Bankbuch | Betriebliche Aufzeichnungen & Aufzeichnungspflichten für Unternehmen
Entsprechend der Bestimmungen zu den betrieblichen Aufzeichnungen bzw. Aufzeichnungspflichten in der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmen dazu verpflichtet, alle ihre Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren und die Aufzeichnungen sowie Belege darüber aufzubewahren.
Anders als beim Kassenbuch, das in der Buchhaltung für die Aufzeichnung der Bargeschäfte dient, werden im Bankbuch alle Bewegungen auf den Unternehmenskonten, die durch Überweisung abgewickelt werden, erfasst. Das Bankbuch dient somit der Dokumentation aller unbaren Einnahmen und Ausgaben des Betriebs.
Zentrale Funktion des Bankbuchs im Unternehmen
In der Buchführung des Unternehmens hat das Bankbuch vor allem für Betriebe, die ihre Gewinnermittlung und Bilanzierung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (sprich Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) Bedeutung, weil bei diesen Unternehmen die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich Ein- und Ausgängen durch die doppelte Buchführung nicht gegeben sind.