Bei der Leistungsabschreibung wird nicht wie bei linearer und degressiver Abschreibung nach der Nutzungsdauer, sondern nach der möglichen Leistung der jeweiligen Anlage abgeschrieben.
Die Leistungsabschreibung richtet sich zum Beispiel bei Maschinen nach den möglichen Arbeitsstunden (Laufstunden) oder bei Kraftfahrzeugen nach der voraussichtlichen Gesamt-Kilometerleistung.
Die Berechnung erfolgt in der Weise, dass man den Anschaffungswert durch die mögliche Gesamtleistung dividiert; dadurch erhält man den Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit. Wird dieser Wert mit den Leistungseinheiten der möglichen Jahre multipliziert, so ergibt sich daraus der Abschreibungsbetrag pro Jahr.