Beispiel für eine außerplanmäßige Abschreibung
Im folgenden Beispiel wird die Abschreibung für ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten von 500.000 Euro inklusiver einer außerplanmäßigen Abschreibung durch unfallbedingten Wertverlust in Höhe von 80.000 Euro im zweiten Jahr vorgenommen:
Anschaffungskosten |
Nutzungsdauer |
Abschreibung |
Buchwert |
500.000 EUR |
Jahr 1 |
50.000 EUR |
450.000 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 2 |
80.000 EUR |
370.000 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 3 |
46.250 EUR
(370.000 : 8 = 46.250) |
323.750 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 4 |
46.250 EUR |
277.500 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 5 |
46.250 EUR |
231.250 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 6 |
46.250 EUR |
185.000 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 7 |
46.250 EUR |
138.750 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 8 |
46.250 EUR |
92.500 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 9 |
46.250 EUR |
46.250 EUR |
500.000 EUR |
Jahr 10 |
46.249 EUR |
1 EUR |
Im zweiten Jahr wird nach der außerplanmäßigen Abschreibung die jährliche Abschreibungssumme der Maschine neu berechnet. Die Abschreibung wird auf Basis des neuen Vermögenswertes weiter fortgeführt.
- Die außerplanmäßige Abschreibung ergibt einen neuen Wert für restlichen 8 Jahre der Nutzungsdauer laut Abschreibung.
Am Ende der Nutzungsdauer von 10 Jahren ist die Maschine voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die weiterhin im Betrieb genutzt werden, scheinen in der Bilanz mit 1 Euro (Erinnerungseuro) weiterhin auf.
Wenn es sich bei dem Arbeitsunfall der Maschine um einen Totalschaden gehandelt hätte, würde der Vermögenswert auf null sinken. Die Abschreibung wird in diesem Fall nicht weiter fortgeführt.