Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ⇒ einfach erklärt
Für Unternehmen die nicht einen unternehmensrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen müssen, wird im Zuge der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) der unternehmensrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.
Zum Inhalt dieses Artikels
Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) – auf einen Blick
Definition: | Methode zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns |
Bedeutung: |
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rechtliche Bestimmungen: |
Mehr-Weniger-Rechnung: Übersicht
Unternehmen, die zur Führung einer doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, erstellen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Gib es Abweichungen im Steuerrecht, wird mithilfe einer steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung der steuerpflichtige Gewinn gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) und Körperschaftssteuergesetz (KStG) ermittelt.
- Mithilfe der Methode der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR), führt das unternehmensrechtliche Jahresergebnis zum steuerrechtlichen Jahresergebnis.
Berechnung steuerpflichtiger Gewinn
Berechnung erfolgt nach der Formel:
unternehmensrechtlicher Gewinn | unternehmensrechtlicher Verlust |
+ steuerrechtlich erfolgserhöhende Tatbestände | - steuerrechtlich erhöhender Tatbestände |
- steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände | + steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände |
= steuerpflichtiger Gewinn | = steuerrechtlich ermittelter Verlust bzw. steuerpflichtiger Gewinn |
Das Jahresergebnis wird durch das Hinzufügen von Gewinnen und das Abziehen von Verlusten, die sich aus den unternehmensrechtlichen Vorschriften ergeben, verändert.
Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem unternehmensrechtlichen Ergebnis wird außerhalb der Bücher durchgeführt, d.h. die Abweichungen werden nicht verbucht.
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)?
Wenn ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, seine Buchhaltung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu führen, entsteht automatisch auch eine steuerliche Buchführungspflicht.
Außer es gibt spezifische Regelungen im Steuergesetz, die hiervon abweichen.
- In solchen Fällen werden die Abweichungen durch eine Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ermittelt und dargestellt.
Im Rahmen der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wird der unternehmensrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.
Welche Rolle spielt die Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) in der steuerlichen Buchführung?
Die Mehr-Weniger-Rechnung spielt in der steuerlichen Buchführung eine entscheidende Rolle, um Abweichungen zwischen der Unternehmensbilanz und der Steuerbilanz aufzuzeigen.
In der steuerlichen Buchhaltung müssen Unternehmen die Gewinne und Verluste gemäß den Bestimmungen des Steuerrechts, wie beispielsweise dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), ermitteln.
Da die steuerlichen Vorschriften in einigen Aspekten von den unternehmensrechtlichen Regelungen, z.B. nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), abweichen können, ergeben sich Unterschiede zwischen der Bilanzierung für unternehmensrechtliche Zwecke und der Bilanzierung für steuerliche Zwecke.
Mit der Mehr-Weniger-Rechnung werden diese Unterschiede ermittelt bzw. errechnet.
- Unternehmen vergleichen die Wertansätze der Bilanzpositionen, die sie gemäß den unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelt haben, mit den Wertansätzen, die für steuerliche Zwecke gemäß den Steuergesetzen relevant sind.
Wie werden die Abweichungen zwischen der Unternehmensbilanz und der Steuerbilanz aufgezeigt?
Durch die Anwendung der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) können Unternehmen die steuerlich relevanten Anpassungen erkennen und die genauen Abweichungen zwischen der Unternehmensbilanz und der Steuerbilanz berechnen.
- Diese Abweichungen werden dann in der steuerlichen Buchhaltung berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Gewinn gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachkommt und eine angemessene Besteuerung gewährleistet ist.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Körperschaftssteuergesetz (KStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS