Kommunalsteuer (KommSt)

Gewerbesteuer (GewSt) ⇒ auch in Österreich?

Die Gewerbesteuer ist eine Ertragssteuer, die ein Gewerbebetrieb von seinem Ertrag an die zuständige Gemeinde abführen muss. In Österreich wurde diese Steuer bereits 1994 abgeschafft und durch die Kommunalsteuer (KommSt) ersetzt.

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Gewerbesteuer - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die Gewerbesteuer steht für eine Ertragsbesteuerung, die Gewerbetreibende an die zuständige Gemeinde abführen müssen, womit diese Steuer rein auf Gemeindeebene erhoben wird.

  • Wichtig ist, dass die Gewerbesteuer unter dieser Bezeichnung nur mehr in Deutschland gebräuchlich ist, da diese Steuer in Österreich bereits 1994 abgeschafft wurde.

  • Im Zuge der in Deutschland gültigen Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung ist die dortige Gewerbesteuer (GewSt) von Unternehmen vierteljährig an die jeweils zuständige Gemeinde zu bezahlen.

  • In Österreich wird seit 1994 die sogenannte Kommunalsteuer (KommSt) als Nachfolgeabgabe der Gewerbesteuer eingehoben.

  • Die Kommunalsteuer ist Gemeindeabgabe, die vom Arbeitgeber an die Gemeinde abzuführen ist.

Gewerbesteuer: Übersicht

Die Gewerbesteuer ist eine Besteuerung auf Gemeindeebene. Dadurch können die Gemeinden eigene Einnahmen, unter anderem zur Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, generieren und sind diesbezüglich unabhängiger von den ausschließlich auf Bundesebene geregelten und eingehobenen Abgaben für Unternehmen.

  • In Österreich wurde bis 1994 eine Gewerbesteuer auf Bundesebene erhoben. Diese wurde jedoch abgeschafft, da sie als zu bürokratisch und ineffizient angesehen wurde.

  • Abgelöst wurde die Gewerbesteuer von der Kommunalsteuer, die von den Gemeinden selbst eingehoben wird.

Die Kommunalsteuer wird von der zuständigen Gemeinde auf die Brutto-Löhne und -Gehälter, die das Unternehmen an Angestellte und Arbeiter bezahlt, erhoben.

Die Höhe der Steuer wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Kommunen erheben seither eine Kommunalsteuer mit einem Steuersatz von 3 % auf die Bemessungsgrundlage.

Kommunalsteuer fällt nur an, wenn Mitarbeiter fest beschäftigt sind.

Begriffserklärung: Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist ein Begriff, der nur mehr in Deutschland gebräuchlich ist – in Österreich gibt es seit 1994 keine Steuer mehr unter diesem Namen.

Die rechtliche Grundlage für die Gewerbesteuer in Deutschland bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Dieses regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Gewerbesteuerpflicht besteht, wer die Gewerbesteuer zahlen muss, sowie die Berechnung und Erhebung der Steuer.

  • Bei der Gewerbeanmeldung erhält man einen Gewerbeschein und ist somit gewerbesteuerpflichtig, sofern der Gewinn mehr als 24.500 Euro (Freibetrag) im Jahr übersteigt.

  • Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Personengesellschaften (z. B. OG, KG) und Einzelunternehmen.

  • Freiberufler, wie Ärzte oder Künstler, müssen keine Gewerbesteuer entrichten.

  • Die Gewerbesteuer wird mit einem individuellen Hebesatz berechnet. Dieser ist in jeder Gemeinde unterschiedlich hoch.

  • Zur Berechnung des individuellen Steuersatzes wird dann der sogenannte Steuermessbetrag angewendet, welcher nach § 11 GewStG durch die Anwendung der allgemeingültigen Steuermesszahl von 3,5 Prozent auf den Gewerbeertrag zu ermitteln ist.

  • Wurde der Gewinn oder Verlust eines Gewerbes für ein Jahr ermittelt, muss man für die Gewerbesteuer noch Korrekturen vornehmen.

  • Laut § 8 GewStG bestehen diese Korrekturen aus Hinzurechnungen und Kürzungen von bestimmten Beträgen.

In Österreich gibt es seit der Abschaffung der Gewerbesteuer 1994 eine vergleichbare Abgabe, die als Kommunalsteuer bezeichnet wird. Auch hierbei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die von den Gemeinden selbst eingehoben wird.

Details zur Gewerbesteuer (GewSt) in Deutschland

Alle wichtigen Informationen zur Gewerbebesteuerung für in Deutschland ansässige Unternehmen finden Sie direkt hier:

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Gewerbesteuer in Österreich bis 1994

Die Gewerbesteuer war bis 1993 Steuergegenstand in Österreich. Ein inländischer Gewerbebetrieb musste diese auf die Bemessungsgrundlagen Gewerbeertrag, Gewerbekapital und Lohnsumme sowie erhobene Objektsteuer entrichten.

  • Der eigentliche Zweck der Gewerbesteuer war es, Mehrbelastungen der Gemeinden abzudecken.

Der Messbetrag der Gewerbeertragsteuer wurde 1988 von 5 % auf 4,5 % herabgesetzt und der Messbetrag für die Lohnsummensteuer betrug ab 1986 0,2 %. Die Gewerbekapitalsteuer wurde 1986 komplett abgeschafft.

Die Messbeträge waren mit dem Hebesatz zu multiplizieren:

  • bei der Gewerbeertragsteuer ab 1986 für den Bundesanteil mit 1,28,

  • den Gemeindeanteil mit 1,72 und den

  • Handelskammeranteil je nach Bundesland und Jahr zwischen 0,1 und 0,43.

Die Gewerbesteuer wurde in Österreich, im Rahmen der großen Steuerreform 1993/94 abgeschafft und durch eine kommunale Steuer in Höhe von 3 Prozent auf die Bemessungsgrundlage ersetzt.

Das Steuerrecht beteiligt so die Kommunen am Steueraufkommen der Unternehmen.

  • Die Abschaffung der österreichischen Gewerbesteuer gilt seither als diskussionswürdiges Modell zur Reform der in Deutschland rechtlich umstrittenen Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer vs. Kommunalsteuer

Die Gewerbesteuer ist in Österreich bereits 1994 abgeschafft worden. Seither wird die Kommunalsteuer als Äquivalent eingehoben. Nach wie vor eingehoben wird diese Abgabe in Deutschland bei dort ansässigen Unternehmen von den jeweiligen Gemeinden als Gewerbesteuer (GewSt).

  • Diese Abgabe ist eine Steuer, die auf den Gewinn (Gewerbeertrag) von Unternehmen erhoben wird.

  • Diese Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage des Gewerbeertrags gemäß § 6 GewStG berechnet.

  • Die Abgabe wird von jener Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat oder eine Betriebsstätte unterhält, erhoben.

Die Kommunalsteuer ist eine Steuerabgabe, die von Unternehmen an die Gemeinde gezahlt wird, in der sie ihre Betriebsstätte haben.

Exkurs: Kommunalsteuer

  • Die Kommunalsteuer (KommSt) ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber an die Gemeinde abzuführen ist.

  • Alle Unternehmen in Österreich, die eine Betriebsstätte in einer Gemeinde unterhalten, unterliegen der Kommunalsteuerpflicht.

  • Die Kommunalsteuer wird für jeden Monat vom Unternehmer selbst berechnet und ist an die erhebungsberechtigte Gemeinde jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.

  • Die Kommunalsteuererklärung muss jährlich ans zuständige Finanzamt via FinanzOnline eingereicht werden.

  • Zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer gehört die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind.

  • Für die Bezahlung der Gemeindeabgabe wird ein Abgabenkonto in der jeweiligen Gemeinde benötigt.

Details zur Kommunalsteuer (KommSt) in Österreich

Alle wichtigen Informationen zur Kommunalbesteuerung für in Österreich ansässige Unternehmen sowie der Höhe und Berechnung der Kommunalsteuer und was es z. B. bei mehreren Betriebsstandorten zu beachten gilt, finden Sie direkt hier:

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Fragen und Antworten

Unter der Gewerbesteuer versteht man eine Ertragssteuer, die Unternehmen an die jeweils zuständigen Gemeinden abführen müssen. Zu beachten ist, dass diese Gemeindeabgabe nur mehr als Gewerbesteuer (GewSt) in Deutschland erhoben wird und es diese seit 1994 in Österreich nicht mehr gibt.

In Österreich wird seit 1994 als vergleichbare Gemeindeabgabe stattdessen die Kommunalsteuer (KommSt) eingehoben.

Seit der Abschaffung der Gewerbesteuer 1994 ist in Österreich die Kommunalsteuer (KommSt) zu entrichten. Die Kommunalsteuer ist von Unternehmen an die zuständige Gemeinde zu zahlen, in der sie ihre Betriebsstätte haben, sofern sie der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.

Im deutschen Steuersystem gibt es keine Kommunalsteuer. Die Gewerbesteuer (GewSt) hingegen ist in Deutschland eine Steuer, die von Gewerbebetrieben auf ihre Gewinne gezahlt wird und den Gemeinden als Einnahmequelle dient. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der Höhe des Gewinns des Unternehmens.

In Österreich dagegen gibt es seit der Steuerreform 1994 keine Gewerbesteuer mehr und seither gilt die Kommunalsteuer (KommSt) als Äquivalent.

Quellen