Anlagegüter, die im Betrieb selbst erzeugt werden, sind mit ihren Herstellungskosten (Herstellungswert) zu aktivieren.
Herstellungswert
Was ist der Herstellungswert?
Der Herstellungswert, auch die Herstellungskosten genannt, ist die Rechengröße, aufgrund der die Höhe von Abschreibungen von selbst erstellten Anlagen berechnet wird.
Herstellungswert: Definition
Fertigungsmaterial | |
+ | Materialgemeinkosten |
+ | Fertigungslöhne |
+ | Fertigungsgemeinkosten |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
= | Herstellungskosten |
Für nicht im Unternehmen erstellte, sondern zugekaufte Anlagen, wird der Anschaffungswert in der Buchhaltung aktiviert.
Weitere Details rund um die Abschreibung und die Vorgehensweise in FreeFinance im Ratgeber
Ratgeber zur AbschreibungSiehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
-
Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
-
Ratgeber zur Unternehmensgründung in Österreich
-
Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich
-
Ratgeber zur Unechten Umsatzsteuerbefreiung in Österreich
-
Ratgeber zur Umsatzbesteuerung (Regelbesteuerung, Verrechnung mit USt) in Österreich
-
Ratgeber zur Einkommensbesteuerung in Österreich
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit der Doppelten Buchhaltung
-
Ratgeber zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht
-
Ratgeber zur Abschreibung von betrieblichen Wirtschaftsgütern: Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Ratgeber zu Reisekosten, Diäten und Pendlerpauschale
-
Ratgeber zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
-
Glossareintrag zu Bestands- und Erfolgskonten
-
Anfangsbestand in der FreeFinance-Anwendungshilfe
Weiterführendes & Funktionen: