Restwert ⇒ einfach erklärt

Der Restwert ist jener Wert einer Anlage, der sich am Ende der festgelegten Nutzungsdauer durch Abschreibungsbuchungen ergibt. Er stellt den Betrag dar, der nach der vollständigen Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Buchhaltung verbleibt (= Buchwert).

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Restwert – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Restwert
Definition

Geschätzter finanzieller Wert eines Wirtschaftsguts am Ende seiner Nutzungsdauer

Bedeutung
Einflussfaktoren
  • Abnutzung
  • Verschleiß
  • Technologische Entwicklung
  • Wirtschaftliche Lage
  • Nachfrage
  • Marktgeschehen
Berechnung
  • Erfolgt auf Basis von Schätzungen
  • Unter Berücksichtigung der Einflussfaktoren

Restwert

Der Restwert ist der geschätzte Wert eines Wirtschaftsguts am Ende seiner Nutzungsdauer.

Restwert: Definition

Der Restwert eines Wirtschaftsguts bezeichnet den geschätzten Wert, den das Gut am Ende seiner Nutzungsdauer noch hat. Er spielt eine zentrale Rolle in der Abschreibung von Anlagevermögen.

  • Man bezeichnet diesen Wert auch als Schrottwert. Der Restwert bleibt im Allgemeinen in der Buchhaltung unberücksichtigt, die Anlage wird entweder auf einen Erinnerungseuro/-cent oder ganz auf null abgeschrieben.

In der Praxis hat der Restwert bedeutende Auswirkungen auf die steuerliche Belastung eines Unternehmens.

  • Ein niedriger Restwert führt zu höheren Abschreibungsbeträgen während der Nutzungsdauer, was die steuerliche Gewinnermittlung beeinflusst.

Unternehmen müssen daher die Festlegung des Restwerts sorgfältig durchführen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.

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Absetzung für Abnutzung (AfA)

Restwert: Einflussfaktoren & Berechnung

Der Restwert eines Wirtschaftsguts am Ende seiner Nutzungsdauer wird von mehreren Einflussfaktoren bestimmt. Vor allem die geschätzte Lebensdauer des Guts spielt eine entscheidende Rolle.

  • Je länger diese ist, desto niedriger kann der Restwert ausfallen, da das Gut stärker abgenutzt sein könnte.

Ebenso beeinflussen Abnutzung und Verschleiß den Restwert direkt – ein stark beanspruchtes Gut hat oft einen geringeren Restwert.

  • Zusätzlich spielt die technologische Entwicklung eine große Rolle, besonders bei Gütern wie Computern oder Maschinen, die schnell veralten können.

Der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt der Schätzung sowie die wirtschaftliche Lage und die Nachfrage nach dem Gut können den Restwert ebenfalls stark beeinflussen. Es fließen auch Herstellerangaben und branchenspezifische Erfahrungswerte in die Berechnung ein.

  • Eine präzise Bestimmung des Restwerts ist daher essenziell für die optimale steuerliche Abschreibung von Anlagevermögen.

Berechnung

Die Berechnung des Restwerts erfolgt auf Basis verschiedener Faktoren. In der Regel wird er durch Schätzungen unter Berücksichtigung der erwarteten Nutzungsdauer, der Abnutzung des Wirtschaftsguts sowie der aktuellen Marktsituation bestimmt.

  • Herstellerangaben und Erfahrungswerte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Restwerts.

Die genaue Berechnung des Restwerts kann durch verschiedene Ansätze erfolgen. Eine gängige Methode ist die lineare Abschreibung, bei der der Restwert als der geschätzte Wert am Ende der Nutzungsdauer nach Abzug der jährlichen Abschreibungsbeträge betrachtet wird.

  • Alternativ können auch andere Abschreibungsmethoden wie die degressive Abschreibung angewendet werden, wobei der Restwert entsprechend der gewählten Methode variieren kann.

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Fragen und Antworten

Der Restwert eines Wirtschaftsguts bezeichnet den geschätzten finanziellen Wert, den das Gut am Ende seiner Nutzungsdauer noch hat. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Abschreibung von Anlagevermögen und der Bewertung von Investitionen.

  • Der Restwert wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter die geschätzte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, Abnutzung und Verschleiß sowie technologische Entwicklung.

Die Berechnung des Restwerts kann durch verschiedene Methoden erfolgen, darunter lineare Abschreibung, degressive Abschreibung oder andere spezifische Bewertungsverfahren je nach Art des Wirtschaftsguts und den steuerlichen Vorschriften.

Quellen