Im normalen Sprachgebrauch versteht man unter Inventur bloß die körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte durch Messen, Zählen und Wägen. Die anderen Vermögensteile lassen sich oft überhaupt nicht mengenmäßig aufnehmen, sondern ergeben sich aus den Aufzeichnungen der Buchführung. Sie müssen jedoch mit Kontoauszügen, Saldenbestätigungen und so weiter abgestimmt werden. Das detaillierte mengen- und wertmäßig Verzeichnis des Vermögens und der Schulden nennt man Inventar. Werden die Vermögens- und Schuldenteile nur summarisch ausgewiesen, bezeichnet man das Inventar auch als Inventarium.
Die Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres Inventur machen und ein Inventar aufstellen.