Man kann Verbindlichkeiten in unterschiedliche Zeithorizonte und Funktionsbereiche unterteilen. Die wichtigsten Unterscheidungen betreffen dabei:
Anleihen
Anleihen betreffen vor allem große Kapitalgesellschaften, die z.B. Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen sowie Genussscheine ausgeben.
Verbindlichkeiten gegenüber Banken
Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist das zum Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommene Darlehen entscheidend.
Wenn demnach die Hausbank einen Kredit von 50.000 Euro gewährt, zum Bilanzstichtag aber nur 30.000 Euro in Anspruch genommen wurden, zählen die 30.000 Euro als Verbindlichkeit. Gerade bei Verbindlichkeiten wird zudem zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten unterschieden.
Verbindlichkeiten aus Leistungen und Lieferungen
Diese Art von Verbindlichkeit entsteht, wenn Sie eine Dienstleistung oder Ware zukaufen, den dafür ausgewiesenen Betrag aber noch nicht entrichtet haben.
Üblicherweise werden Verbindlichkeiten aus Leistung oder Lieferung auch als „Zielkauf“ definiert, da das Kapital für die Leistung oder Ware erst zu einem bestimmten Stichtag in der Zukunft aufgebracht werden muss.
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen ergeben sich, wenn Sie von Kunden bereits eine Anzahlung für eine Dienstleistung oder Ware erhalten haben, die Leistung aber noch nicht erbracht bzw. die Ware noch nicht geliefert worden ist.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Verbindlichkeiten fassen alle Bereiche zusammen, die in anderen Kategorien nicht explizit definiert sind.
Darunter fallen beispielsweise Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Sozialabgaben oder etwa ausständige Zinszahlungen.