Finanzbuchhaltung ⇒ einfach erklärt
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Einnahmen und Ausgaben werden übersichtlich dargestellt und es werden alle relevanten externen Vorgänge in Zahlenwerten ausgedrückt.
Zum Inhalt dieses Artikels
Finanzbuchhaltung – auf einen Blick
Definition: |
Erfassung, Aufzeichnung und Auswertung aller finanziellen Transaktionen eines Unternehmens und zur Erstellung von Berichten |
Unterteilung: |
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Buchhaltung: |
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Bedeutung: |
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Finanzbuchhaltung: Übersicht
Die Betriebsbuchführung, auch als Kostenrechnung bekannt, zielt darauf ab, interne Unternehmensinformationen zu erfassen.
Im Gegensatz dazu verfolgt die Finanzbuchhaltung, oder Finanzbuchführung, alle externen Transaktionen, die das Unternehmen betreffen und in finanziellen Zahlen ausgedrückt werden können.
- Die Finanzbuchhaltung konzentriert sich hauptsächlich auf Zahlungsaktivitäten.
Diese unternehmerischen Transaktionen werden dokumentiert, unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft stattfinden.
- Dieser Ansatz wird als pagatorisches Rechnungswesen bezeichnet und bezieht sich darauf, dass die erfassten Aufwendungen und Erträge auf tatsächlichen Zahlungsvorgängen beruhen müssen.
Das heißt, die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens stellt die lückenlose Aufzeichnung aller aus Sicht des jeweiligen Unternehmens nach außen gerichteten Geschäftsfälle einer Abrechnungsperiode dar.
Diese Aufzeichnung ist chronologisch geordnet und hat sachlicher Ordnung zu entsprechen, sodass jeder Geschäftsvorfall eindeutig und klar nachvollziehbar aufgezeichnet ist.
- Die Finanzbuchführung eines Unternehmens bildet die Grundlage für die Erstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Unternehmen.
Systeme der Unternehmensbuchhaltung
Die Buchhaltung eines Unternehmens kann in Form der folgenden drei Systeme in Erscheinung treten:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Einfache Buchhaltung - Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Doppelte Buchhaltung
Finanzbuchhaltung: Bestimmungen
Gemäß §§ 189 ff UGB sowie § 124 BAO sind Unternehmen dazu verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen, um Gewinne oder Verluste nachzuweisen und Informationen über ihre finanzielle Situation bereitzustellen.
Im Jahresabschluss wird die finanzielle Lage und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens dem Erfolg aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr gegenübergestellt.
- Der Jahresabschluss muss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Am Ende des Geschäftsjahres wird der Jahresabschluss aus der Finanzbuchhaltung des jeweiligen Unternehmens erstellt, die den gesetzlichen Anforderungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) entsprechen muss.
- Die genauen Bestimmungen und Anforderungen für das Führen der Bücher sind in § 190 UGB abgebildet.
Zu beachten: Rückschlüsse aus der Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung, wie auch die Bilanz, sind stark von Unternehmens- und Steuerrecht sowie weitgehenden Außenbeziehung abhängig.
Dadurch ermöglichen die relevanten Kennzahlen und Ausgangsdaten nur in sehr eingeschränktem Umfang und mit entsprechend geringerer Aussagekraft, Rückschlüsse auf die tatsächlich vorliegenden betrieblichen Verhältnisse.
- Deswegen wird aus den Kennzahlen der betrieblichen Finanzbuchhaltung die Betriebsbuchhaltung abgeleitet, die dann valide Rückschlüsse auf die vorliegenden betrieblichen Verhältnisse ermöglicht.
Finanzeinstellungen in FreeFinance
Über die Schaltfläche können Sie alle Details zur jeweiligen Jahreseinstellung einsehen und ändern.
Mit der Schaltfläche kann eine ungenutzte Jahreseinstellung wieder gelöscht werden.
Außerdem können über den Link "Neues Finanzjahr" weitere Finanzjahre angelegt werden.
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Fragen und Antworten
Was ist die Finanzbuchhaltung?
Die Finanzbuchhaltung erfasst und dokumentiert alle finanziellen Transaktionen eines Unternehmens.
- Sie kann in Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, einfache oder doppelte Buchhaltung unterteilt werden.
Sie bildet die Grundlage für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es für die Finanzbuchhaltung?
Unternehmen sind gemäß §§ 189 ff UGB sowie § 124 BAO verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Dadurch sind die Finanzbuchhaltung und die Bilanz stark von Unternehmens- und Steuerrecht abhängig, was die Aussagekraft der Kennzahlen einschränkt.
- Daher wird aus den Finanzbuchhaltungskennzahlen die Betriebsbuchhaltung abgeleitet, um genauere Einblicke in die betrieblichen Verhältnisse zu erhalten.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesabgabenordnung (BAO):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS