Inventur

Was ist eine Inventur?

Unter der Inventur versteht man die Tätigkeit der Aufnahme und Aufzeichnung aller Vermögensteile und Schulden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen vorhanden sind.

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Inventur: Definition
  2. Inventur: Arten
  3. Inventur und Bilanz
  4. Siehe auch

Inventur: Definition

Im normalen Sprachgebrauch versteht man unter Inventur bloß die körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte durch Messen, Zählen und Wägen. Die anderen Vermögensteile lassen sich oft überhaupt nicht mengenmäßig aufnehmen, sondern ergeben sich aus den Aufzeichnungen der Buchführung. Sie müssen jedoch mit Kontoauszügen, Saldenbestätigungen und so weiter abgestimmt werden. Das detaillierte mengen- und wertmäßig Verzeichnis des Vermögens und der Schulden nennt man Inventar. Werden die Vermögens- und Schuldenteile nur summarisch ausgewiesen, bezeichnet man das Inventar auch als Inventarium.

Die Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres Inventur machen und ein Inventar aufstellen.

Inventur: Arten

Man unterscheidet drei Arten der Inventur:

Die Stichtagsinventur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (das ist normalerweise der Bilanz-Stichtag) durchgeführt.

Die Inventur soll möglichst an dem Tag, auf den sie sich bezieht, durchgeführt werden. Das kann jedoch vor allem in großen Betrieben mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (Führung einer entsprechenden Lager- beziehungsweise Anlagenbuchhaltung) kann die Inventur auch zu einem Stichtag innerhalb von drei Monaten vor beziehungsweise zwei Monaten nach dem Bilanz-Stichtag vorgenommen werden (zeitlich verlegte Inventur). Die für den Abschluss erforderlichen Werte werden dann der Lager- beziehungsweise Anlagenbuchführung entnommen.

Die Inventur ist auch in kleinen, noch mehr aber in großen Unternehmen eine zeitraubende, zum Teil auch schwierige Arbeit. Es müsste in kürzester Zeit alle Werte so erfasst werden, dass Doppelzählungen und Auslassungen vermieden werden.

Das Schwergewicht der Arbeit liegt bei der Aufnahme der Warenbestände sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Unterwegs befindliche Waren gehören in die Inventur, wenn das Eigentum bereits auf das Unternehmen übergegangen ist beziehungsweise, wenn sie sich noch im Eigentum des Unternehmens befinden. Ebenso müssen Waren, die nicht im Betrieb selbst lagern, berücksichtigt werden.

Von permanente (laufen) Inventur spricht man, wenn die Aufnahme der Bestände auf das ganze Jahr verteilt wird, sodass jeder Vermögensposten mindestens einmal jährlich kontrolliert wird. Die Bestandsangaben für den Abschluss werden der Lager- beziehungsweise Anlagenbuchführung entnommen.

Es werden dabei die Bestände in unregelmäßigen Zeitabständen nach einem nur der Geschäftsleitung bekannten Plan aufgenommen. Das Verfahren kann angewendet werden, wenn infolge des großen Umfangs der Bestände eine Stichtagsinventur nur mit großen Schwierigkeiten oder überhaupt nicht möglich ist und eine ordnungsgemäße Lager- beziehungsweise Anlagenbuchführung geführt wird.

Bei einer Stichprobeninventur werden die Lagerbestände unter Beachtung statistischer Methoden nur Stichprobenweise aufgenommen. Eine Stichprobeninventur ist in der Regel nur bei großen Unternehmen mit einer Lagerhaltung, deren Umfang zu großen Schwierigkeiten bei der vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme führt, zulässig. Daneben müssen noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen gegeben sein. (Es muss zum Beispiel eine ordnungsmäßige EDV-Lagerbuchführung vorhanden sein.)

Die für den Abschluss erforderlichen Werte werden der (entsprechend korrigierten) Lagerbuchführung entnommen.

Abweichende Stichtagsinventur: Alles Vermögenswerte werden frühestens 3 Monate vor und spätestens zwei Monate nach dem Bilanzstichtag an einem abweichenden Stichtag körperlich erfasst. Es muss jedoch durch ein entsprechendes Aufzeichnungssystem (z.B. mengenmäßige Erfassung aller Käufe und Verkäufe) sichergestellt werden, dass der Bestand zum Bilanzstichtag ordnungsgemäß festgestellt werden kann.

Inventur und Bilanz

Vorbedingung für das Erstellen einer Bilanz ist die Inventur, d.h. die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgüter. Dabei kann auch die abweichende Stichtagsinventur angewandt werden. Ist eine körperliche Bestandsaufnahme nicht möglich, sind andere Verfahren erforderlich.

Wann muss Inventur geführt werden? 

Normalerweise muss ein Mal pro Jahr Inventur geführt werden.

Meistens muss dies zum Bilanzstichtag geschehen. Dabei wird jedoch von einer Stichtagsinventur ausgegangen. Ja nach Unternehmensgröße, kann man hierfür auch mehr Zeit in Anspruch nehmen, oder den Zeitpunkt innerhalb eines Zeitfensters verschieben.

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