Das aufgrund unternehmensrechtlicher Gegebenheiten und Bestimmungen ermittelte Jahresergebnis wird durch Addition erfolgserhöhender und Subtraktion erfolgsmindernder Beträge verändert.
Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)
Was versteht man unter Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)?
Die Mehr-Weniger-Rechnung ist die Methode, die vom unternehmensrechtlichen Jahresergebnis das steuerrechtliche Jahresergebnis führt.
Mehr-Weniger-Rechnung:
unternehmensrechtlicher Gewinn | unternehmensrechtlicher Verlust |
+ steuerrechtlich erfolgserhöhende Tatbestände | - steuerrechtlich erhöhender Tatbestände |
- steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände | + steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände |
= steuerpflichtiger Gewinn | = steuerrechtlich ermittelter Verlust bzw. steuerpflichtiger Gewinn |
Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem unternehmensrechtlichen Ergebnis wird außerhalb der Bücher durchgeführt, d.h. die Abweichungen werden nicht verbucht.
Siehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
-
Glossar: Passiva
-
Glossar: Liquiditätsgrade
-
Glossar: Forderungen
-
Glossar: Verbindlichkeiten
-
Glossar: Jahresabschluss
-
Glossar: Eröffnungsbilanz
-
Glossar: Schlussbilanz
-
Glossar: Summenbilanz
-
Glossar: Saldenbilanz
-
Ratgeber: Jahresabschluss in FreeFinance
-
Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
-
Ratgeber zu den Abschreibungen: Absetzung für Abnutzung (AfA) in Österreich
-
Ratgeber zu Förderungen und Begünstigungen
-
Ratgeber zu Privatnutzung und Privatanteil
Weiterführendes & Funktionen:
Quellen:
Schneck, Ottmar. Lexikon der Betriebswirtschaft. Beck-Wirtschaftsberater im dtv. Deutsche Edition. dtv Verlagsgesellschaft. C.H.Beck im dtv. Kindle-Version. ISBN: 978-3-406-72647-7 (10. Auflage, Hardcover).