Abschreibungsbasis ⇒ einfach erklärt

Unter der Abschreibungsbasis versteht man jenen Betrag, der zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung verwendet wird. Dieser Wert, in der Regel der Anschaffungs- oder Herstellungswert der Anlage, dient als Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungshöhe.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Abschreibungsbasis – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Abschreibungsbasis
Definition

Wert, der als Grundlage für die Berechnung der planmäßigen Abschreibung von Vermögensgegenständen dient

Methode
Berechnung
  • Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Zusätzliche Nebenkosten wie Transport, Installation und Zölle
Buchhaltung
  • Dokumentation der Abschreibungsbasis
  • Aufzeichnung der jährlichen Abschreibungsbeträge
  • Müssen im Jahresabschluss angegeben und offengelegt werden

Abschreibungsbasis: Definition

Die Abschreibungsbasis oder auch Abschreibungswert genannt, ist die Grundlage für die Berechnung der Abschreibungen, die auf den Wertverlust von Vermögenswerten über deren Nutzungsdauer angewendet werden. 

  • Die Abschreibungsbasis ist der Wert, mithilfe dessen die Abschreibungshöhe berechnet wird und dementsprechend die Abschreibung vorgenommen wird.

In der Regel ist dies der Anschaffungswert oder Herstellungswert der Anlage.

Abschreibungsmethoden

Vermögensgegenstände sind planmäßig abzuschreiben, um ihre Wertminderung angemessen zu erfassen. Dafür gibt es zwei Hauptmethoden der Abschreibung: die lineare und die degressive Methode.

  • Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert des Vermögensgegenstandes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.

Diese Methode ist einfach zu handhaben und bietet eine konstante jährliche Abschreibungsrate.

  • Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom jeweils aktuellen Buchwert abgeschrieben, was zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren führt.

Diese Methode spiegelt oft die tatsächliche Wertminderung besser wider, ist jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen nur eingeschränkt anwendbar.

  • Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt von der Art des Vermögensgegenstandes und den individuellen Unternehmensanforderungen ab.

Unternehmen müssen die gewählte Methode und deren Begründung in ihren Jahresabschlüssen offenlegen.

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Abschreibungsbasis: Berechnung

Die Berechnung der Abschreibungsbasis beginnt mit der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes.

  • Zu diesen Kosten können neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Transport, Installation und Zölle gehören. Die Abschreibungsbasis ist somit der Gesamtbetrag, der über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.

Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine für 50.000 Euro. Zusätzlich fallen Transportkosten von 2.000 Euro und Installationskosten von 3.000 Euro an. Die Abschreibungsbasis beträgt somit 55.000 Euro. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und linearer Abschreibung ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 5.500 Euro.

Die Dokumentation der Abschreibungsbasis und der jährlichen Abschreibungen muss sorgfältig erfolgen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Dazu gehören detaillierte Aufzeichnungen über die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die gewählte Abschreibungsmethode sowie die berechneten Abschreibungsbeträge.

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Fragen und Antworten

Die Abschreibungsbasis ist der Betrag, von dem aus die planmäßige Abschreibung eines Vermögensgegenstandes berechnet wird. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung der jährlichen Abschreibungsbeträge.

  • Die Abschreibungsbasis wird in der Regel durch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes bestimmt. Weitere Kosten wie Transport und Installation können ebenfalls Teil der Basis sein.

Die korrekte Festlegung der Abschreibungsbasis beeinflusst die Höhe der Abschreibungsbeträge, die in der Buchhaltung erfasst werden. Dies ermöglicht eine realistische Darstellung des Wertverlusts von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer.

Die Abschreibungsbasis bleibt in der Regel während der gesamten Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes konstant.

  • Änderungen können jedoch auftreten, wenn sich die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgrund von Restwertermittlungen oder außergewöhnlichen Ereignissen ändern.

Quellen