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Fragen und Antworten
Was muss auf einer Wahlzahnarzt-Honorarnote für die ÖGK stehen?
Neben den allgemeinen Angaben zur Praxis, zum Patienten, zum Datum und zur Zahlung verlangt die ÖGK genaue Angaben über die erbrachten zahnärztlichen Leistungen. Dazu gehört insbesondere eine verständliche Zuordnung zum behandelten Zahn beziehungsweise Zahnspiegel. Bei Füllungen kann auch die dokumentierte Fläche entscheidend sein. Wichtig sind daher strukturierte Leistungszeilen statt pauschaler Beschreibungen. FreeFinance kann die finanzielle Rechnungsvorlage, Nummerierung und Zahlungszuordnung abbilden.
Warum bekommen Patienten oft weniger als 80 Prozent ihrer Zahnarztrechnung zurück?
Die oft genannten 80 Prozent beziehen sich nicht auf das Privathonorar, sondern grundsätzlich auf jenen Kassentarif, der für die entsprechende Kassenleistung angefallen wäre. Reine Privatleistungen werden nur bezuschusst, wenn die Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers das vorsieht. Zusätzlich kann eine ungenaue Honorarnote die Zuordnung verhindern. Eine gute Rechnung trennt daher Kassenäquivalente, Privatleistungen, Material und Labor transparent.
Müssen Wahlzahnärzte Honorarnoten verpflichtend über WAHonline einreichen?
Nein. Die seit Juli 2024 geltende verpflichtende elektronische Einreichung für bestimmte Wahlärzte erfasst Zahnärzte nicht. Wahlzahnärzte können WAHonline freiwillig nutzen; andernfalls reicht der Versicherte die bezahlte Honorarnote mit Zahlungsnachweis selbst ein. Für die Praxis ist wichtig, schon auf der Rechnung oder im Begleitschreiben eindeutig festzuhalten, wer einreicht. Sonst entstehen doppelte Anträge oder Patienten warten vergeblich. Im internen Ablauf sollte es einen Status für „Einreichung durch Praxis“ beziehungsweise „Einreichung durch Patient“ geben.
Wie vermeide ich Streit, wenn die Schlussrechnung höher als die vorab genannten Kosten ist?
Vor Behandlungsbeginn sollten Leistungsumfang, voraussichtliches Honorar, Laborannahmen und mögliche Mehrkosten dokumentiert werden. Die Autonomen Honorarrichtlinien bieten Orientierung für Privatleistungen, ersetzen aber keine verständliche individuelle Kostenaufklärung. Ändert sich der Befund oder wird eine andere Versorgung nötig, sollte der Kostenplan aktualisiert und die Zustimmung festgehalten werden, bevor vermeidbare Zusatzkosten entstehen.
Wie behalte ich bei Fremdlabor, Material und Ratenzahlungen die Wirtschaftlichkeit im Blick?
Jede Laborrechnung und größere Materialposition sollte mit dem zugehörigen Auftrag verknüpft werden, ohne klinische Details unnötig in die Buchhaltung zu kopieren. Der Patientenerlös, Kassenanteil, Fremdlaboraufwand und Zahlungseingang müssen getrennt sichtbar bleiben. Bei Ratenzahlungen wird die Forderung nicht als bezahlt geschlossen, sondern mit Teilzahlungen fortgeführt. Damit bleiben offene Beträge und reale Deckungsbeiträge je Leistungsgruppe erkennbar. FreeFinance unterstützt digitale Eingangsbelege, offene Posten, Bankabgleich und Auswertungen.
Wann werden Bar- und Kartenzahlungen in der Zahnarztpraxis registrierkassenpflichtig?
Zahnärztliche Privathonorare, die unmittelbar bar, per Bankomat oder Kreditkarte in der Ordination bezahlt werden, zählen als Barumsätze. Werden die gesetzlichen Gesamt- und Barumsatzgrenzen überschritten, ist eine Registrierkasse erforderlich; eine spätere Überweisung auf Rechnung zählt nicht als Barumsatz. Der Kassenbeleg sollte keine Diagnose oder unnötige Patientendaten enthalten. Stattdessen kann er auf die detaillierte Honorarnote verweisen. FreeFinance kann Registrierkasse und Buchhaltung verbinden, sodass Tagesumsätze, Stornos und Bankbewegungen nicht in getrennten Listen nachgearbeitet werden müssen.