Teilwertabschreibung ⇒ einfach erklärt

Die Teilwertabschreibung ist eine spezielle Form der Anlagenbewertung, bei der der niedrigere Teilwert der Anlage angesetzt werden kann, anstatt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich AfA.

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Teilwertabschreibung – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Teilwertabschreibung
Definition

Vermögensgegenstande werden bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt

Bedeutung
  • Realistische Darstellung der Vermögenswerte
  • Berücksichtigt dauerhafte Wertminderungen
  • Führt zu genaueren Bilanz
Regelungen
  • Teilwert wird bei dauerhafter Wertminderung angesetzt
  • Bei abnutzbaren Anlagegütern entspricht der Teilwert dem Wiederbeschaffungspreis abzüglich AfA
Buchhaltung
  • Konto außerplanmäßige Abschreibungen
  • Im Jahr der Teilwertabschreibung ist keine weitere AfA zulässig
  • In den Folgejahren wird die AfA vom neuen Teilwert berechnet

Teilwertabschreibung

Die Teilwertabschreibung ist eine Methode der Anlagenbewertung, bei der ein Vermögensgegenstand mit seinem niedrigeren Teilwert angesetzt wird.

Teilwertabschreibung: Übersicht

Eine besondere, im Steuerrecht verankerte Form der Abschreibung ist die Teilwertabschreibung. Die Teilwertabschreibung betrifft die Bewertung von Vermögensgegenständen.

  • Vermögensgegenstände werden zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Teilwert bilanziert, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Eine dauerhafte Wertminderung liegt vor, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der ursprüngliche Anschaffungswert zeitnah wieder erreicht wird. Typische Gründe für eine Teilwertabschreibung können technologische Veralterung, Marktänderungen oder Schäden sein.

Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung muss der niedrigere Teilwert angesetzt werden.

  • Auch andere Wirtschaftsgüter, insbesondere Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere und Umlaufgüter, können bzw. müssen bei Wertminderungen anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden.

Der Teilwert ist jener Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Die Teilwertabschreibung ist in FreeFinance nicht automatisch unterstützt.

Weitere Details rund um die Abschreibung und die Vorgehensweise in FreeFinance finden Sie direkt hier

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Teilwertabschreibung: Regelungen

Die Teilwertvorschrift geht von den Vorstellungen eines Betriebserwerbs und der Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aus.

  • Dabei wird die Absicht angenommen, dass der Betrieb fortzuführen ist.

Die Bestimmung des Teilwertes ist in der Praxis sehr schwierig. Bei abnutzbaren Anlagegütern deckt sich der Teilwert mit dem Wiederbeschaffungspreis abzüglich der AfA entsprechend der bisherigen Nutzung.

  • Der Ansatz des niedrigeren Teilwertes wird im Allgemeinen als Abschreibung bezeichnet.

Wird eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen, so ist im selben Jahr eine Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht zulässig, weil sie ohnedies in der Teilwertabschreibung eingeschlossen ist.

  • In den folgenden Jahren ist die Abschreibung (AfA) von diesem Teilwert zu berechnen, da der Teilwert als neuer Anschaffungswert gilt, der auf die Restnutzungsdauer zu verteilen ist.

Die Erfassung der Teilwertabschreibung für Anlagengegenstände erfolgt auf dem Konto für außerplanmäßige Abschreibungen.

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Fragen und Antworten

Eine Teilwertabschreibung wird vorgenommen, wenn eine dauerhafte Wertminderung eines Vermögensgegenstandes vorliegt.

  • Dies kann aufgrund von technologischem Fortschritt, Marktentwicklungen oder anderen Faktoren geschehen.

Die Teilwertabschreibung wird in der Buchhaltung auf dem Konto für außerplanmäßige Abschreibungen erfasst.

Ab dem nächsten Jahr wird die AfA dann auf Grundlage des neuen, niedrigeren Werts berechnet.

Quellen