Gewinn & Verlustrechnung

Was ist eine Gewinn und Verlustrechnung?

Die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) ist ein wesentlicher Bestandteil der externen Rechnungslegung. Es handelt sich um eine Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen.

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  1. Gewinn und Verlustrechnung: Einzelunternehmen
  2. Siehe auch

Gewinn und Verlustrechnung: Einzelunternehmen

Die Gewinn und Verlustrechnung (kurz GuV) hat ein möglichst getreues Bild der Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Der Jahresüberschuss und der Bilanzgewinn werden hier ausgewiesen. Der Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) und der Bilanzgewinn (Bilanzverlust) sind gesondert auszuweisen.

Sofern die GuV-Rechnung kontenförmig erstellt wird, wird man sie entsprechend dem verwendeten Kontenplan gliedern, wobei alle Aufwands- und Ertragskonten ausgewiesen werden sollten.

Voraussichtlich wird in einem hohen Prozentsatz der Fälle auch bei Einzelunternehmen (und bei Personengesellschaften) die endgültige GuV-Rechnung nach dem für Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen staffelförmigen Schema erstellt werden.

Schema der staffelförmigen GuV-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

  Umsatzerlöse
+/- Bestandsveränderungen
+ Eigenleistung
= Betriebsleistung
+ Sonstige betriebliche Erträge
- Betriebliche Aufwendungen
= Betriebserfolg
+/- Finanzerfolg
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+/- Außerordentliches Ergebnis
= Unternehmensergebnis (vor Steuern)
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Unternehmensergebnis nach Steuern)
+/- Veränderungen von Rücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Die gesetzlich vorgesehenen Saldierungen und Zusammenziehungen sollten bei Klein- und Mittelbetrieben eher nicht vorgenommen werden, sondern es sollten möglichst alle Erträge und Aufwände ausgewiesen werden.

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