Die Gewinn und Verlustrechnung (kurz GuV) hat ein möglichst getreues Bild der Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Der Jahresüberschuss und der Bilanzgewinn werden hier ausgewiesen. Der Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) und der Bilanzgewinn (Bilanzverlust) sind gesondert auszuweisen.
Sofern die GuV-Rechnung kontenförmig erstellt wird, wird man sie entsprechend dem verwendeten Kontenplan gliedern, wobei alle Aufwands- und Ertragskonten ausgewiesen werden sollten.
Voraussichtlich wird in einem hohen Prozentsatz der Fälle auch bei Einzelunternehmen (und bei Personengesellschaften) die endgültige GuV-Rechnung nach dem für Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen staffelförmigen Schema erstellt werden.