Die Gewerbesteuer ist eine Besteuerung auf Gemeindeebene. Dadurch können die Gemeinden eigene Einnahmen, unter anderem zur Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, generieren und sind diesbezüglich unabhängiger von den ausschließlich auf Bundesebene geregelten und eingehobenen Abgaben für Unternehmen.
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In Österreich wurde bis 1994 eine Gewerbesteuer auf Bundesebene erhoben. Diese wurde jedoch abgeschafft, da sie als zu bürokratisch und ineffizient angesehen wurde.
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Abgelöst wurde die Gewerbesteuer von der Kommunalsteuer, die von den Gemeinden selbst eingehoben wird.
Die Kommunalsteuer wird von der zuständigen Gemeinde auf die Brutto-Löhne und -Gehälter, die das Unternehmen an Angestellte und Arbeiter bezahlt, erhoben.
Die Höhe der Steuer wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Kommunen erheben seither eine Kommunalsteuer mit einem Steuersatz von 3 % auf die Bemessungsgrundlage.
Kommunalsteuer fällt nur an, wenn Mitarbeiter fest beschäftigt sind.