Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Das heißt, es muss mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden, außer der Teilwert ist niedriger - dann muss es zu diesem bewertet werden.
Bewertung von Umlaufvermögen
Wie funktioniert die Bewertung von Umlaufvermögen?
Das Umlaufvermögen, wie zum Beispiel Warenvorräte und Forderungen, ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so muss dieser angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip).
Umlaufvermögen: Bewertung
Für nichtprotokollierte Gewerbetreibende gilt diese Regelung nicht.
Der letzte Bilanzansatz darf überschritten werden, nicht jedoch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bewertung von Vorräten
Um Vorräte und den Verbrauch von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu bewerten, gibt es verschiedene Verfahren, die auf einer extra Seite genauer beschrieben werden.
Siehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
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Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
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Ratgeber zur Unternehmensgründung in Österreich
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Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich
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Ratgeber zur Unechten Umsatzsteuerbefreiung in Österreich
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Ratgeber zur Umsatzbesteuerung (Regelbesteuerung, Verrechnung mit USt) in Österreich
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Ratgeber zur Einkommensbesteuerung in Österreich
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Ratgeber zur Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
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Ratgeber zur Gewinnermittlung mit der Doppelten Buchhaltung
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Ratgeber zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht
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Ratgeber zur Abschreibung von betrieblichen Wirtschaftsgütern: Absetzung für Abnutzung (AfA)
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Ratgeber zu Reisekosten, Diäten und Pendlerpauschale
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Ratgeber zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
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Glossareintrag zu Bestands- und Erfolgskonten
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Anfangsbestand in der FreeFinance-Anwendungshilfe
Weiterführendes & Funktionen: