auch vom CMR-Frachtbrief.
Frachtbriefe sind auch als "Waybill" oder im Französischen als "Lettre de voiture" bekannt, da sie vor allem im internationalen Straßengüterverkehr genutzt werden.