Steuersatz ⇒ Umsatz- & Mehrwertbesteuerung

Auf erzielte Umsätze durch Leistungen und den Verkauf von Waren wird ein Steuersatz angesetzt, der vom Finanzamt eingehoben wird. Dieser Steuersatz bezieht sich auf den generierten Umsatz und wird aus unternehmerischer Sicht Umsatzsteuer und aus Konsumentensicht Mehrwertsteuer genannt.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Steuersatz – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Steuersatz
Definition

Prozentsatz, der auf einer steuerpflichtigen Grundlage angewendet wird, um die Steuer zu berechnen

Unterscheidung

Steuersätze

  • Normal- bzw. Allgemeinsteuersatz 20 Prozent
  • Ermäßigter Steuersatz 10 Prozent
  • Speziell ermäßigter Steuersatz 13 Prozent
Anwendung
  • Steuersatz wird auf den Nettobetrag von Waren oder Dienstleistungen angewendet
  • Steuersatz bestimmt die Höhe der Steuerbelastung
  • Steuerbemessungsgrundlage ist ans Finanzamt abzuführen

Steuersatz

Der Steuersatz ist der Prozentsatz, der auf einen bestimmten Umsatz oder Gewinn angewendet wird, um die zu zahlende Steuer zu berechnen.

Steuersatz: Bedeutung & Übersicht

Der Steuersatz ist jener Prozent- oder Promillesatz, mit dem eine bestimmte Steuerbemessungsgrundlage versteuert werden muss.

  • Er bestimmt die Höhe der Steuerbelastung, die auf diese Bemessungsgrundlage anzuwenden und ans Finanzamt abzuführen ist.

Bei der Umsatzsteuer (aus Sicht der Unternehmen) bzw. Mehrwertsteuer (aus Sicht der Konsumenten) wird die Steuer auf den Umsatz berechnet, der durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entsteht.

  • Der Begriff des Mehrwerts bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn den Zuwachs an Wert, der durch ein Unternehmen im Zuge einer Leistungserbringung von Waren erarbeitet wird.

Dadurch wird ein höherer Wert generiert, der den reinen Leistungs- oder Produktwert übersteigt. Diese Schaffung von Mehrwert wird anhand der Steuersätze besteuert.

Aus Unternehmenssicht ist eine Steuer für den erzielten Mehrwert durch Umsatz zu entrichten. Für Konsumenten bedeutet das, dass sie die Steuer auf den Wert zahlen, der durch die verschiedenen Handels- und Produktionsstufen hinzugefügt wurde.

  • Der Steuersatz ist in seinem Ursprung auf die Besteuerung des Mehrwerts von Produkten oder Dienstleistungen zurückzuführen.

Dagegen adressiert der Steuersatz auf Umsätze aus geschäftlicher Tätigkeit jeden Umsatz einer Handels- oder Verarbeitungsstufe und wird auf diese erhoben.

In der Praxis

Im Alltag werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer oft synonym verwendet.

  • Wenn wir zum Beispiel auf Kassenbons oder Rechnungen von „Mehrwertsteuer“ lesen, ist damit immer die Umsatzsteuer gemeint – ein Begriff, dem wir nahezu täglich begegnen.

Kurz gesagt: Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bezeichnen dasselbe, nur dass „Mehrwertsteuer“ häufiger aus der Sicht der Konsumenten verwendet wird, während „Umsatzsteuer“ eher in der Unternehmenswelt üblich ist.

Tipp

Wie Sie in FreeFinance eine UVA und Umsatzsteuermeldung erstellen, zeigen wir Ihnen in diesem Tutorial-Video. 

Steuersatz: Normalsteuersatz & ermäßigte Steuersätze

Der Steuersatz als Prozent- oder Promillesatz bildet die Bemessungsgrundlage einer Steuer, sprich für die steuerliche Belastung der besteuerten Wertschöpfung.

  • Der Steuersatz bestimmt die Höhe der Steuerbelastung.

In Österreich gibt es drei Steuersätze:

  • Normalsteuersatz bzw. Allgemeinsteuersatz
  • Ermäßigter Steuersatz
  • Speziell ermäßigter Steuersatz

Die Bestimmungen für diese Steuersätze und die Anwendung der unterschiedlichen Steuerbelastungen auf die jeweiligen Leistungen oder Lieferungen sind in § 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt.

  • Zusätzlich sind die Lieferungen und Leistungen, welche unter den selteneren ermäßigten Steuersatz mit 13 Prozent fallen, in der Anlage 2 des UStG definiert.

Normalsteuersatz bzw. Allgemeinsteuersatz 20 Prozent

Der Normalsteuersatz, oft auch als Allgemeinsteuersatz bezeichnet, ist der Regelfall und wird auf alle Wertschöpfungen, die nicht in den Bestimmungen für ermäßigte Steuersätze angeführt sind, eingehoben.

  • Der Normalsteuersatz regelt die steuerliche Belastung in Höhe von 20 Prozent auf die Umsätze bzw. Wertschöpfungen.

Ermäßigter Steuersatz 10 Prozent

Der sogenannte ermäßigte Steuersatz wird für bestimmte, in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten und beschriebenen, Umsätze bzw. Wertschöpfungen eingehoben und bedeutet eine ermäßigte steuerliche Belastung in Höhe von 10 Prozent.

Folgende Umsätze oder Wertschöpfungen unterliegen diesem Steuersatz:

  • Die Vermietung zu Wohnzwecken

  • Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)

  • Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke

  • Die Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (diese wird 13 % steuerlich belastet)

  • Die Müllabfuhr

  • Die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

Ermäßigter Steuersatz 13 Prozent

Selten zur Anwendung kommt der ermäßigte Steuersatz mit einer steuerlichen Belastung in Höhe von 13 Prozent.

Dieser ermäßigte Steuersatz für spezielle Leistungen oder Lieferungen wird dabei für Folgendes eingehoben:

  • Die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz (und weitere, siehe § 10 Abs. 3 und § 24 UStG sowie Anlage 2 UStG)

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin/Künstler

  • Film- oder Zirkusvorführungen

  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

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Fragen und Antworten

In Österreich gibt es drei verschiedene Umsatzsteuersätze:

  • 20 Prozent (Regelsatz) für die meisten Waren und Dienstleistungen,
  • 10 Prozent (ermäßigter Satz) z. B. für Lebensmittel, Bücher oder Medikamente und
  • 13 Prozent für bestimmte Produkte wie Kino- und Theaterkarten oder lebende Tiere.

Beide Begriffe beziehen sich auf die gleiche Steuerart.

Der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente, aber auch für Beherbergungsleistungen.

  • Der 13 Prozentsatz gilt zum Beispiel für Eintrittskarten, landwirtschaftliche Produkte und Flugleistungen.

Quellen