Von einer doppelten Haushaltsführung spricht man dann, wenn der Arbeitsplatz so weit vom eigentlichen Wohnsitz entfernt ist, dass eine tägliche Heimfahrt nicht mehr zumutbar ist. In so einem Fall wird eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigt - es entsteht ein doppelter Haushalt.
Die dadurch entstehenden Kosten können als Werbungskosten gelten gemacht werden, diese sind in § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert.
Damit werden Aufwendungen und Ausgaben gemeint, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeiten stehen und die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.