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*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Therapeuten in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen.
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Fragen und Antworten
Welche Angaben braucht eine Honorarnote einer therapeutischen Praxis in Österreich?
Eine Honorarnote sollte Leistungserbringer, Patienten, Leistungsdatum, Art und Dauer der Leistung, Betrag, Zahlungsstatus und eine eindeutige Belegnummer enthalten. Für eine Kassenerstattung können je nach Therapieform zusätzlich Versicherungsnummer, Verordnungsbezug, Diagnose oder Registrierungsnummer erforderlich sein. Die Vorgaben des zuständigen Versicherungsträgers gehen daher vor einer allgemeinen Rechnungsvorlage. FreeFinance kann Honorarnoten, fortlaufende Nummern, Zahlungseingänge und Belege zusammenführen.
Sind alle therapeutischen Leistungen automatisch umsatzsteuerfrei?
Nein. In Österreich sind Heilbehandlungen bestimmter gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG unecht steuerbefreit. Entscheidend sind Berufsqualifikation und therapeutischer Zweck, nicht allein die Berufsbezeichnung auf der Rechnung. Seminare, Organisationsberatung, Supervision oder andere Leistungen ohne primären Heilbehandlungszweck können steuerpflichtig sein. Deshalb sollten Praxen Leistungsarten getrennt anlegen und die Zuordnung vorab klären.
Wie sollte ein Ausfallhonorar für einen versäumten Therapietermin erfasst werden?
Ein Ausfallhonorar sollte vorab verständlich vereinbart, als eigener Vorgang dokumentiert und nicht als durchgeführte Therapie bezeichnet werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Vertrag, der Ursache des Ausfalls, der Leistungsbereitschaft sowie anzurechnenden Ersparnissen oder Ersatzverdiensten ab. Eine Pauschale ist nicht automatisch durchsetzbar. Die Forderung gehört getrennt von Kassen- oder Zuschussleistungen fakturiert. FreeFinance kann Rechnung, Zahlung und Mahnung verwalten.
Was ist bei Barzahlungen und Kartenzahlungen in einer mobilen Therapiepraxis zu beachten?
Für Barzahlungen gilt grundsätzlich ab dem ersten Barumsatz die Belegerteilungspflicht. Eine Registrierkasse wird erst benötigt, wenn Jahresumsatz und Barumsatz die gesetzlichen Schwellen gemeinsam überschreiten. Auch Kartenzahlungen können als Barumsätze gelten. Für mobile Leistungen gibt es eine Erleichterung: Der Umsatz kann nach Rückkehr ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfasst werden, wenn vor Ort ein Beleg ausgehändigt und eine Durchschrift aufbewahrt wird. FreeFinance kann Belege, Kassa und Bankbewegungen bündeln.
Wie organisiert man gemeinsame Kosten in einer therapeutischen Praxisgemeinschaft?
Zuerst muss klar sein, wer Vertragspartner für Miete, Empfang, Reinigung, Geräte und Software ist und nach welchem Schlüssel die Kosten verteilt werden. Gemeinsame Kosten sind nicht dasselbe wie gemeinsame Behandlungserlöse. Jede Praxis sollte eigene Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen und Patientendaten behalten. Umlagen brauchen nachvollziehbare Belege und eine konsistente Verbuchung. Die österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien enthalten Sonderfragen zu Gemeinschaften von Gesundheitsberufen, die nicht pauschal übertragbar sind. FreeFinance kann Kostenstellen, Belegablage und getrennte Benutzerrechte unterstützen, die Vertrags- und Steuerstruktur sollte vorab fachlich geklärt werden.
Darf die Buchhaltungssoftware Diagnosen und andere Gesundheitsdaten enthalten?
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. In der Buchhaltung sollten deshalb nur Daten landen, die für Rechnung, Zahlung, gesetzliche Nachweise oder Kostenerstattung wirklich erforderlich sind. Ausführliche Anamnese, Befunde und Therapienotizen gehören in das dafür vorgesehene Praxis- oder Dokumentationssystem.
Wie vermeidet eine Therapiepraxis doppelte Erfassung zwischen PVS (Praxisverwaltungssoftware) und Buchhaltung?
Das PVS bleibt führend für Termine, Verordnung und Behandlungsdokumentation, die Buchhaltung führt Rechnung, Zahlung, Beleg, Bank und Steuerexport. Je Datensatz sollte es nur eine Quelle und einen kontrollierten Übergabepunkt geben, etwa eine freigegebene Honorarnote. Vorab ist zu prüfen, welchen Export das konkrete PVS tatsächlich bietet.