Unternehmen, die zur Führung einer doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, erstellen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Gib es Abweichungen im Steuerrecht, wird mithilfe einer steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung der steuerpflichtige Gewinn gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) und Körperschaftssteuergesetz (KStG) ermittelt.
- Mithilfe der Methode der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR), führt das unternehmensrechtliche Jahresergebnis zum steuerrechtlichen Jahresergebnis.