Fremdwährungskredite

Was sind Fremdwährungskredite?

Fremdwährungskredite sind Kredite in fremder Währung - in Österreich also Kredite, die nicht in Euro vergeben werden. Diese sind durch oft niedrigeres Zinsniveau gegenüber der Heimatwährung durchaus beliebt - sie sind oft günstiger, als es Kredite in Euro sind. Auch von Vorteil können sind sie zur Wechselkursabsicherung und Finanzierung für Unternehmen mit Exportforderungen in fremder Währung sowie für jene mit Zahlungsein- und Zahlungsausgängen in derselben Fremdwährung.

Fremdwährungskredit: Übersicht

Kredite in fremder Währung | Vorteile & Nachteile Fremdwährungskredite | Risiken Fremdwährungskredite


Fremdwährungskredite sind eine Form der Kreditfinanzierung, die:

  • entweder in ausländischer Währung oder
  • in einer anderen Währung als jener, in der ein Kreditnehmer sein Einkommen bezieht, aufgenommen wurde und auch in dieser Währung zurückzuzahlen ist.


Warum sind Fremdwährungskredite beliebt?

Der Grund für die Aufnahme eines Fremdwährungskredits liegt in erster Linie im vergleichsweise oft günstigeren Kreditzinssatz, der bezahlt werden muss. Sprich bei einem Kredit in Österreich in einer Fremdwährung wie Schweizer Franken im Vergleich zu einem Kredit in Euro. Der Kreditnehmer hat dabei zumeist - natürlich abhängig von den jeweiligen Wechselkursen - potenziell niedrigere Zinsen für seinen aufgenommenen Kredit zu bezahlen. Die Bank tauscht bei dieser Kreditaufnahme die fremde Währung für den Kreditnehmer bei der Auszahlung in Euro um, bei Zinszahlungen und Tilgung wiederum die Euro des Kreditnehmers in die fremde Währung. Soweit die Theorie.


Fremdwährungskredit & Spekulationsgeschäft: Welche Risiken haben Fremdwährungskredite?

Fremdwährungskredite sind - auch weil sie den Wechselkursen und Wechselkursschwankungen unterliegen - Spekulationsgeschäfte mit einigen potenziellen Risiken:

  1. Zinsänderungsrisiko

  2. Wechselkursrisiko

  3. Tilgungsträgerrisiko

  4. Risiko ungeplanter Kosten

Ein Fremdwährungskredit ist immer ein (potenziell riskantes) Spekulationsgeschäft. Auch daher ist den Banken die Vergabe eines solchen Kredits an private Kreditnehmer grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es lässt sich schlichtweg nicht vorhersagen, wie sich der bei Kreditaufnahme aktuelle Zinsvorteil oder ein Wechselkurs der Fremdwährung (in der Kreditlaufzeit) entwickeln werden.

Dieser Umstand bedeutet auch, dass man weder die Höhe des Betrags noch jene der Zinsen kennt und wirklich abschätzen kann, die zukünftig zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt das Risiko, dass man nicht weiß, welchen Gesamtertrag des zur Kreditrückzahlung angesparten Tilgungsträgers (mehr dazu siehe unten) dieser tatsächlich erwirtschaften wird - an diesem Betrag hängt aber auch die Rückzahlung der aufgenommenen Kreditsumme.

Die für Kredite zu zahlenden Zinsen bzw. Zinssätze unterliegen immer Schwankungen. Das heißt, der anfängliche Zinsvorteil eines Fremdwährungskredits gegenüber einem Kredit in Euro kann - insbesondere durch lange Laufzeit und Änderungen des wirtschaftlichen Umfeldes sowohl im Euro- wie auch im Fremdwährungsraum bedingt - verloren gehen oder sich im schlimmeren Fall sogar in einen Nachteil umkehren.

Währungen und Wechselkurse - darauf muss bei Fremdwährungskrediten besonders geachtet werden: Die Wechselkurse der unterschiedlichen Währungen unterliegen oft raschen und vor allem kaum vorhersehbaren Schwankungen. Der Fremdwährungskredit muss laufend in der fremden Währung bedient werden durch laufende Zinszahlungen und Tilgungszahlungen.
Wenn die Fremdwährung, in der der Kredit aufgenommen wurde, aufwertet, sprich im Wert gegenüber der Heimatwährung steigt, müssen mehr Euro für die Kreditrückzahlung aufgewendet werden, als bei der Kreditauszahlung erhalten.

Die Auswirkung solcher aus Sicht des Kreditnehmers negativen Schwankungen ist, dass der Fremdwährungskredit so erheblich teurer werden kann als ein Euro-Kredit - und sich damit die eigentlich geplante Ersparnis durch den Fremdwährungskredit sogar ins negative Gegenteil umkehren kann.

Fremdwährungskredite werden im Regelfall als sogenannte endfällige Kredite vergeben bzw. abgeschlossen. Das heißt einerseits, dass während der Kreditlaufzeit nur die Zinssummen und die Kreditsumme erst am Ende zur Gänze zu zahlen ist und andererseits, dass zusätzlich ein sogenannter Tilgungsträger abzuschließen ist.
Tilgungsträger sind z.B. Lebensversicherungen oder Investmentfonds, mit denen Kapital zur Tilgung des Kredits angespart wird.

Dieses Modell birgt allerdings zusätzliches Risikopotenzial, denn die Tilgungsträger unterliegen den klassischen Risiken von Wertpapierinvestments: Je höher die angestrebte Rendite zur Tilgung des Kredits, desto höher ist auch das damit verbundene Risiko.

Die Auswirkung ist kann sein: Wenn die angenommene bzw. nötige Rendite des Tilgungsträgers nicht erreicht wird, kann damit der Kredit nicht in voller Höhe getilgt, sprich zurückgezahlt, werden. Ereignisse wie die globale Finanzmarktkrise von der Jahre 2008 und 2009 zeigt dieses Risikopotenzial und die möglichen aus Sicht der Kreditnehmer höchst negativen Auswirkungen auf.

  • Swap- oder Absicherungskosten

Die Risiken der Zins- und Wechselkursveränderungen können durch bestimmte Finanzprodukte abgesichert werden - das verursacht jedoch zusätzliche Kosten. Konvertierung: Ein Fremdwährungskredit kann, wenn er beispielsweise wegen einer ungünstigen Wechselkursentwicklung nicht mehr ordnungsgemäß bedient wird oder nicht mehr ausreichend besichert ist, zu einem möglicherweise ungünstigen Wechselkurs in einen Euro-Kredit umgewandelt werden - zumindest sofern das im Kreditvertrag vorgesehen ist und mit den konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einklang steht (daher ist darauf besonders zu achten im Zuge der Kreditaufnahme). Gleiches gilt, wenn der Tilgungsträger nicht ordnungsgemäß bedient wird oder auch, wenn dieser den angenommenen Ertrag nicht erwirtschaftet.

  • Konvertierungszeitpunkt und Konvertierungskosten

Der Fremdwährungskredit kann oft nur zu bestimmten Zeitpunkten, beispielsweise alle drei Monate, in eine andere Währung umgewandelt, sprich konvertiert, werden. Das wiederum birgt die Risiken potenzieller Wechselkursturbulenzen, weil man in diesem Szenario nicht sofort reagieren kann und dem Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit negativer Weiterentwicklung die Hände gebunden sind. Zusätzlich fallen jedenfalls Konvertierungskosten an.

  • Erhöhung der erforderlichen Sicherheiten

Wenn eine ungünstige Wechselkursentwicklung vorliegt, kann von der Bank auch eine Erhöhung der Sicherheiten verlangt werden - beispielsweise in Form einer Aufstockung der Hypothek samt Grundbucheintragungsgebühr, einer zusätzlichen Kreditversicherung oder durch Aufstockung des Tilgungsträgers. Auch hier drohen jedenfalls zusätzliche, nicht eingeplante, Kosten.

Fremdwährungskredit: Gewinn & Steuern

Fremdwährungskredite | Gewinnermittlung | Gewinne aus Fremdwährungskrediten


Gewinne aus Fremdwährungskrediten

Kursgewinne im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehen sind bei Einnahmen- Ausgaben-Rechnern zum Zeitpunkt der Tilgung des Kredites zu berücksichtigen. Wird nicht das gesamte Darlehen zurückbezahlt, erfolgt die Gewinnrealisierung anteilig im Ausmaß der Tilgung.

Praxisbeispiel: Fremdwährungskredit

Im Jahr 2013 erfolgt die Aufnahme einer Fremdwährungsschuld in Höhe von 100.000 US-Dollar (Wechselkurs US-Dollar/Euro: 1,20) durch einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Im Jahr 2014 wird von US-Dollar in Schweizer Franken konvertiert. Bis zur Konvertierung erfolgten keine Tilgungen (Zinsen werden vernachlässigt).

  • Stand Fremdwährungsschuld zum Zeitpunkt der Konvertierung: US-Dollar 100.000
  • Wechselkurs zum Zeitpunkt der Konvertierung:
    US-Dollar/Euro: 1,30
    Schweizer Franken/Euro: 1,45

Im Jahr 2015 erfolgt eine Tilgung von SFR 30.000. Bei einem Wechsel von der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung sind sämtliche bis zum Wechsel noch nicht erfasste Konvertierungsgewinne im Rahmen des Übergangsgewinnes im ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu erfassen.

Fremdwährungskredit Einkünfte & Steuern
 

Eine innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach Darlehensaufnahme (privates Darlehen) erfolgende Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein Darlehen in Euro oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gleichgeschaltete Währung führt zu Einkünften aus einem Spekulationsgeschäft.

Die Höhe ergibt sich aus der Differenz der unterschiedlichen Tilgungsbeträge der verschiedenen Darlehen auf Euro-Basis. Erfolgt die Konvertierung in eine zum Euro wechselkurslabile Währung, sind im Zeitpunkt der Konvertierung mangels Zuflusses des Kursvorteiles keine Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft zu erfassen. Die bloße Darlehenstilgung in einer fremden Währung führt nicht zu Einkünften aus einem Spekulationsgeschäft. Steuerpflicht tritt erst mit Tilgung ein.

Online-Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Die Basis einer möglichst genauen Unternehmensbewertung bildet eine solide Buchhaltung. Mit FreeFinance können Sie Ihren Unternehmensgewinn berechnen und daraus die Eigenkapitalrentabilität ableiten.

Siehe auch

Quellen

 

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG): Tagesaktuelle Fassung im RIS
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA): Infoseite zu Fremdwährungskrediten (inkl. FMA-Mindeststandards & Download Info-Folder zu Fremdwährungskrediten von FMA, Österreichischer Nationalbank und der Österreichischen Wirtschaftskammer)