Teilwert

Was ist der Teilwert?

Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

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  1. Teilwert: Definition
  2. Siehe auch

Teilwert: Definition

Für die Bewertung ist der im Einkommensteuergesetz definierte Teilwert von besonderer Bedeutung.

Der Teilwert soll eine objektive Darstellung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in einem Unternehmen sein, und ist deswegen für die Bewertung eines Unternehmens zum Bilanzstichtag essenziell. 

Ermittlung des Teilwertes

Für die Ermittlung des Teilwertes werden in der Praxis folgende Hilfsmittel herangezogen:

  1. bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens: die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines gleichartigen Wirtschaftsgutes zum Bewertungsstichtag.
  2. bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens: die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines gleichartigen Wirtschaftsgutes zum Bewertungsstichtag abzüglich der Absetzung für Abnutzung (Abschreibung), die der bisherigen Nutzung entspricht.
  3. bei Gütern des Umlaufvermögens: die Wiederbeschaffungskosten zum Bewertungsstichtag.

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