Bankbuch

Was ist ein Bankbuch?

Das Bankbuch ist Bestandteil der Unternehmensbuchführung und dient zur genauen Aufzeichnung der Kontobewegungen. Im Bankbuch werden die Einnahmen und Ausgänge erfasst, die durch Überweisungen abgewickelt werden. Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Bilanzierung (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) dient das Bankbuch als wichtiges Kontrollinstrument, da die Kontrollmöglichkeiten doppelter Buchführung (bei E/A-Buchhaltung) nicht gegeben sind.

Bankbuch: Übersicht & Funktion

Bankbuch | Betriebliche Aufzeichnungen & Aufzeichnungspflichten für Unternehmen


Entsprechend der Bestimmungen zu den betrieblichen Aufzeichnungen bzw. Aufzeichnungspflichten in der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmen dazu verpflichtet, alle ihre Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren und die Aufzeichnungen sowie Belege darüber aufzubewahren.

Anders als beim Kassenbuch, das in der Buchhaltung für die Aufzeichnung der Bargeschäfte dient, werden im Bankbuch alle Bewegungen auf den Unternehmenskonten, die durch Überweisung abgewickelt werden, erfasst. Das Bankbuch dient somit der Dokumentation aller unbaren Einnahmen und Ausgaben des Betriebs.


Zentrale Funktion des Bankbuchs im Unternehmen

In der Buchführung des Unternehmens hat das Bankbuch vor allem für Betriebe, die ihre Gewinnermittlung und Bilanzierung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (sprich Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) Bedeutung, weil bei diesen Unternehmen die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich Ein- und Ausgängen durch die doppelte Buchführung nicht gegeben sind.

Aufzeichnungen und Aufzeichnungspflichten in Österreich:

Alle Details zu den betrieblichen Aufzeichnungen und den dabei geltenden Aufzeichnungspflichten sowie Formvorschriften an diese finden Sie hier:
 

Weiterlesen zu: Aufzeichnungen und Aufzeichnungspflichten

Buchführung bei Bargeschäften: Kassenbuch für Barzahlungen

Nachdem im Bankbuch die Einnahmen und Ausgaben durch Überweisungen - die unbaren Kontobewegungen -  erfasst sind, stellt sich die Frage nach dem entsprechenden Buch in der Unternehmensdokumentation für die Einnahmen und Ausgaben, die in bar abgewickelt werden. Diese Geschäfte, die mittels Barzahlungen bedient werden, sind im Kassenbuch aufzuzeichnen. Die Details zum Bankbuch finden Sie hier:


Direkt zu: Kassenbuch - Dokumentation der Barzahlungen

Bankbuch: Bestimmungen

Bankbuch | Bestimmungen an die Aufzeichnungen der unbaren Eingänge und Ausgänge | Funktion in der Buchhaltung


Grundlegendes zum Bankbuch

Eine reine Sammlung der Bankkontoauszüge ist aus Gründen der unvollständigen Daten nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie ist zum Nachweis der im Bankbuch aufgezeichneten Transaktionen aber dennoch empfehlenswert.

Die reine und vollständige Sammlung der Auszüge ist nur dann erlaubt, wenn nahezu alle unternehmerischen Vorgänge über die Bankkonten abgewickelt und zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Erfordernisse auch die Umsatz- bzw. Vorsteuersätze auf allen Buchungen vermerkt werden. Dies kann z.B. bei Ärzten der Fall sein.

Zu beachten: Wird ein Bankkonto auch privat genutzt, muss dem Finanzamt Zugriff auf alle Buchungen gewährt werden.


Bankbuch: Was muss aufgezeichnet werden?

Beim Führen des Bankbuches müssen folgende Daten vermerkt werden:

  • Laufende Belegnummer: Die laufende Nummer kann jährlich neu beginnen und kann auch mit eigenen Kürzeln versehen, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, vergeben werden. Wichtigste Bedingung für die Belegnummer ist ihre Lückenlosigkeit. Sie muss auf den dazugehörigen Belegen vermerkt werden.
  • Externe Belegnummer bzw. Ordnungsbegriff des Kontoauszugs
  • Datum
  • Zusatztext
  • Betrag

Folgende Einzelbeträge sind erkenntlich aufzuzeichnen:

  • Bruttobetrag
  • Nettobetrag
  • Steuerbeträge, getrennt nach Steuersätzen
  • Steuerfreie Beträge

Bankbuch & Gewinnermittlung

Bankbuch in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Gewinnermittlung mit Bankbuch


Bei der Gewinnermittlung bzw. Umsatzsteuerberechnung sind Bankbuch und Kassenbuch zu addieren und die benötigten Beträge immer aus beiden Büchern zu ermitteln.

Grundsätzlich ist für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Istbesteuerung als Ermittlungsmethode nach vereinnahmten Entgelten durchzuführen. Jedoch kann bei der Ermittlung der Ausgaben und der Vorsteuer die Sollbesteuerung durchgeführt werden.

Bankbuch in der Buchhaltung

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Siehe auch

Quellen