Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Was versteht man unter Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)?

Die Mehr-Weniger-Rechnung ist die Methode, die vom unternehmensrechtlichen Jahresergebnis das steuerrechtliche Jahresergebnis führt.

 

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Mehr-Weniger-Rechnung:

Das aufgrund unternehmensrechtlicher Gegebenheiten und Bestimmungen ermittelte Jahresergebnis wird durch Addition erfolgserhöhender und Subtraktion erfolgsmindernder Beträge verändert. 

unternehmensrechtlicher Gewinn unternehmensrechtlicher Verlust
+ steuerrechtlich erfolgserhöhende Tatbestände - steuerrechtlich erhöhender Tatbestände
- steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände + steuerrechtlich erfolgsmindernde Tatbestände
= steuerpflichtiger Gewinn = steuerrechtlich ermittelter Verlust bzw. steuerpflichtiger Gewinn

 

Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem unternehmensrechtlichen Ergebnis wird außerhalb der Bücher durchgeführt, d.h. die Abweichungen werden nicht verbucht. 

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Siehe auch

Quellen:

Schneck, Ottmar. Lexikon der Betriebswirtschaft. Beck-Wirtschaftsberater im dtv. Deutsche Edition. dtv Verlagsgesellschaft. C.H.Beck im dtv. Kindle-Version. ISBN: 978-3-406-72647-7 (10. Auflage, Hardcover).