Bewertung von Umlaufvermögen

Wie funktioniert die Bewertung von Umlaufvermögen?

Das Umlaufvermögen, wie zum Beispiel Warenvorräte und Forderungen, ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so muss dieser angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip).

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  1. Umlaufvermögen: Bewertung
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Umlaufvermögen: Bewertung

Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Das heißt, es muss mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden, außer der Teilwert ist niedriger - dann muss es zu diesem bewertet werden.

Für nichtprotokollierte Gewerbetreibende gilt diese Regelung nicht.

Der letzte Bilanzansatz darf überschritten werden, nicht jedoch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Bewertung von Vorräten

Um Vorräte und den Verbrauch von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu bewerten, gibt es verschiedene Verfahren, die auf einer extra Seite genauer beschrieben werden.

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