Freelancer | Freiberufler, Neue Selbstständige & Freie Dienstnehmer
In Österreich existiert eine genaue (rechtliche) Abgrenzung des Begriffs "Freelancer" nicht. Umgangssprachlich werden Freelancer häufig als Freiberufler bzw. Freie Dienstnehmer bezeichnet, was zu Verwirrungen führen kann. "Freelancer" sagt also in erster Linie etwas über die Gestaltung der Zusammenarbeit bzw. über die Tätigkeit(en) aus, nicht aber etwas über die Rechtsformen in Österreich oder steuerliche Aspekte.
Abgrenzung Freie Dienstnehmer:
In den meisten Fällen arbeiten Freelancer auf selbstständiger Basis und verfügen somit über eine aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. sind bei der SVS pflichtversichert.
Im Unterschied dazu sind Freie Dienstnehmer oder Freie Mitarbeiter nicht selbstständig tätig, sondern arbeiten zumeist auf Werkvertrag-Basis für die Dauer eines bestimmten Auftrags oder Projekts in einem Unternehmen.
Der wichtige Unterschied zu Angestellten ist, dass sie persönlich unabhängig vom Auftraggeber sind. Das heißt, Freie Dienstnehmer sind typischerweise nicht in das Unternehmen und in die Unternehmensstruktur integriert, sind nicht weisungsgebunden und unterliegen auch keiner Kontrolle des Auftraggebers. Im Unterschied zu Angestellten haben Freie Dienstnehmer keinen Kündigungsschutz, bekommen im Krankheitsfall keinen Lohn und haben auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Der Freie Dienstnehmer ist sozusagen eine Mischung zwischen einem Angestelltenverhältnis und einer Selbstständigkeit.
Abgrenzung Freiberufler:
Freiberufler fallen unter die Gruppe der Selbstständigen und sind auf bestimmte sogenannte Freie Berufsgruppen bezogen. Details dazu finden Sie hier: Beitrag zur Freiberuflichkeit
Ein Freelancer kann also auch ein "Freiberufler" sein, sofern die Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausgeführt wird.
Abgrenzung Neue Selbstständige:
Neue Selbstständige sind Personen, die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen. Im Unterschied zu Gewerbetreibenden ist die rechtliche Stellung der Neuen Selbstständigen ausschließlich im Sozialversicherungsgesetz geregelt. Neue Selbstständige sind nicht Mitglieder der WKO und verfügen somit über keine gesetzliche Berufs- oder Standesvertretung.