Umsatz- bzw. Mehrwertbesteuerung: Steuersatz

Was ist ein Steuersatz?

Auf erzielte Umsätze durch Erbringen von Leistungen und Verkaufen von Waren wird ein sogenannter Steuersatz angesetzt und vom Finanzamt eingehoben. Dieser Steuersatz zielt auf den generierten Umsatz bzw. Mehrwert ab - und wird daher aus unternehmerischer Sicht Umsatzsteuer bzw. aus Konsumentensicht Mehrwertsteuer genannt. Es gibt drei Stufen für den Steuersatz und dessen Höhe.

Steuersatz: Bedeutung & Übersicht

Umsatzbesteuerung | Mehrwertbesteuerung

Mehrwertbegriff:
Der Begriff des Mehrwerts bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn den Zuwachs an Wert, der durch ein Unternehmen im Zuge einer Leistungserbringung bzw. eines Herstellens/Verkaufens von Waren erarbeitet wird.
Dadurch wird ein höherer Wert generiert, der den reinen Leistungs- oder Produktwert übersteigt.

Diese Schaffung von Mehrwert wird anhand der Steuersätze besteuert - aus Unternehmenssicht ist eine Steuer für den erzielten Mehrwert durch Umsatz zu entrichten und aus Konsumentensicht wird diese Besteuerung für den erlangten Mehrwert durch die Wertschöpfung, die anhand der einzelnen Handels- und Produktionsstufen stattfindet, besteuert.

Der Mehrwert adressiert somit den durch die Unternehmen anhand ihrer Geschäftstätigkeit geschaffenen Mehrwert ihrer wirtschaftlichen Leistungen, sprich Dienstleistungen oder Warenlieferungen. Er ist in seinem Ursprung auf die Besteuerung des Mehrwerts von Produkten oder Dienstleistungen zurückzuführen.

Dagegen adressiert der Steuersatz auf Umsätze aus geschäftlicher Tätigkeit jeden Umsatz einer Handels- oder Verarbeitungsstufe und wird auf eben diese erhoben.

In der Praxis

In der alltäglichen Praxis begegnen uns die beiden Begriffe Mehrwertsteuer sowie Umsatzsteuer gleichermaßen, wobei sich "Mehrwertsteuer" als ein umgangssprachlicher und weit verbreiteter Begriff für die Umsatzsteuer etabliert hat.

Das heißt, wir sprechen, wenn wir beispielsweise auf Kassenbons (Rechnungen) oder generell im Alltag dem Begriff Mehrwertsteuer begegnen, von der Umsatzsteuer - und das ist nahezu permanent der Fall!

Somit kann gesagt werden: Der Begriff der Mehrwertsteuer meint genau das Gleiche, er adressiert und ist die Umsatzsteuer:

  • Mehrwertsteuer wird gewissermaßen aus Konsumentensicht verwendet

  • Umsatzsteuer ist aus unternehmerischer Sicht geläufiger

Steuersatz: Normalsteuersatz & ermäßigte Steuersätze

Normalsteuersatz bzw. Allgemeinsteuersatz | Ermäßigte Steuersätze

 

Steuersatz: Bedeutung

Der Steuersatz als Prozent- oder Promillesatz bildet die Bemessungsgrundlage einer Steuer, sprich für die steuerliche Belastung der besteuerten Wertschöfpung. Der Steuersatz bestimmt die Höhe der Steuerbelastung.

In Österreich gibt es drei Steuersätze:

  • Den Normalsteuersatz bzw. Allgemeinsteuersatz
  • Den ermäßigten Steuersatz
  • Den speziell ermäßigten Steuersatz

Die Bestimmungen für diese Steuersätze und die Anwendung der unterschiedlichen Steuerbelastungen auf die jeweiligen Leistungen oder Lieferungen sind in Paragraf 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt, zusätzlich sind die Lieferungen und Leistungen, welche unter den selteneren ermäßigten Steuersatz mit 13 % fallen, in der Anlage 2 des UStG definiert.

Normalsteuersatz bzw. Allgemeinsteuersatz, 20 %:

Der Normalsteuersatz, oft auch als Allgemeinsteuersatz bezeichnet, ist der Regelfall und auf alle Wertschöpfungen, die nicht in den Bestimmungen für ermäßigte Steuersätze angeführt sind, eingehoben. Der Normalsteuersatz regelt die steuerliche Belastung in Höhe von 20 % auf die Umsätze bzw. Wertschöpfungen.

Ermäßigter Steuersatz, 10 %:

Der sogenannte ermäßigte Steuersatz wird für bestimmte, in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten und beschriebenen, Umsätze bzw. Wertschöpfungen eingehoben und bedeutet eine ermäßigte steuerliche Belastung in Höhe von 10 %.

Die folgenden Umsätze bzw. Wertschöfpungen unterliegen diesem ermäßigten Steuersatz:

  • Die Vermietung zu Wohnzwecken

  • Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)

  • Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke

  • Die Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (diese wird 13 % steuerlich belastet)

  • Die Müllabfuhr

  • Die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

Ermäßigter Steuersatz, 13 %:

Selten zur Anwendung kommt der ermäßigte Steuersatz mit einer steuerlichen Belastung in Höhe von 13 % auf die Umsätze bzw. Wertschöpfungen. Dieser ermäßgite Steuersatz für spezielle Leistungen oder Lieferungen wird dabei für die folgenden Tätigkeiten bzw. Produkte eingehoben:

  • Die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz (und weitere, siehe § 10 Abs. 3 und § 24 UStG sowie Anlage 2 UStG)

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin/Künstler

  • Film- oder Zirkusvorführungen

  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

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