Beste* Buchhaltungssoftware für Ärzte in Österreich

*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Ärzte in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen. 

Seit 2010 am Markt – rechtssicher, benutzerfreundlich und vollständig digital.

Digitale Buchhaltung,

die Ihren Arbeitsalltag erleichtert

Im Praxisalltag muss vieles schnell und effizient laufen. FreeFinance zählt zu den führenden Buchhaltungslösungen für Ärzte in Österreich und vereinfacht Ihre Buchhaltung mit möglichst geringem administrativem Aufwand. Unsere Nutzer sparen im Schnitt rund 3 Stunden pro Woche und haben dadurch mehr Zeit für ihre Patienten, die Praxisorganisation und das Wachstum ihrer Praxis.

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Buchhaltungssoftware für Ärzte in Österreich

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Fragen und Antworten

Getrennte Erlös- und Zahlungswege für Kassenhonorare, Wahlarzthonorare und reine Privatleistungen sollten festgelegt werden. Kassenleistungen werden typischerweise gesammelt mit dem Versicherungsträger verrechnet. Wahlarztrechnungen werden zunächst von Patienten bezahlt. Entscheidend ist eine eindeutige Rechnungsnummer als Verbindung zwischen Praxissoftware, Bankbewegung und Buchhaltung. FreeFinance kann Honorarnoten, offene Posten und Bankeingänge zusammenführen und der Steuerberatung strukturiert bereitstellen.

Eine erstattungsfähige Honorarnote sollte die Patientendaten, den Leistungserbringer, Behandlungsdatum, detaillierte Leistungen, Behandlungsdauer und Diagnose enthalten. Zusätzlich braucht der Versicherte einen Zahlungsnachweis. Bei Barzahlung kann der Zahlungsvermerk direkt auf der Honorarnote stehen. Unklare Sammeltexte wie „ärztliche Behandlung“ erschweren die tarifliche Zuordnung und können zu Rückfragen oder niedriger Erstattung führen. Sinnvoll ist deshalb eine geprüfte Rechnungsvorlage mit Pflichtfeldern und eindeutiger Zahlungsreferenz. FreeFinance kann die Honorarnote erstellen, den Zahlungseingang zuordnen und das Dokument mit dem Buchungsvorgang verknüpfen.

Die Einreichung sollte nicht als loser Zusatzschritt behandelt werden, sondern als eigener Status im Rechnungsprozess: erstellt, bezahlt, zur Einreichung freigegeben, übermittelt und bestätigt. Erst wenn der Übermittlungsstatus dokumentiert ist, sollte der Vorgang abgeschlossen werden.

Nein. Umsatzsteuerfrei sind grundsätzlich Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, also Leistungen mit diagnostischem, therapeutischem oder präventiv-medizinischem Zweck. Nicht jede Tätigkeit eines Arztes erfüllt diese Voraussetzung. Bestimmte Gutachten, rein kosmetische Leistungen oder Warenlieferungen können steuerpflichtig sein. Deshalb sollten Leistungen bereits bei der Rechnungserstellung einer passenden Steuerlogik zugeordnet werden, statt erst am Jahresende pauschal korrigiert zu werden. In FreeFinance lassen sich steuerfreie und steuerpflichtige Erlöse getrennt buchen.

Für die Registrierkassenpflicht zählen nicht nur Bargeld, sondern auch unmittelbar in der Ordination angenommene Bankomat- und Kreditkartenzahlungen als Barumsätze. Spätere Überweisungen auf eine Honorarnote gelten dagegen nicht als Barumsatz. Maßgeblich sind die gesetzlichen Umsatzgrenzen. Kassenhonorare aus Sammelabrechnungen sind keine Barzahlungen der Patienten. Bei Hausbesuchen darf der mobile Umsatz nach Rückkehr ohne unnötigen Aufschub nacherfasst werden. Der Kassenbeleg soll wegen der Verschwiegenheit keine personenbezogenen Patientendaten enthalten, ein Verweis auf die detaillierte Honorarnote reicht. FreeFinance bietet dafür eine RKSV-konforme Registrierkassen- und Buchhaltungslösung.

Voraussetzung ist eine klare Fälligkeit, eine eindeutige Rechnungsnummer und ein laufender Abgleich mit dem Geschäftskonto. So wird nicht versehentlich gemahnt, obwohl eine Zahlung bereits ohne sauberen Verwendungszweck eingegangen ist. In der Mahnung sollten nur die für die Forderung notwendigen Angaben stehen; medizinische Details gehören nicht in Betreffzeilen oder frei sichtbare E-Mail-Texte. FreeFinance stellt offene Posten dar, gleicht Bankbewegungen mit Rechnungen ab und unterstützt Zahlungserinnerungen und Mahnungen. 

Das PVS (Praxisverwaltungssystem) bleibt führend für Patienten, Leistungen und medizinische Dokumentation; die Buchhaltung bleibt führend für Rechnungen, Zahlungen, Belege und steuerliche Kontierung. Übertragen werden sollten eindeutige Belegnummern, Beträge, Leistungs- beziehungsweise Steuerkategorien und Zahlungsstatus, nicht der komplette klinische Datensatz. FreeFinance stellt APIs für Buchhaltung, Rechnungslegung und Kontoauszüge bereit.