Bankbuch ⇒ einfach erklärt

Das Bankbuch ist Bestandteil der Unternehmensbuchführung und dient zur genauen Aufzeichnung der Kontobewegungen. Im Bankbuch werden die Einnahmen und Ausgänge erfasst, die durch Überweisungen abgewickelt werden. 

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Bankbuch – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zum Bankbuch

Definition:

Verzeichnung von Transaktionen und dient der Aufzeichnung von nicht bargeldbezogenen Einnahmen und Ausgaben

Gewinnermittlung:
Bestandteile:
  • Datum
  • Zusatztext
  • Betrag
  • Externe Belegnummer
  • Laufende Belegnummer
  • Einzelbeträge wie Brutto-, Netto- und Steuerbeträge

Bankbuch: Übersicht & Funktion

Gemäß den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu dokumentieren und die entsprechenden Aufzeichnungen sowie Belege aufzubewahren.

  • Im Gegensatz zum Kassenbuch, das ausschließlich für die Aufzeichnung von Bartransaktionen in der Buchhaltung verwendet wird, erfasst das Bankbuch sämtliche Transaktionen auf den Unternehmenskonten, die per Überweisung abgewickelt werden.

Es dient somit der Dokumentation sämtlicher bargeldloser Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.

  • Für Unternehmen, die die Einnahmen-Ausgaben-Bilanzierung anwenden (d.h. Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben), stellt das Bankbuch ein wichtiges Kontrollinstrument dar. 

 Denn bei diesen Unternehmen sind die zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten bezüglich Ein- und Ausgängen durch die doppelte Buchhaltung nicht gegeben.

Buchführung bei Bargeschäften: Kassenbuch

Nachdem im Bankbuch die Einnahmen und Ausgaben durch Überweisungen - die unbaren Kontobewegungen -  erfasst sind, stellt sich die Frage nach dem entsprechenden Buch in der Unternehmensdokumentation für die Einnahmen und Ausgaben, die in bar abgewickelt werden.

  • Diese Geschäfte, die mittels Barzahlungen bedient werden, sind im Kassenbuch aufzuzeichnen.

Die Details zum Kassenbuch finden Sie direkt hier:

Kassenbuch ⇒ einfach erklärt

Bankbuch: Bestimmungen

Eine reine Sammlung der Bankkontoauszüge ist aus Gründen der unvollständigen Daten nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie ist zum Nachweis der im Bankbuch aufgezeichneten Transaktionen aber dennoch empfehlenswert.

Die reine und vollständige Sammlung der Auszüge ist nur dann erlaubt, wenn nahezu alle unternehmerischen Vorgänge über die Bankkonten abgewickelt und zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Erfordernisse auch die Umsatz- bzw. Vorsteuersätze auf allen Buchungen vermerkt werden. Dies kann z.B. bei Ärzten der Fall sein.

  • Zu beachten: Wird ein Bankkonto auch privat genutzt, muss dem Finanzamt Zugriff auf alle Buchungen gewährt werden.

Beim Führen des Bankbuches müssen folgende Daten vermerkt werden:

  • Datum
  • Zusatztext
  • Betrag
  • Externe Belegnummer bzw. Ordnungsbegriff des Kontoauszugs
  • Laufende Belegnummer

Die laufende Belegnummer kann jährlich neu beginnen und mit eigenen Kürzeln für Einnahmen und Ausgaben versehen werden. Die wichtigste Anforderung an die Belegnummer ist ihre lückenlose Vergabe, die auf den entsprechenden Belegen vermerkt werden muss.

Folgende Einzelbeträge sind erkenntlich aufzuzeichnen:

  • Bruttobetrag
  • Nettobetrag
  • Steuerbeträge, getrennt nach Steuersätzen
  • Steuerfreie Beträge

Bankbuch & Gewinnermittlung

Bei der Gewinnermittlung bzw. Umsatzsteuerberechnung sind Bankbuch und Kassenbuch zu addieren und die benötigten Beträge immer aus beiden Büchern zu ermitteln.

  • Grundsätzlich ist für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Ist-Besteuerung als Ermittlungsmethode nach vereinnahmten Entgelten durchzuführen.

Jedoch kann bei der Ermittlung der Ausgaben und der Vorsteuer die Sollbesteuerung durchgeführt werden.

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Fragen und Antworten

Das Bankbuch ist ein Dokumentationsinstrument in der Buchhaltung, das alle Transaktionen auf den Unternehmenskonten erfasst, die per Überweisung abgewickelt werden.

Im Bankbuch werden üblicherweise das Datum der Transaktion, ein Zusatztext zur Beschreibung, der Betrag, die externe Belegnummer oder der Ordnungsbegriff des Kontoauszugs sowie die laufende Belegnummer festgehalten.

  • Auch Einzelbeträge wie Brutto-, Netto- und Steuerbeträge werden aufgezeichnet.

Gemäß den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) müssen Unternehmen sämtliche Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen dokumentieren und die Aufzeichnungen sowie Belege aufbewahren.

  • Dies schließt auch das Bankbuch ein, das ordnungsgemäß aufbewahrt werden muss, um bei Bedarf den Finanzbehörden vorgelegt werden zu können.

Wenn das Bankkonto auch privat genutzt wird, ist es wichtig zu beachten, dass dem Finanzamt Zugriff auf alle Buchungen gewährt werden muss.

Quellen