Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ⇒ einfach erklärt

Für Unternehmen die nicht einen unternehmensrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen müssen, wird im Zuge der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) der unternehmensrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.

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Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zur Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Definition: Methode zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns
Bedeutung:
  • Unternehmen die keinen Jahresabschluss nach UGB erstellen
  • Unternehmensrechtlicher Gewinn wird in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet
rechtliche Bestimmungen:

Mehr-Weniger-Rechnung: Übersicht

Unternehmen, die zur Führung einer doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, erstellen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Gib es Abweichungen im Steuerrecht, wird mithilfe einer steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung der steuerpflichtige Gewinn gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) und Körperschaftssteuergesetz (KStG) ermittelt.

  • Mithilfe der Methode der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR), führt das unternehmensrechtliche Jahresergebnis zum steuerrechtlichen Jahresergebnis.

Berechnung steuerpflichtiger Gewinn

Berechnung erfolgt nach der Formel:

unternehmensrechtlicher Gewinn unternehmensrechtlicher Verlust
+ steuerrechtlich erfolgserhöhende Tatbestände - steuerrechtlich erhöhender Tatbestände
- steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände + steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände
= steuerpflichtiger Gewinn = steuerrechtlich ermittelter Verlust bzw. steuerpflichtiger Gewinn

 

Das Jahresergebnis wird durch das Hinzufügen von Gewinnen und das Abziehen von Verlusten, die sich aus den unternehmensrechtlichen Vorschriften ergeben, verändert.

Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem unternehmensrechtlichen Ergebnis wird außerhalb der Bücher durchgeführt, d.h. die Abweichungen werden nicht verbucht. 

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Fragen und Antworten

Wenn ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, seine Buchhaltung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu führen, entsteht automatisch auch eine steuerliche Buchführungspflicht.

Außer es gibt spezifische Regelungen im Steuergesetz, die hiervon abweichen.

  • In solchen Fällen werden die Abweichungen durch eine Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) ermittelt und dargestellt.

Im Rahmen der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wird der unternehmensrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.

Die Mehr-Weniger-Rechnung spielt in der steuerlichen Buchführung eine entscheidende Rolle, um Abweichungen zwischen der Unternehmensbilanz und der Steuerbilanz aufzuzeigen.

In der steuerlichen Buchhaltung müssen Unternehmen die Gewinne und Verluste gemäß den Bestimmungen des Steuerrechts, wie beispielsweise dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), ermitteln.

Da die steuerlichen Vorschriften in einigen Aspekten von den unternehmensrechtlichen Regelungen, z.B. nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), abweichen können, ergeben sich Unterschiede zwischen der Bilanzierung für unternehmensrechtliche Zwecke und der Bilanzierung für steuerliche Zwecke.

Mit der Mehr-Weniger-Rechnung werden diese Unterschiede ermittelt bzw. errechnet.

  • Unternehmen vergleichen die Wertansätze der Bilanzpositionen, die sie gemäß den unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelt haben, mit den Wertansätzen, die für steuerliche Zwecke gemäß den Steuergesetzen relevant sind.

Durch die Anwendung der Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) können Unternehmen die steuerlich relevanten Anpassungen erkennen und die genauen Abweichungen zwischen der Unternehmensbilanz und der Steuerbilanz berechnen.

  • Diese Abweichungen werden dann in der steuerlichen Buchhaltung berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Gewinn gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachkommt und eine angemessene Besteuerung gewährleistet ist.

Quellen