Der Erhaltungsaufwand bezeichnet die Kosten, die für die Erhaltung und Instandhaltung von Vermögensgegenständen anfallen, um deren Nutzungsfähigkeit und den Wert zu erhalten.
- Diese Kosten dienen der Wartung, Reparatur und Pflege von Anlagegütern und sind notwendig, um den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Im Gegensatz zu Investitionsausgaben zielt der Erhaltungsaufwand darauf ab, den aktuellen Zustand eines Vermögensgegenstandes zu bewahren, ohne seine Funktion oder Struktur wesentlich zu verändern.
- Der Erhaltungsaufwand wird in der Buchhaltung als sofort abzugsfähiger Aufwand behandelt und direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.