Beste* Buchhaltungssoftware für Therapeuten in Österreich

*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Therapeuten in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen. 

Seit 2010 am Markt – rechtssicher, benutzerfreundlich und vollständig digital.

Beste Buchhaltung für Kleinunternehmer in Österreich
Digitale Buchhaltung,

die Ihren Arbeitsalltag erleichtert

Im Praxisalltag muss vieles schnell und effizient laufen. FreeFinance zählt zu den führenden Buchhaltungslösungen für Therapeuten in Österreich und vereinfacht Ihre Buchhaltung mit möglichst geringem administrativem Aufwand. Unsere Nutzer sparen im Schnitt rund 3 Stunden pro Woche und haben dadurch mehr Zeit für ihre Patienten, die Praxisorganisation und den Ausbau ihrer Praxis.

Einfach Buchhalten mit FreeFinance

Sicher & gut

In Österreich für Österreich gemacht. Modernste Technik, sicher & schnell. Höchste Verfügbarkeit. Immer gesetzteskonform. Einfach zu lernen.

Sofort startklar

Keine Installation und Updates nötig auf Ihrem Gerät, auch für Mac verwendbar. Online und stets 24x7 verfügbar. Unverbindlich loslegen.

Zeit & Geld gespart

Schluss mit Excel-Chaos, mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft – weniger Bürokram. Mit vielen APIs zur Integration Ihrer Systemlandschaft.

Buchhaltungssoftware für Therapeuten in Österreich

Kostenlos & unverbindlich: keine Kreditkarte notwendig, kein automatisches Abo!

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Eine Honorarnote sollte Leistungserbringer, Patienten, Leistungsdatum, Art und Dauer der Leistung, Betrag, Zahlungsstatus und eine eindeutige Belegnummer enthalten. Für eine Kassenerstattung können je nach Therapieform zusätzlich Versicherungsnummer, Verordnungsbezug, Diagnose oder Registrierungsnummer erforderlich sein. Die Vorgaben des zuständigen Versicherungsträgers gehen daher vor einer allgemeinen Rechnungsvorlage. FreeFinance kann Honorarnoten, fortlaufende Nummern, Zahlungseingänge und Belege zusammenführen.

Nein. In Österreich sind Heilbehandlungen bestimmter gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG unecht steuerbefreit. Entscheidend sind Berufsqualifikation und therapeutischer Zweck, nicht allein die Berufsbezeichnung auf der Rechnung. Seminare, Organisationsberatung, Supervision oder andere Leistungen ohne primären Heilbehandlungszweck können steuerpflichtig sein. Deshalb sollten Praxen Leistungsarten getrennt anlegen und die Zuordnung vorab klären.

Ein Ausfallhonorar sollte vorab verständlich vereinbart, als eigener Vorgang dokumentiert und nicht als durchgeführte Therapie bezeichnet werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Vertrag, der Ursache des Ausfalls, der Leistungsbereitschaft sowie anzurechnenden Ersparnissen oder Ersatzverdiensten ab. Eine Pauschale ist nicht automatisch durchsetzbar. Die Forderung gehört getrennt von Kassen- oder Zuschussleistungen fakturiert. FreeFinance kann Rechnung, Zahlung und Mahnung verwalten. 

Für Barzahlungen gilt grundsätzlich ab dem ersten Barumsatz die Belegerteilungspflicht. Eine Registrierkasse wird erst benötigt, wenn Jahresumsatz und Barumsatz die gesetzlichen Schwellen gemeinsam überschreiten. Auch Kartenzahlungen können als Barumsätze gelten. Für mobile Leistungen gibt es eine Erleichterung: Der Umsatz kann nach Rückkehr ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfasst werden, wenn vor Ort ein Beleg ausgehändigt und eine Durchschrift aufbewahrt wird. FreeFinance kann Belege, Kassa und Bankbewegungen bündeln.

Zuerst muss klar sein, wer Vertragspartner für Miete, Empfang, Reinigung, Geräte und Software ist und nach welchem Schlüssel die Kosten verteilt werden. Gemeinsame Kosten sind nicht dasselbe wie gemeinsame Behandlungserlöse. Jede Praxis sollte eigene Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen und Patientendaten behalten. Umlagen brauchen nachvollziehbare Belege und eine konsistente Verbuchung. Die österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien enthalten Sonderfragen zu Gemeinschaften von Gesundheitsberufen, die nicht pauschal übertragbar sind. FreeFinance kann Kostenstellen, Belegablage und getrennte Benutzerrechte unterstützen, die Vertrags- und Steuerstruktur sollte vorab fachlich geklärt werden.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. In der Buchhaltung sollten deshalb nur Daten landen, die für Rechnung, Zahlung, gesetzliche Nachweise oder Kostenerstattung wirklich erforderlich sind. Ausführliche Anamnese, Befunde und Therapienotizen gehören in das dafür vorgesehene Praxis- oder Dokumentationssystem.

Das PVS bleibt führend für Termine, Verordnung und Behandlungsdokumentation, die Buchhaltung führt Rechnung, Zahlung, Beleg, Bank und Steuerexport. Je Datensatz sollte es nur eine Quelle und einen kontrollierten Übergabepunkt geben, etwa eine freigegebene Honorarnote. Vorab ist zu prüfen, welchen Export das konkrete PVS tatsächlich bietet.