Beste* Buchhaltungssoftware für Logopäden in Österreich

*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Logopäden in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen. 

Seit 2010 am Markt – rechtssicher, benutzerfreundlich und vollständig digital.

Beste Buchhaltung für Kleinunternehmer in Österreich
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Im Praxisalltag muss vieles schnell und effizient laufen. FreeFinance zählt zu den führenden Buchhaltungslösungen für Logopäden in Österreich und vereinfacht Ihre Buchhaltung mit möglichst geringem administrativem Aufwand. Unsere Nutzer sparen im Schnitt rund 3 Stunden pro Woche und haben dadurch mehr Zeit für ihre Patienten, die Praxisorganisation und das Wachstum ihrer Praxis.

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Buchhaltungssoftware für Logopäden in Österreich

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Fragen und Antworten

Wahllogopäden haben keinen direkten Kassenvertrag. Patienten bezahlen die Therapie selbst und reichen anschließend die saldierte, detaillierte Originalrechnung gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung beim Versicherungsträger ein. Fehlt ein relevanter Vertrags- oder Wahlregisterstatus, kann die Kostenerstattung geringer ausfallen oder entfallen. Die Praxis sollte diesen Status vor Beginn transparent erklären. FreeFinance kann Honorarnoten, Zahlungsnachweise und offene Posten verwalten. 

Die Honorarnote sollte Angaben zum Patienten und zum behandelnden berufsberechtigten Logopäden, Leistungsdaten, Art und Dauer der logopädischen Behandlung, Betrag und Zahlungsbestätigung eindeutig ausweisen. Je nach Versicherung können Versicherungsnummer, Verordnungsdaten oder weitere Tarifangaben erforderlich sein. Eine reine Sammelzeile „Therapie“ ist deshalb wenig robust. FreeFinance kann wiederkehrende Rechnungen, fortlaufende Nummern, Saldierung und Bankabgleich organisieren. 

Zu prüfen sind Patientendaten, Angaben zum ausstellenden Arzt, Indikation, verordnete Leistung, Dauer, Anzahl, Hausbesuch und allfällige Bewilligungsvorgaben des Versicherungsträgers. Diese Prüfung sollte vor dem ersten abrechnungsrelevanten Termin erfolgen, nicht erst beim Erstellen der Honorarnote. Für die Kostenerstattung werden die bewilligte ärztliche Verordnung und die saldierte Rechnung gemeinsam eingereicht. FreeFinance bildet anschließend den Finanzprozess ab. Die fachliche Verordnungsprüfung und Korrekturkommunikation gehören in das Praxisverwaltungssystem (PVS). Auch Änderungen sind nachvollziehbar zu protokollieren.

Ein Hausbesuch ist abrechenbar, wenn der Gesundheitszustand das Aufsuchen der Praxis unzumutbar macht. Bei mehreren Patienten in derselben Einrichtung werden Hausbesuch und Kilometergeld grundsätzlich nur einmal pro Behandlungstag angesetzt. Bei verschiedenen Orten zählt die tatsächlich zurückgelegte, kürzeste Gesamtwegstrecke. 

Ein versäumter Logopädietermin darf weder auf der Verordnung bestätigt noch als erbrachte Kassen- oder Wahltherapie zur Erstattung eingereicht werden. Bei langen Therapieserien sollten Absagefrist, Ausnahmen, mögliche Höhe und der Umgang mit Ersatzterminen vorab transparent vereinbart sein. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Vertrag, der Ursache des Ausfalls, einer Nachbesetzung und anzurechnenden Ersparnissen ab. In FreeFinance kann eine getrennte Privatforderung und Mahnung einfach verwaltet werden. 

Heilbehandlungen des logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienstes sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei, sofern der Heilbehandlungszweck im Vordergrund steht. Allgemeine Sprechtrainings, Unternehmensworkshops, Unterricht, Vorträge oder Produktverkäufe können anders zu behandeln sein. Diese Angebote sollten getrennt angelegt und die steuerliche Beurteilung dokumentiert werden.

Nein. Audioaufnahmen, Befunde und detaillierte Therapieinhalte sind für eine Rechnung oder einen Bankabgleich nicht erforderlich und gehören in ein fachlich und datenschutzrechtlich geeignetes System. In der Buchhaltung sollten nur minimale Abrechnungsdaten stehen.