Der Restwert eines Wirtschaftsguts bezeichnet den geschätzten Wert, den das Gut am Ende seiner Nutzungsdauer noch hat. Er spielt eine zentrale Rolle in der Abschreibung von Anlagevermögen.
- Man bezeichnet diesen Wert auch als Schrottwert. Der Restwert bleibt im Allgemeinen in der Buchhaltung unberücksichtigt, die Anlage wird entweder auf einen Erinnerungseuro/-cent oder ganz auf null abgeschrieben.
In der Praxis hat der Restwert bedeutende Auswirkungen auf die steuerliche Belastung eines Unternehmens.
- Ein niedriger Restwert führt zu höheren Abschreibungsbeträgen während der Nutzungsdauer, was die steuerliche Gewinnermittlung beeinflusst.
Unternehmen müssen daher die Festlegung des Restwerts sorgfältig durchführen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.